Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,
die aktuellen globalen Krisen bringen das Thema Energiesicherheit und Energieversorgung auf die Tagesordnung der Weltpolitik. Massiv steigende Energiepreise drohen die Energieversorgung insbesondere auch vor dem Hintergrund der laufenden Energiewende zu einem finanziellen Stresstest für Unternehmen und Letztverbraucher zu machen.
Als Reaktion auf diese Entwicklungen hat die neue rot-grüne Bundesregierung angekündigt bis Anfang 2023 die EEG-Umlage abschaffen zu wollen. Um eine schnellstmögliche spürbare Entlastung der Strom beziehenden Unternehmen sowie aller Letztverbraucher zu erreichen, soll nun die Abschaffung der EEG-Umlage sogar vorgezogen bereits ab dem 1. Juli 2022 erfolgen. Die Abschaffung der EEG-Umlage bringt vor allem für stromkostenintensive Unternehmen im Hinblick auf eine Antragstellung für die Besondere Ausgleichsregelung erhebliche Änderungen mit sich. Aber auch für Eigenversorgungs- oder Drittbelieferungsfälle ergibt sich in Folge weitgreifender Anpassungsbedarf.
Die Bundesregierung plant den Ausbau und die Förderung der Erneuerbaren Energien durch eine erneute Novellierung des Erneuerbare- Energien- Gesetzes bis Anfang 2023 weiter zu stärken und zu beschleunigen, um unabhängig von fossilen Energieträgern zu werden. Ein Schlüsselrolle soll dabei insbesondere grüner Wasserstoff als Speichermedium erhalten, um eine größere Flexibilität und Verfügbarkeit von erneuerbar erzeugter Energie zu erreichen. Wesentlich für den Erfolg der Energiewende hin zur Klimaneutralität bis 2045 ist nicht zuletzt auch die Akzeptanz der Erneuerbaren Energien Anlagen vor Ort. Zur Akzeptanzsteigerung soll beispielsweise die kommunale Beteiligungsmöglichkeit an Windkraft- und Photovoltaikprojekten fortgesetzt und ausgeweitet werden.
Der Ausbau der Erneuerbaren Energien erfordert ebenso wie die Förderung von elektrifizierten Antriebs- und Mobilitätslösungen im Verkehrssektor einen zukunftssicheren Ausbau der Stromnetze. Gerade im Hinblick auf den zwischenzeitlich hohen Anteil von erneuerbaren Energien ist es für die Transportnetze eine Herausforderung, den aus volatilen Erzeugungsanlagen erzeugten Strom zu verteilen und trotz Wetterabhängigkeit Schwankungen oder Engpässe in der Versorgung zu vermeiden. Zu diesem Zweck hat der Gesetzgeber bereits 2021 ein neues Regelungskonstrukt das sog. „Redispatch 2.0“ auf den Weg gebracht, das sowohl Anlagenbetreiber als auch Netzbetreiber bei Regelungs- und Steuerungsprozessen enger in die Pflicht nimmt.
Mit unserem anliegenden Newsletter möchten wir Sie näher zu den aktuellen Themen Abschaffung der EEG-Umlage, Entwicklungen für stromkostenintensive Unternehmen und Antragstellung für die Besondere Ausgleichsregelung im Jahr 2022, die Möglichkeit der kommunalen Beteiligung an Photovoltaikprojekten, geplante Änderungen im EGG, Aktuelles zum Thema Wasserstoff sowie umzusetzende Maßnahmen im Rahmen des „Redispatch 2.0“ informieren.
Benötigen Sie zu einem dieser oder auch zu einem anderen energierechtlichen/energiewirtschaftlichen Thema unsere Unterstützung für Ihr konkretes Projekt, dann sprechen Sie uns gerne an.
Bleiben Sie gesund!