Mandanteninformation Lohn und Gehalt L1/2021

19.10.2021 | Lohn-Newsletter

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

der Jahreswechsel bringt für den Bereich Lohn und Gehalt auch in 2021/2022 einige Umbrüche und zu beachtende, äußerst wichtige Themenkomplexe mit sich.

In der Betrieblichen Altersversorgung wird aufgrund des Betriebsrentenstärkungsgesetzes ab Januar 2022 der sog. Arbeitgeberzuschuss verpflichtend für alle Entgeltumwandlungen im Durchführungsweg Direktversicherung, Pensionskasse sowie Pensionsfonds. Bisher galten noch Übergangsregelungen.

Ferner bringt das 7. Änderungsgesetz zum SGB IV eine Reihe von Neuregelungen zur Digitalisierung der Entgeltabrechnung insbesondere im Meldewesen der Sozialversicherung, wie z.B. für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen oder digitale Meldesätze.

Diese und weitere interessante Informationen zu folgenden Themen finden Sie in unserer heutigen Mandanteninformation Lohn und Gehalt:

  • Betriebliche Altersversorgung – Arbeitgeberzuschuss ab 1. Januar 2022
  • Umfassende Angaben zu geringfügig Beschäftigten – Datenbaustein Minijobber 2021/2022
  • Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
  • Abschlussprüfungen Kurzarbeitergeld
  • FAQs der Bundesagentur für Arbeit zu Abschlussprüfungen Kurzarbeit
  • Hinweis zum Auslaufen der Regelungen zu Kurzarbeit anlässlich der Coronapandemie zum 31. Dezember 2021
  • Hinweis zu fehlenden Leistungsanträgen und Arbeitszeitaufzeichnungen
  • Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns

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Bleiben Sie gesund.