Liebe Mandanten und Geschäftspartner der MTG Wirtschaftskanzlei,
Energiewende und Digitalisierung sind die beiden Megatrends, die unsere Gesellschaft und unsere Wirtschaft in den letzten Jahren stets beeinflusst und begleitet haben, im Jahr 2020 aber ebenfalls in den Schatten der alles beherrschenden Pandemie geraten sind. Während das Schwungrad der Digitalisierung dabei aber vor allem durch die erzwungenen Kontaktbeschränkungen nochmals einen kräftigen Schub bekommen hat, war das Jahr 2020 in der Energiewirtschaft vor allem davon gekennzeichnet, dass sich die (lang geplante) Novellierung zentraler Gesetze zwar länger als gedacht hingezogen hat, dann aber doch noch erfolgreich ins Ziel gelaufen ist. Neben dem im August veröffentlichten KWKG 2020, dem zum 1. November 2020 in Kraft getretenen Gebäudeenergiegesetz, steht somit auch ein neues EEG 2021 auf dem energiewirtschaftlichen Speiseplan. Bedingt durch die langlaufenden Gesetzgebungsprozesse haben sich dabei jedoch auch einige Umsetzungstermine verändert.
Wir informieren Sie in unserem Energienewsletter E1/2021 über die Verlängerung der Umsetzungsfrist für „Messkonzepte“ und sortieren die neuen Förderregularien für Wärmenetze. Der steuerliche Querverbund – in vielen Fällen implementiert zwischen einem defizitären Badbetrieb und der Energieversorgungssparte einer Kommune – ist ein Dauerbrenner unserer kommunalen Mandantschaft, jedoch aktuell auch zwischen dem BFH und dem Europäischen Gerichtshof, wie wir ebenfalls darstellen wollen.
Das Jahr 2021 könnte energiewirtschaftlich spannend werden. Sollte die Corona-Pandemie über den Sommer hinweg – zumindest weitestgehend – überwunden werden können, dürften Klimaschutz und Energiepolitik zu zentralen Themen des Wahlkampfes werden. Die Fridays-for-Future-Bewegung könnte neuen Schwung bekommen und der von der EU-Kommission am 11. Dezember 2019 angekündigte „Green Deal“ eine weitere Dynamik entfachen. Das Wirtschaftsministerium denkt über einen mittelfristigen Wegfall der EEG-Umlage nach, der Kohleausstieg ist beschlossen, die energiewirtschaftliche Infrastruktur in Deutschland aber noch nicht darauf ausgelegt. Genug Potential für spannende Entwicklungen und viele weitere Gesetzesänderungen.