Liebe Mandanten der MTG Wirtschaftskanzlei,
heute erhalten Sie unsere MTG Mandanteninformationen für den Monat Januar 2021 wieder mit einigen interessanten Hinweisen.
Im Jahr 2020 haben die gesetzgeberischen Maßnahmen schwerpunktmäßig auf die Bewältigung der Corona-Pandemie abgezielt.
Daneben sind aber weitere Gesetze mit steuerlicher Breitenwirkung umgesetzt worden. So hat der Bundesrat am 27. November 2020 dem Zweiten Familienentlastungsgesetz und dem Behinderten-Pauschbetragsgesetz zugestimmt.
Auf folgende Aspekte möchten wir in diesem Monat unser Augenmerk richten:
- Sponsoringaufwendungen können Betriebs-ausgaben sein – und das gilt auch für eine Freiberufler-Personengesellschaft. Welche Besonderheiten hier bestehen, zeigt eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs.
- Bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von Gutscheinen ist bereits seit dem 1. Januar 2019 zwischen Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen zu unterscheiden. In der Praxis wartete man händeringend auf ein erläuterndes Schreiben des Bundesfinanzministeriums, das nun endlich veröffentlicht wurde.
- Bei einer streitigen Grundstücksbewertung sind die Finanzgerichte dazu angehalten, sich statt auf die BMF-Arbeitshilfe auf ein Gutachten zu stützen.