SONDERNEWSLETTER ZUR ÜBERBRÜCKUNGSHILFE III

15.02.2021 | MTG Newsletter

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

die Überbrückungshilfe III kann seit dem vergangenen Mittwoch Abend beantragt werden.
Nachfolgend möchten wir Ihnen einen zusammenfassenden Überblick geben.

Die Überbrückungshilfe III umfasst den Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb. Gemeinnützige Organisationen wie z.B. Jugendherbergen, Schullandheime oder Einrichtungen der Behindertenhilfe sind ebenfalls antragsberechtigt. Es muss ein Corona-bedingter Umsatzeinbruch von mindestens 30% vorliegen und es muss zum Stichtag 31. Dezember 2020 ein Beschäftigter vorhanden sein. Soloselbständige gelten für Zwecke der Überbrückungshilfe III als Unternehmen mit einem Beschäftigten bei Ausübung der Tätigkeit im Haupterwerb. Der Corona-bedingte Umsatzeinbruch kann z.B. durch den Lockdown oder weiterer Umstände, welche auf die Corona-Pandemie zurückzuführen sind, begründet werden. Wurde bereits November- oder Dezemberhilfe beantragt, ist eine Förderung über Überbrückungshilfe III grundsätzlich für diese Monate ausgeschlossen. Nicht antragsberechtigt sind öffentliche Unternehmen sowie Unternehmen, die erst nach dem 30. April 2020 gegründet wurden sowie Soloselbständige im Nebenerwerb.

Verbundene Unternehmen im Sinne der EU-Definition (z.B. bei Vorliegen eines beherrschenden Einflusses oder Tätigkeit in benachbarter Märkte) dürfen nur einen Antrag für alle Unternehmen des Unternehmensverbundes stellen. Zahlungen innerhalb des Unternehmensverbundes sind weiterhin nicht förderfähig.

Förderhöhe
Umsatzeinbruch unter 30%                             keine Überbrückungshilfe
Umsatzeinbruch 30% bis unter 50%             40% der förderfähigen Fixkosten
Umsatzeinbruch 50% bis 70%                         60% der förderfähigen Fixkosten
Umsatzeinbruch mehr als 70%                      90% der förderfähigen Fixkosten

Für jeden Monat ist individuell zu prüfen, ob die Schwelle von 30% erreicht wurde, als Referenzmonat ist der jeweilige Monat des Jahres 2019 zugrunde zu legen.
Die maximale Erstattung je Monat liegt bei € 1.500.000. Für verbundene Unternehmen liegt die maximale Erstattung je Monat bei € 3.000.000.

Die förderfähigen Fixkosten sind in einem Katalog geregelt und entsprechen im Wesentlichen der bisherigen Fixkostendefinition der Überbrückungshilfe I und II. Neu hinzugekommen sind insbesondere die Förderung der Abschreibungsbeträge bis zu 50% und die Investitionen in die Digitalisierung. Nicht vom Kurzarbeitergeld umfasste Personalkosten werden pauschal mit 20% der übrigen förderfähigen Fixkosten erstattet. Für die Reisebranche und für die Veranstaltungs- und Kulturbranche gibt es Sonderregelungen.

Die Anträge können nur über einen prüfenden Dritten gestellt werden. Als Ausnahme ist bei Soloselbständigen bis zu einem maximalen Zuschuss von € 7.500,00 eine direkte Antragstellung möglich. Frist für die Antragstellung ist derzeit der 31. August 2021. Eine Antragstellung ist nur einmalig möglich, d.h. es ist von Ihnen eine Schätzung der Entwicklung der Umsatzeinbrüche über den gesamten Förderzeitraum vorzunehmen. In der Regel können erst mit der Schlussabrechnung die Prognoseunsicherheiten und die damit einhergehenden zusätzlichen Förderungen bzw. Rückzahlungen beseitigt werden. Die Einreichung der Schlussabrechnung wird erst nach Ablauf des letzten Fördermonats und nach Schaffung der technischen Voraussetzungen möglich sein.

Ausführliche Informationen sowie die FAQ’s zu den staatlichen Programmen finden Sie auf der Homepage http://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de bzw. unter diesem Link.

Bitte beachten Sie, dass diese Ausführungen einen Gesamtüberblick wiedergeben und zum derzeitigen Zeitpunkt noch keine Richtlinien veröffentlicht sind.

Gerne können wir für Sie im Detail prüfen, ob eine Antragstellung möglich ist. Hier ist jedoch auch zu bedenken, ob es derzeit schon Sinn macht, einen Antrag mit Schätzwerten bis Juni 2021 zu stellen.

Bitte sprechen Sie uns an!