MTG Newsletter 6/2023

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

 

Seit dem 1. Januar 2023 sind Betreiber digitaler Plattformen zur Weitergabe von Informationen über die Einkünfte ihrer Nutzer, also der Anbieter auf der Plattform) an die Steuerbehörden verpflichtet. Diese Meldepflicht betrifft alle Betreiber einer Plattform und der erste Meldetermin wird der 31. Januar 2024 sein. Hierzu hat das BMF kürzlich erste Anwendungsfragen geklärt und klargestellt.
In dieser Ausgabe möchten wir Sie auf Folgendes näher hinweisen:
  • Scheidung und Rentenanrechte
  • Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem
  • 49 EURO Ticket
  • Wegzugsbesteuerung
  • Scheidung und Übertragung von Miteigentum kann Spekulationsgewinn auslösen

 

Viel Spaß beim Lesen.

Mandanteninformation Lohn und Gehalt L1/2023

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

Lohnabrechnung ist mehr als bloße Kontrolle: Tiefes Fachwissen ist gefragt! In der heutigen Ausgabe unseres Newsletters lesen Sie das, was die Bereiche Lohn und Gehalt sowie Sozialversicherung derzeit bewegt und beschäftigt:

  • Reform der Pflegeversicherung – Kinderlosenzuschlag
  • Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug – Amazon Gutscheine sind kein Sachbezug und fallen nicht unter 50 € – Freigrenze
  • Arbeitszeiterfassung ist verpflichtend – BMAS legt Referentenentwurf für geändertes Arbeitszeitgesetz vor
  • Wegfall und Anhebung von Hinzuverdienstgrenzen für Rentner ab 1. Januar 2023
  • Anhebung der Pauschalierungsgrenze für kurzfristig Beschäftigte

 

Hier finden Sie unseren aktuellen Newsletter.

Sie haben Fragen oder möchten mehr erfahren? Bitte sprechen Sie uns gerne an.

Bleiben Sie gesund!

MTG @ Karriere Kontakte 31. Mai 2023

Wir freuen uns, am Mittwoch, den 31. Mai 2023 von 10 – 15.30 Uhr, wieder auf der Personalmesse Karriere Kontakte an der Uni Regensburg zu sein!

Was erwartet euch bei uns am Stand?

  • Informationen zu unseren spannenden Einstiegsmöglichkeiten
  • Die Gelegenheit, mit MTG’lern ins Gespräch zu kommen und Fragen zu stellen
  • Einblicke in unsere Unternehmenskultur
  • Tipps und Ratschläge zur Bewerbung und persönlichen Entwicklung
  • Einige Giveaways

Wir freuen uns darauf, euch kennenzulernen und euch bei eurem nächsten Karriereschritt zu unterstützen! Wir sehen uns auf der Messe! 😊

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Mandanteninformation Kommunalberatung K1/2023

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

nachdem mitten im Jahresendspurt mit der erneuten Verlängerung der verpflichtenden Anwendung des § 2b UStG fast ein Paukenschlag zu vernehmen war, wurde es jetzt – wieder einmal – ruhig bezüglich der übrigen offenen Fragen zur Anwendung des § 2b UStG, zumindest seitens des Bundesministeriums. Erfreulicherweise hat sich zumindest das bayerische Landesamt für Steuern zu einzelnen offenen Fragestellungen geäußert.

Darüber möchten wir Sie heute informieren und haben noch nachfolgende weitere interessante Themen für Sie:

  • Energiepreisbremse – Entlastungen auch für Kommunen?
  • Update zur Besteuerung von Photovoltaikanlagen
  • Möglichkeit der Ist-Besteuerung der öffentlichen Hand
  • Öffentliches Baurecht – Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien.

Bei Fragen können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden.