Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!
Das Jahressteuergesetz 2022 hat am 16. Dezember 2022 auch den Bundesrat passiert und ist pünktlich zum Weihnachtsfest veröffentlicht worden. Damit sind zum Jahreswechsel zahlreiche steuerliche Änderungen insbesondere mit der weitgehenden Steuerfreistellung von Photovoltaikanlagen in Kraft getreten.
Und auch die Grundsteuerreform nimmt kein Ende. Kurz vor Ablauf der Frist zum 31. Januar 2023 wurde in Bayern eine Fristverlängerung um drei Monate verkündet.
Die Inflation führt zu stark gestiegenen Indizes und zu immensen Steigerungen bei indexbasierten Verträgen, hier ist Achtsamkeit geboten.
Gerne möchten wir Sie mit diesem Newsletter auf folgende Neuigkeiten hinweisen:
- Überprüfung von indexbasierten Verträgen notwendig
- Weitgehende Steuerfreistellung von PV-Anlagen
- Einspruch einlegen gegen neue Grundsteuerbescheide
- Neues Wahlrecht bei Betriebsaufgabe
- Herrschendes Unternehmen beim mehrstufigen Konzern
- Erhöhung der Homeoffice-Pauschale
- Neue Pauschbeträge bei Auslandsdienstreisen
Dies und weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Newsletter.