Liebe Mandanten und Geschäftspartner der MTG Wirtschaftskanzlei,
das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz ist nach der Zustimmung des Bundesrates „in trockenen Tüchern.“
Insbesondere die zeitlich befristete Senkung der Umsatzsteuersätze soll dazu beitragen, dass die Wirtschaft schnell wieder in Schwung kommt.
Darüber hinaus möchten wir in unseren Mandanteninformationen in diesem Monat auf folgende Punkte hinzuweisen:
Die Bundesregierung plant ab 2021 steuerliche Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen.
Ebenso soll das Jahressteuergesetz 2020 zahlreiche Änderungen mit sich bringen.
Erst kürzlich hat der BFH entschieden, dass Kosten einer Erstausbildung ab dem VZ 2004 nicht mehr als Werbungskosten abziehbar sind.
Zudem möchten wir Sie zu Detailfragen zu Sonderabschreibungen im Mietwohnungsbau aufklären.