Liebe Mandanten und Geschäftspartner der MTG Wirtschaftskanzlei!
Wie Ihnen aus unserer MTG Information vom 5. Juni 2020 sowie der laufenden Presseberichterstattung bereits bekannt ist, wurde im Rahmen des aktuellen Konjunkturpakets neben anderen Maßnahmen auch die vorübergehende Senkung der Umsatzsteuer von 19% auf 16% bzw. 7% auf 5% beschlossen. Am letzten Freitag hat die Bundesregierung nun den Entwurf des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes vorgelegt.
Darin enthalten ist auch die vorübergehende Minderung des Umsatzsteuersatzes für die Zeit vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020. Das Bundesministerium der Finanzen stimmt derzeit ein begleitendes BMF-Schreiben mit den obersten Finanzbehörden der Länder ab. Es ist durchaus erfreulich, dass in der Kürze der Zeit bereits ein erster Entwurf eines BMF-Schreibens (mit Stand 11. Juni 2020) veröffentlicht wurde. Da die Reduzierung der Mehrwertsteuer jedoch ein „historisches Ereignis“ darstellt und diese auch nur für einen begrenzten Zeitraum stattfinden wird, ist davon auszugehen, dass der derzeitige Entwurf im Rahmen der stattfindenden Gespräche mit den obersten Finanzbehörden der Länder noch angepasst und ergänzt werden wird. Das endgültige Ergebnis der Erörterungen bleibt somit abzuwarten.
Wegen der im Gesetzesentwurf enthaltenen Umsatzsteuersenkung zum 1. Juli 2020 ist Eile geboten, so dass derzeit davon ausgegangen werden muss, dass die Verabschiedung des Gesetzesentwurfs zeitnah erfolgen wird. Da die Umsatzsteuerumstellung für Sie und auch uns erhebliche Mehrarbeit bedeutet und sich auch zahlreiche Fragen stellen, möchten wir Ihnen mit dem vorliegenden Mandanten-Newsletter wichtige Hinweise und Erläuterungen an die Hand geben. Wir weisen jedoch darauf hin, dass die Angaben auf dem Gesetzes-Entwurf und dem Entwurf des BMF-Schreibens basieren und aktuell noch keine abschließende rechtssichere Beurteilung möglich ist.
Wir halten Sie natürlich diesbezüglich auf dem Laufenden!