MTG NEWSLETTER 8/2021

30.04.2021 | MTG Newsletter

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

das Bundeskabinett hat am 24. März 2021 den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts beschlossen. Ab dem 1. Januar 2022 ist die Optionsmöglichkeit von Personenhandelsgesellschaften zur Körperschaftsteuer geplant.

Mehr dazu in unserer heutigen Mandanteninformation.

Gerne weisen wir Sie auf den Beitrag zu Sachspenden hin, insbesondere zur umsatzsteuerlichen Behandlung.

Spannende Ausführungen finden Sie in diesem Monat auch zu:

  • Steuerstundung und Vollstreckungsaufschub länger möglich
  • Firmenwagen und Investitionsabzugsbetrag
  • Fortführungsgebundener Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften
  • Dienstwagen und Möglichkeit der Minderung des privaten Nutzungsanteils
  • Ohne Trauschein gilt keine Grunderwerbsteuerfreiheit

Hier können Sie den aktuellen Newsletter lesen.

 

Bei Fragen sind wir jederzeit für Sie da. Bitte sprechen Sie uns an!

Bleiben Sie gesund!