Sondernewsletter zum kostenlosen Geschäftsführer-Webinar und zu aktuellsten FAQ’s der Ü-Hilfe III

01.06.2021 | MTG Newsletter

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

in Zusammenarbeit mit der IHK Regensburg referiert unser Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Herr Alexander Rappl im kostenlosen Info-Webinar über „Haftungsfragen für GmbH-Geschäftsführer“:

Geschäftsführer einer GmbH leben mit dem Risiko, bei Pflichtverletzungen persönlich zu haften. Sie tragen Verantwortung gegenüber der Gesellschaft, den Gesellschaftern, den Vertragspartnern der Gesellschaft, dem Fiskus und der Allgemeinheit. Der Pflichtenkatalog, den der Gesetzgeber und die Rechtsprechung aufgestellt haben, ist umfassend und wächst beständig. Um persönliche Nachteile zu vermeiden, müssen Geschäftsführer ihre Rechte und Pflichten kennen.

Worauf ein GmbH-Geschäftsführer zu achten hat und wie er eine Privathaftung möglichst vermeiden kann, darüber informiert Rechtsanwalt Alexander Rappl.

WANN? Am 14. Juni 2021 von 14.00 Uhr – 15.30 Uhr

WO? Das Info-Webinar wird über ZOOM durchgeführt. Ihren Zugangs-Link erhalten Sie drei Tage vor der Veranstaltung per E-Mail.

Den Link zur kostenlosen Anmeldung finden Sie hier: Info-Webinar Haftungsfragen für GmbH-Geschäftsführer – IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim (ihk-regensburg.de).

Wir freuen uns auf über Ihre Teilnahme!

Überbrückungshilfe III:
neue FAQ-Anlage zu Digitalisierungs- und Hygienemaßnahmen

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat in seinen Fragenkatalog für die Überbrückungshilfe III einen neuen „Anhang 4“ aufgenommen, der Beispiele für förderfähige Digitalisierungs- und Hygienemaßnahmen enthält.

Es weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die im April vertraulich kommunizierten Positivlisten (unsere Fachinfo 08/2021) NICHT zur allgemeinen Veröffentlichung bestimmt waren. Die isolierte und unkommentierte Widergabe dieser Listen erweckt vielfach falsche Vorstellungen, welche Maßnahmen in der Überbrückungshilfe III förderfähig sind. Das BMWi bittet daher darum, öffentlich frei zugängliche Positivlisten umgehend vom Netz zu nehmen.

Es handelt sich bei diesen Listen um interne Dokumente, die den Bewilligungsstellen der Länder zur Verfügung gestellt wurden, um eine einheitliche Verwaltungspraxis herzustellen. Die Listen waren ausdrücklich nicht zur Veröffentlichung bestimmt. Die dort beispielhaft aufgeführten Maßnahmen sind förderfähig, wenn sie primär der Existenzsicherung des Unternehmens in der Pandemie dienen. Sie müssen den FAQ entsprechen und die Kosten der Maßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zu den Zielen stehen. Die Hygienemaßnahmen müssen Teil eines schlüssigen Hygienekonzeptes sein. Eine Begründung und Einzelfallprüfung ist in jedem Fall erforderlich.

Das FAQ finden Sie hier: BMWi: FAQ Überbrückungshilfe III. Für Anhang 4 bitte ans Ende scrollen.

 

Den kompletten Newsletter können Sie hier lesen.

 

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Bleiben Sie gesund!