Mandanteninformation zur CORONA-Überbrückungshilfe

09.11.2020 | MTG Newsletter

Liebe Mandanten und Geschäftspartner der MTG Wirtschaftskanzlei, 

seit unserem letzten CORONA-Newsletter sind einige Tage vergangen.
Wir hoffen Sie sind im Juli gut durch die Umstellung der Umsatzsteuersatzsenkung gekommen und wir stehen Ihnen hier bei Fragen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
 
CORONA-Überbrückungshilfe
 
Seit Kurzem kann auch die CORONA-Überbrückungshilfe für den Förderzeitraum Juni bis August 2020 beantragt werden. Diese wird branchenunabhängig für Unternehmen, Selbständige und Freiberufler gewährt, wenn der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mind. 60 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum zurückgegangen ist. Die maximale Förderung ist abhängig vom erwarteten Umsatzeinbruch im Förderzeitraum, der Anzahl der Beschäftigten sowie der prognostizierten Fixkosten.
Die Bundessteuerberaterkammer hat einen FAQ-Katalog veröffentlicht, welcher auf viele Detailfragen eingeht. Die FAQ’s können Sie bei Bedarf gerne hier 
https://www.bstbk.de/downloads/bstbk/steuerrecht-und-rechnungslegung/fachinfos/BStBK_FAQ_UEberbrueckungshilfen.pdf abrufen.
 
Sollten auf Sie die Voraussetzungen zutreffen, setzen Sie sich mit uns gerne in Verbindung, damit wir mit Ihnen die Einzelheiten klären können.
Nachdem sehr große technische Probleme bei der Registrierung bestehen, wurde am vergangenen Freitag durch die Bundesregierung die Frist für die Antragstellung bis  zum 30. September 2020 verlängert. 

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