Mandanteninformation Kommunalberatung K1/2021

05.03.2021 | Mandanteninformation Kommunalberatung

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

zum 1. Februar 2021 sind maßgebliche Änderungen der Bayerischen Bauordnung in Kraft getreten. In unserem Newsletter möchten wir in einer kurzen Zusammenfassung auf die wesentlichen Änderungen hinweisen, welche zum Teil auch für die Kommunen einen Handlungsbedarf auslösen (siehe Neuregelung des Abstandsflächenrechts).

Bauen wird in Bayern schneller, günstiger und umweltfreundlicher – so jedenfalls das Ziel der neuen Bayerischen Bauordnung. Man erwartet sich dadurch einen Boom beim Wohnungsbau. Es soll einfacher und schneller gebaut werden. Schlagworte sind: Kürzere Fristen für Behörden, geringerer Abstand zwischen Gebäuden, um den Flächenverbrauch zu verringern. Kern des neuen Regelwerks ist daher eine Verkürzung der Genehmigungszeiten für Bauanträge, die sogenannte Fiktionsregel.

Die Kommunen bekommen mehr Gestaltungsspielräume. „Wir regeln nur noch das Notwendigste, alles andere wird von der Kommune entschieden.“, so die Botschaft aus dem Ministerium.

 

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