Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,
heute dürfen wir Ihnen unseren aktuellen steuerlichen Newsletter für den Monat Januar 2022 übermitteln.
Auch aus aktuellem Anlass möchten wir Sie besonders auf einen möglichen Überraschungsbesuch durch das Finanzamt im Wege einer unangekündigten Kassennachschau hinweisen.
Darüber hinaus wollen wir Ihre Aufmerksamkeit auf folgende Themen lenken:
- Verzinsung von Steuerzahlungen
- Handlungsbedarf bei Steuererklärungen im OSS-Verfahren
- Vorsteuerabzug bei Bruchteilsgemeinschaften
- Aufbewahrung von Kleinbetragsrechnungen
- Keine Blitzrenovierung für Erbschaftsteuerbefreiung nötig
Dies und weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Newsletter.
Hier können Sie den aktuellen Newsletter lesen.
Bundesamt für Justiz: Erleichterung bei der Offenlegung der Rechnungslegungsunterlagen 2020
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat in Anbetracht der fortdauernden Auswirkungen der Corona-Pandemie auf seiner Website eine mit dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) abgestimmte Erleichterung bei der Offenlegung der Rechnungslegungsunterlagen mit Stichtag 31. Dezember 2020 mitgeteilt.
Danach werde das BfJ vor dem 7. März 2022 keine Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB wegen nicht fristgerechter Einreichung offenlegungspflichtiger Rechnungslegungsunterlagen für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr beim Betreiber des Bundesanzeigers einleiten, obwohl die hierfür geltende Einreichungsfrist bereits mit Ablauf des 31. Dezember 2021 endet.