Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,
das neue Jahr hat gerade erst begonnen und schon erhalten Sie den ersten Newsletter der MTG Wirtschaftskanzlei.
Der Gesetzgeber hat mit dem Inflationsausgleichsgesetz für 2023/2024 an etlichen Stellschrauben gedreht. So wird der Grundfreibetrag sowohl in 2023 als auch in 2024 erhöht, der Einkommensteuertarif wird „geglättet“ und sowohl das Kindergeld wie auch der Kinderfreibetrag werden erhöht.
Seit dem 28. November 2022 werden CORONA-Soforthilfe-Empfänger sowohl per email als auch schriftlich aufgefordert, ihre Berechtigung zum Empfang der Soforthilfe zu überprüfen.
Zudem möchten wir Sie in diesem Monat auf folgende Aspekte hinweisen:
- Die Regelungen zum erleichterten Spendenabzug gelten auch 2023.
- Bei gemischten Umsätzen sind Vorsteuerbeträge aufzuteilen.
- Verpflichtendes Rückmeldeverfahren für alle CORONA-Soforthilfe Empfänger
- Für die Gastronomie wurde die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bis 31. Dezember 2023 verlängert.
- Ein Taxi ist kein öffentliches Verkehrsmittel.
- Entgelt für Werbung auf dem Arbeitnehmer-PKW führt zu Arbeitslohn.
- Bei Verkauf eines Tiny House gilt die 10-jährige Spekulationsfrist.