Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,
erfreulicherweise wurde die Frist für die Offenlegung von Jahresabschlüssen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 kurzfristig Ende letzter Woche nochmals bis zum 6. April 2021 verlängert.
Bis zu diesem Zeitpunkt werden nunmehr keine Ordnungsgeldverfahren eingeleitet.
Mit der heutigen Mandanteninformation möchten wir Ihnen interessante Details zum Steuerbonus von bis zu € 40.000 für energetische Baumaßnahmen an selbst genutzten eigenen Wohngebäuden zukommen lassen.
Auf nachfolgende Aspekte weisen wir Sie in diesem Monat zudem besonders hin:
- Verlängerung der Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019
- Weitere Hilfen für Familien und Unternehmen durch das 3. CORONA-Steuerhilfegesetz
- Leichtere Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrages für Vorauszahlungen
- Möglichkeit der Befreiung von der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2021
- Meldung von Auslandsbeteiligungen
- Zeitwertguthaben
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