MTG Newsletter 3/2023

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

 

OnlinePlattformen wie eBay oder Airbnb sind ab 2023 verpflichtet die Geschäftsaktivitäten ihrer Nutzer an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln, die dann an die Finanzbehörden weitergeleitet und ausgewertet werden.

Darüber hinaus ist diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
 

  • Solidaritätszuschlag als verfassungsgemäß eingestuft
  • Vereine müssen künftig keine Gema-Gebühren zahlen
  • neue Pauschbeträge für Sachentnahmen ab 2023
  • Luxusfahrzeuge und möglicherweise kein Vorsteuerabzug
Viel Spaß beim Lesen.

MTG Newsletter 2/2023

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

 

Das Jahressteuergesetz 2022 hat am 16. Dezember 2022 auch den Bundesrat passiert und ist pünktlich zum Weihnachtsfest veröffentlicht worden. Damit sind zum Jahreswechsel zahlreiche steuerliche Änderungen insbesondere mit der weitgehenden Steuerfreistellung von Photovoltaikanlagen in Kraft getreten.

Und auch die Grundsteuerreform nimmt kein Ende. Kurz vor Ablauf der Frist zum 31. Januar 2023 wurde in Bayern eine Fristverlängerung um drei Monate verkündet.

Die Inflation führt zu stark gestiegenen Indizes und zu immensen Steigerungen bei indexbasierten Verträgen, hier ist Achtsamkeit geboten.

Gerne möchten wir Sie mit diesem Newsletter auf folgende Neuigkeiten hinweisen:

  • Überprüfung von indexbasierten Verträgen notwendig
  • Weitgehende Steuerfreistellung von PV-Anlagen
  • Einspruch einlegen gegen neue Grundsteuerbescheide
  • Neues Wahlrecht bei Betriebsaufgabe
  • Herrschendes Unternehmen beim mehrstufigen Konzern
  • Erhöhung der Homeoffice-Pauschale
  • Neue Pauschbeträge bei Auslandsdienstreisen

Dies und weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Newsletter.

Exzellenter Arbeitgeber 2023!

Auszeichnung für die MTG Wirtschaftskanzlei zum Exzellenter Arbeitgeber 2023

Auch dieses Jahr heißt es wieder:
Wir
sind exzellent! (Lächeln)

Erstklassige Beratung und herausragender Service: Das ist der Anspruch, den wir selbst an unsere Arbeit für unsere Mandanten haben. Um dies leisten zu können, spielen top-ausgebildete und top-motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine entscheidende Rolle. MTGler, die ihre Tätigkeit nicht als „Job“ sehen und entsprechend mit Leidenschaft sowie Herzblut bei der Sache sind.

Um diesen äußerst begehrten Schlag von Mitarbeitern zu gewinnen und langfristig an uns zu binden, legen wir bei der MTG Wirtschaftskanzlei seit jeher großen Wert auf ein wertschätzendes Arbeitsumfeld. Dies drückt sich zum Beispiel in einer fairen Vergütung, flexiblen Arbeitszeitmodellen, kollegialem Umgang miteinander sowie jede Menge Freiraum für die persönliche Weiterbildung und -entwicklung für unser komplettes Team aus.

Dass es sich hierbei nicht nur um Lippenbekenntnisse handelt, sondern um gelebten Alltag bei der MTG Wirtschaftskanzlei, zeigt die Auszeichnung „Exzellenter Arbeitgeber“, mit der wir bereits zum 2. Mal ausgezeichnet worden sind!

Dieses Qualitätssiegel wird jährlich vom Steuerberaterverband an die Steuerkanzleien und -büros vergeben, die ein überdurchschnittliches Engagement für ihre Mitarbeiter zeigen. Dies wird anhand eines umfassenden Audits überprüft, das auch eine anonyme Online-Befragung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einschließt.

Wir sind stolz auf diese Auszeichnung sowie die damit verbundene Anerkennung für die herausragende Arbeitskultur bei uns.

Und wir sind uns sicher: Unsere Mandanten merken unserer täglichen Arbeit an, wie wohl sich das MTG Team fühlt!

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