Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,
der Bundesrat hat dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz am 10. Juni 2022 zugestimmt. Damit können zahlreiche steuerliche Neuerungen und Verlängerungen von bereits befristet eingeführten Maßnahmen (z. B. degressive Abschreibungen und Homeoffice-Pauschale) in Kraft treten.
Interessante Ausführungen finden Sie in diesem Monat zu folgenden Themen:
- Fristverlängerungen für Abgabe der Einkommensteuererklärungen
- Entlastungspakete zur Abmilderung der rasant gestiegenen Energiepreise
- Energiepreispauschale auf der Zielgeraden
- Einnahmenüberschussrechnung und 10-Tages-Regel
- Einheitswertminderung wegen Abgasen?
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