Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,
nach wie vor beherrschen neben den globalen Krisen die Themen Energiesicherheit und Energieversorgung an vorderster Stelle die Tagesordnung der Weltpolitik. Massiv steigende Energiepreise drohen die Energieversorgung insbesondere auch vor dem Hintergrund der laufenden Energiewende zu einem finanziellen Stresstest für Unternehmen und Letztverbraucher zu machen.
Als Reaktion auf diese Entwicklungen hat die Bundesregierung angekündigt, schnellstmöglich eine spürbare Entlastung der Strom und Gas beziehenden Unternehmen sowie aller Letztverbraucher über sogenannte Strom- und Gaspreisbremsen zu ermöglichen. Auch die bayerische Staatsregierung will mit einem sogenannten Härtefallfonds auf die steigenden Energiekosten reagieren und ergänzende Entlastungen gewähren. Zusätzlich zu den neuen Förderprogrammen ist der Gesetzgeber auch im Steuerrecht aktiv und schafft neue Entlastungen durch die befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes auf Lieferungen von Gas und Fernwärme, dem geplanten Nullsteuersatz auf die Lieferung von PV-Anlagen und Batteriespeichern sowie die geplante Änderung im EStG zur Einkommensteuerbefreiung für PV-Anlagen bis 30 kWp.
Gerade vor dem Hintergrund der Energiekrise gewinnt der Ausbau und die Förderung der erneuerbaren Energien durch eine erneute Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes bis Anfang 2023 sowie die Förderung von Eigenversorgung und dezentralen Energiekonzepten durch das novellierte Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 2023 an Bedeutung.
Im Hinblick auf Klimaneutralität startete im September die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW). Diese fördert den Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen erneuerbarer Energien wie auch die Dekarbonisierung von bestehenden Netzen.
Mit unserem anliegenden Newsletter möchten wir Sie näher zu den aktuellen Themen neue Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), aktueller Stand zur Gas- und Strompreisbremse des Bundes, Härtefallfonds der bayerischen Staatsregierung zur Abfederung der gestiegenen Energiekosten, Förderung Elektromobilität – wichtige Änderungen beim Umweltbonus ab 2023, die anstehenden Gesetzesnovellierungen des EEG 2023 und KWKG 2023, sowie interessante steuerliche Entlastungen im Energiebereich informieren.
Benötigen Sie zu einem dieser oder auch zu einem anderen energierechtlichen/ energiewirtschaftlichen Thema unsere Unterstützung für Ihr konkretes Projekt, dann sprechen Sie uns gerne an.