MTG Newsletter 5/2023

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

 

Wann fließen Bonuszinsen für einen Bausparvertrag zu? Der BFH hat diese Frage geklärt und zwar zu Lasten des Bausparenden.
Und auch bei den Säumniszuschlägen von 12% pro Jahr sieht es trotz Niedrigzinsphase nicht gut für die Steuerpflichtigen aus. Hier sieht der Bundesfinanzhof keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

In dieser Ausgabe möchten wir Sie auf folgende Aktualitäten hinweisen:

  • amtliche Richtsätze kommen auf den Prüfstand
  • VBG verzichtet für 2021 vollständig auf Zahlung der Beiträg
  • Unvermögen des Geschäftsführers schützt nicht vor Haftungsinanspruchnahme
  • Inflationsausgleichsprämie bis zu 3.000 €
  • Rechtzeitige Planung sichert steuerschonenden Vermögensübergang

 

 

Viel Spaß beim Lesen.

Mandanteninformation Baurecht B1/2023

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

mit unserem neuen Newsletter Bau- und Architektenrecht möchten wir Sie zukünftig über ganz aktuelle Themen aus dem Bauvertragsrecht, Architektenrecht und öffentlichen Baurecht informieren, aber auch Kurzbeiträge zu grundsätzlichen Fragen, die diese Rechtsgebiete betreffen, aufgreifen.

Bau- und Architektenrechtsfälle fordern in aller Regel eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Mandant, sowie eine intensive Auseinandersetzung mit der Materie. Unsere Ansprechpartner und Mitglieder des Spezialteams „Bau- und Architektenrecht“ verfügen über langjährige Erfahrung und hohe Spezialisierung in diesem Bereich. Wir beraten Sie bei der Vertragsgestaltung im Vorfeld eines Bauvorhabens, unterstützen Sie aber auch bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

In diesem Newsletter finden Sie folgende Informationen:

  • VOB/B nicht als Ganzes vereinbart: Kündigungsrecht des Auftraggebers nach § 8 Abs. 3, § 4 Abs. 7 VOB/B unwirksam
  • Rechtliche Einordnung neuer Fragestellungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und dem Ukrainekrieg
  • Honorarvereinbarung nach der HOAI 2021: Textform oder Schriftform
  • Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien im Städtebaurecht

Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.