MTG Weihnachtsgrüße

MTG Weihnachtsgrüße

Liebe Mandanten, liebe Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

staunen Sie auch immer, wie schnell die Zeit vergeht? Das Jahr ist schon wieder fast vorbei. Was bleibt, ist zurückzublicken und auf Erreichtes stolz zu sein. Es ist Zeit, Kraft zu tanken für die Aufgaben, welche vor uns allen stehen werden. Es ist Weihnachtszeit.

Mit diesem Weihnachtsgruß bedanken wir uns für ihr überwältigendes Vertrauen in diesem herausfordernden Jahr. Mit Ihnen wurde das Jahr zu einem großen Erfolg, auf dem wir im nächsten Jahr weiter aufbauen werden.
 
Wir wünschen Ihnen erholsame und besinnliche Feiertage im Kreis ihrer Liebsten!
 
Auch wir verabschieden uns in den Weihnachtsurlaub.
Ab Montag, den 2. Januar 2023 sind wir wieder für Sie da!


Mit wunderbaren Weihnachtsgrüßen
Ihre MTG Wirtschaftskanzlei

Mandanteninformation Kommunalberatung K3/2022

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

mitten im Jahresendspurt und sehr kurz vor der verpflichtenden Anwendung des § 2b UStG kam – für (fast) alle sehr überraschend – die Ankündigung der geplanten nochmaligen Verlängerung des Übergangszeitraums auf den § 2b UStG. Das Bundesministerium der Finanzen hat die nochmalige Verlängerung der Übergangsfrist kurzfristig in das Jahressteuergesetz 2022 aufgenommen. Soll dies etwa ein „kleines vorzeitiges Weihnachtsgeschenk“ für die (gemäß Gesetzesbegründung) stark belasteten Kommunen sein? Auch wenn die Verlängerung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens im Laufe der Woche zuerst noch durch den Bundesrat abgesegnet werden muss, sollten alle Kommunen die Fortführung der Übergangsregelung nochmal genau prüfen.
Neben dieser großen Überraschung möchten wir Sie noch über folgende Themen informieren:
  • BMF-Schreiben (Entwurf) zum Vorsteuerabzug der öffentlichen Hand
  • BFH-Rechtsprechung zu Zuschüssen und symbolischen Entgelten
  • Geplanter Nullsteuersatz für Lieferungen von Photovoltaikanlagen
  • Aktuelle Entwicklungen bezüglich des steuerlichen Einlagekontos bei Regiebetrieben
  • Weisungs-(un-)abhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern einer kommunalen GmbH

Bei Fragen können Sie sich wie gewohnt jederzeit an uns wenden.

 

Wir wünschen Ihnen eine schöne Vorweihnachtszeit und einen guten Start ins neue Jahr.

Mandanteninformation Internationaler service 1/2022

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

mit unserem neuen Newsletter Internationaler Service stellen wir zukünftig aktuelle Themen mit internationalem Bezug für Sie in den Fokus.

Durch die stetig fortschreitende Globalisierung und Vernetzung international agierender Unternehmen entstehen in verschiedensten Bereichen komplexe Fragestellungen, die unser Spezialteam Internationaler Service gerne für Sie beantwortet. Sei es nun Umsatzeuer, Mitarbeiterentsendung oder Verrechnungspreise. Hierzu bieten wir Ihnen gerne unsere Expertise im internationalen Steuerrecht an.

In diesem Newsletter finden Sie folgende Informationen:

  • Umsatzsteuer: Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen und Zusammenfassende Meldung
  • Mitarbeiterentsendung: Wirtschaftliche Arbeitgeberstellung bei konzerninterner internationaler Arbeitnehmerentsendung
  • Homeoffice im Ausland – Hinweise für Arbeitgeber
  • Betriebsstätten und Verrechnungspreise: Geplante Verschärfung zur Erstellung von Verrechnungspreisdokumentationen

Sofern sich von Ihrer Seite Fragen ergeben, sei es zu den im Newsletter behandelten Themen oder auch anderen, sprechen Sie uns gerne an.

MTG Newsletter 13/2022

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

mittlerweile hat auch der Topf mit der Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Gas- und Wärmelieferungen in Form des Gesetzes seinen Deckel gefunden. Und die nächsten Deckel sind schon angekündigt und kurz vor Umsetzung.

Seit dem 26. Oktober 2022 (bis spätestens 31. Dezember 2024) ist die Zahlung einer steuer- und sozialversicherungsfreien Inflationsausgleichsprämie von bis zu EUR 3.000 möglich.

Darüber hinaus möchten wir Sie in diesem Monat auf folgende Punkte hinweisen:

  • hohe Erfolgsquote bei Einsprüchen
  • befristete Senkung der Umsatzsteuer auf Gas- und Wärmelieferungen
  • Verluste aus PV-Anlage führen zu gewerblicher Abfärbung
  • Neues zur Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden
  • IAP ist seit 26. Oktober 2022 steuerfrei zahlbar
  • Entnahme einer Wohnung ist keine Anschaffung