MTG Newsletter 11/2022

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

zur Erhöhung der Schlagkraft gegen die Finanzkriminalität wird ein neues Bundesfinanzkriminalamt und eine Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht geschaffen. Diese sollen gezielt komplexe Fälle der Finanzkriminalität und Geldwäsche aufklären und die erforderliche Expertise bündeln.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Wann der Kindergeldanspruch in Deutschland verloren gehen kann
  • Firmenwagen und Leasingsonderzahlungen
  • Kein Handwerkerbonus bei Belastung auf Verrechnungskonto
  • Erbschaftsteuerfreiheit trotz gesundheitlicher Beeinträchtigungen

und vieles mehr finden Sie in unserem aktuellen Newsletter.

    Mandanteninformation Energiewirtschaft E3/2022

    Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

    selten war das Thema Energiekosten und Entlastungsmöglichkeiten so präsent in den Medien, wie es aktuell der Fall ist. Infolge des Ukraine-Kriegs und des enormen Anstiegs der Energiekosten, hat sich in der Energiewirtschaft vieles verändert und der Faktor Energiekosten hat an Gewichtung deutlich gewonnen. Infolgedessen wurden zahlreiche Entlastungspakete in unterschiedlichen Stufen seitens der Regierung auf den Weg gebracht, von denen erste (wie z.B. der sog. „Tankrabatt“ oder das 9-Euro-Ticket) bereits schon wieder ausgelaufen sind. Am vergangenen Wochenende hat sich die Koalition auf weitere Entlastungsmaßnahmen verständigt und bestehende Maßnahmen verlängert.

    Neben den Entlastungen für die privaten Haushalte wurden auch Entlastungen für Unternehmen auf den Weg gebracht, von denen wir Ihnen mit heutigem Newsletter mit dem Energiekostendämpfungsprogramm ein zentrales Programm für energieintensive Unternehmen vorstellen möchten, für das aktuell noch bis Ende September eine Antragstellung möglich ist. Nach den neuesten Ergebnissen des vergangenen Wochenendes soll dieses Programm bis Dezember 2022 verlängert werden und der Kreis antragsberechtigter Branchen erweitert werden.

    Neben Entlastungsmöglichkeiten wurde mit der neuen Gasumlage jedoch auch eine zusätzliche Belastung für Verbraucher von Gas geschaffen, die ab Oktober zum Tragen kommen wird. Auch hierzu, sowie mit der damit in Verbindung stehenden Umsatzsteuersatzsenkung von 19% auf 7% bringen wir Sie mit dem heutigen Newsletter auf den aktuellen Stand der Dinge.

    Nicht zuletzt sollten in der aktuellen Zeit die angebotenen Förderprogramme für Umrüstungen und Investitionen in Zusammenhang mit der Energiewende nicht außer Acht gelassen werden, weshalb wir Sie zudem in unserem Newsletter über den zweiten Förderaufruf zur Förderung öffentlicher E-Ladesäulen in Bayern informieren möchten.

    Gerade energieintensive Unternehmen sind dazu aufgerufen, die aktuellen Fördermöglichkeiten zu prüfen und zu nutzen, sowie die rasanten Entwicklungen im Auge zu behalten. Neben den neuen und befristeten Entlastungspaketen sollten hierbei auch die bereits schon länger bestehenden Entlastungsmöglichkeiten bei Umlagen und Steuern im Energiebereich (z.B. Befreiung von der Konzessionsabgabe, Umlagenreduzierungen und Strom- und Energiesteuererstattungen) nicht vernachlässigt werden und vollständig ausgeschöpft werden. Auch hierzu wurde am vergangenen Wochenende im Koalitionsausschuss z.B. eine Verlängerung des Spitzenausgleichs in der Energie- und Stromsteuer um ein weiteres Jahr beschlossen.

    Benötigen Sie zu einem dieser oder auch zu einem anderen energierechtlichen/energiewirtschaftlichen Thema unsere Unterstützung für Ihr konkretes Projekt, dann sprechen Sie uns gerne an.

    Mandanteninformation Kommunalberatung K2/2022

    Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

    die Sommerpause neigt sich langsam dem Ende zu und wir hoffen, Sie hatten bereits die Möglichkeit, ein wenig zu entspannen und neue Kräfte zu sammeln, denn es stehen gerade im kommunalen Bereich entscheidende Monate bevor: 

    Für viele von Ihnen bleiben nun noch die letzten rund vier Monate des sechsjährigen Übergangszeitraums, um vielleicht noch die letzten erforderlichen organisatorischen Anpassungen zu treffen, damit die Herausforderungen des § 2b UStG dann ab 1. Januar 2023 technisch und fachlich gemeistert werden können.

    Mitten im Endspurt des Übergangszeitraums zu § 2b UStG sind Sie außerdem noch dazu aufgerufen, bis 31. Oktober 2022 Ihren Grundstücksbestand zu sortieren und für die erforderlichen Grundstücke Grundsteuererklärungen an die Finanzämter zu übermitteln. Daneben gilt es natürlich, das Tagesgeschäft nicht zu vernachlässigen. Bis ebenfalls 31. Oktober 2022 müssen die Steuererklärungen 2021 an die Finanzämter übermittelt werden, wenn die Steuerpflichtigen diese ohne steuerlichen Berater erstellen.  

    Turbulente Zeiten stehen auch in rechtlicher Hinsicht bevor: die aktuell deutlich spürbaren Auswirkungen des Ukraine-Kriegs und damit verbundene Preisschwankungen erschweren kommunale Bauvorhaben enorm und führen dazu, dass bei Vergabeverfahren Besonderheiten zu beachten sind.

    Damit Sie für diese entscheidenden Monate bestmöglich vorbereitet sind, möchten wir Ihnen mit diesem Newsletter über folgende aktuelle Entwicklungen und Themengebiete informieren:

    • Aktuelle Entwicklungen zum § 2b UStG:
      • Konzessionsabgabe und Kommunalrabatt 
      • Besteuerung der Landratsämter 
      • Vorsteuerabzug in der kommunalen Abfallwirtschaft und möglichen weiteren Bereichen 
      • BMF-Schreiben zu § 4 Nr. 29 UStG 
      • Neue umsatzsteuerliche Erfassungsbögen für juristische Personen öffentlichen Rechts und Organisationseinheiten
    • Grundsteuerreform 2022 / 2025: Relevante Grundsteuerbefreiungen für die öffentliche Hand
    • Ukraine-Krieg und Bauvergaben 

        Bei Fragen stehen wir wie gewohnt gerne zur Verfügung. 

        Passen Sie weiterhin gut auf sich auf.

        Hier finden Sie unseren aktuellen Newsletter.