Newsletter Datenschutz D2/2024

Neue Anforderungen für Webseitenbetreiber: Aktualisierungen im Impressum und der Datenschutzerklärung erforderlich

Der Datenschutz-Newsletter D2/2024 informiert über wichtige Änderungen durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), das das Telemediengesetz (TMG) ersetzt. Webseitenbetreiber müssen ihr Impressum und ihre Datenschutzerklärung anpassen, insbesondere bezüglich der Cookie-Regelungen im TDDDG.

Achten Sie außerdem auf diese fünf typischen Datenschutzfehler:

  • Zu viele Infos in der Datenschutzerklärung.
  • Einwilligung in die Datenschutzerklärung einholen.
  • Bestätigung der Kenntnisnahme via Checkbox.
  • Einwilligung bei Kontaktformularen.
  • Fehlende Datenschutzerklärung auf Social Media.

Wir, die MTG Wirtschaftskanzlei, bieten Ihnen Unterstützung, um rechtliche Risiken zu minimieren und Ihre Webseite rechtskonform zu gestalten.

Bitte sprechen Sie uns an oder buchen Sie sich ein kostenloses Erstgespräch mit unserem Rechtsanwalt Daniel Lösch, LL.M. ➡️ Jetzt Termin vereinbaren!

Lesen Sie hier den vollständigen Newsletter für detaillierte Informationen.

 

eRechnungen – der Booster zur Digitalisierung des Rechnungswesens

Um wettbewerbsfähig und gesetzeskonform zu bleiben, insbesondere im Hinblick auf die neuen verpflichtenden Regelungen ab 1. Januar 2025, bietet Ihnen die MTG Wirtschaftskanzlei in Zusammenarbeit mit der IHK Regensburg für Oberpfalz/Kelheim und WOLTERS KLUWER das kostenlose Info-Webinar an. Hier erfahren Sie, wie Sie durch den Einsatz von elektronischen Rechnungen nicht nur Ihre Effizienz steigern, sondern auch gesetzliche Anforderungen problemlos erfüllen.

Elektronische Rechnungen (e-Rechnungen) sind im B2B-Bereich zukünftig verpflichtend. Die entsprechenden umsatzsteuerrechtlichen Regelungen wurden mit dem Wachstumschancengesetz im März 2024 beschlossen. Der Empfang und die Verarbeitung einer e-Rechnung im B2B-Geschäftsverkehr ist ohne vorherige Zustimmung bereits ab 1. Januar 2025 im Unternehmen zu ermöglichen. Die grundsätzliche Verpflichtung zur Ausstellung einer elektronischen Rechnung gilt ebenfalls ab 1. Januar 2025. Angesichts des zu erwartenden hohen Umsetzungsaufwandes für die Unternehmen hat der Gesetzgeber zwar Übergangsregelungen für die Jahre 2025 bis 2027 für Rechnungsaussteller vorgesehen. Dennoch drängt die Zeit für die betroffenen Unternehmen, sich auf die neuen gesetzlichen Pflichten vorzubereiten.

Diese Veränderung hat weitreichende Auswirkungen auf viele Unternehmen und ihre Geschäftsprozesse. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um Ihre Prozesse zu optimieren und die Weichen für die Zukunft zu stellen, damit die Umstellung zum Booster für die Digitalisierung Ihres Rechnungswesens wird. Es bieten sich erhebliche Chancen zur Optimierung und Automatisierung der Finanzbuchhaltung. Die Digitalisierung ermöglicht Zeit- und Kosteneffizienz durch Reduzierung Ihres Verwaltungsaufwands und Beschleunigung Ihrer Abrechnungsprozesse.

Zugleich bringt die Umstellung auf E-Rechnungen auch Herausforderungen mit sich. Dazu gehören technische Anforderungen, die Integration in bestehende Systeme, Datenschutzfragen und die Notwendigkeit, Mitarbeiter auf neue Prozesse umzuschulen.  aus!

 

Nachhaltigkeitsberichterstattung: Jetzt Handeln! Kostenlose virtuelle Veranstaltung am 23. September 2024

Die neuen EU-Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und die damit einhergehende Umsetzung in nationales Recht stellen Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen. Durch die kürzlich ausgeweitete Gesetzgebung müssen sich viele Unternehmen bereits jetzt auf die Erstellung eines umfassenden Nachhaltigkeitsberichts für den Berichtszeitraum 2025 vorbereiten.

Dies betrifft insbesondere jene Unternehmen, die zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:

  • Mindestens 250 Mitarbeiter
  • Eine Bilanzsumme von mindestens 25 Mio. Euro
  • Umsatzerlöse von mindestens 50 Mio. Euro

Eine Ausweitung auf weitere Unternehmensgrößen ist vorgesehen.

Handlungsbedarf besteht bereits ab dem 1. Januar 2025. Die betroffenen Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie rechtzeitig vorbereitet sind, da ab dem Berichtszeitraum 2025 (mit Berichtspflicht 2026) ein detaillierter Nachhaltigkeitsbericht erforderlich ist. Dieser Bericht ergänzt den Lagebericht und deckt neben den finanziellen Aspekten auch Themen wie Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG) ab.

Wir unterstützen Sie bei der praktischen Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung!

Um Ihnen die notwendigen Informationen und Unterstützung zu bieten, laden wir Sie herzlich zur kostenlosen und virtuellen Veranstaltung, in Kooperation mit der IHK Regensburg, am Montag, den 23. September 2024 von 15.00 bis 16.30 Uhr ein. Wir werden dort umfassend über die neuen Anforderungen informieren und konkrete Handlungsempfehlungen geben. Unsere Experten stehen Ihnen mit praxisnahen Vorträgen und wertvollen Tipps zur Seite!

Dr. Bernd Waffler

Dipl.-Kfm.

Dr. Bernd Waffler

Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Partner

Michael Preißl

Dipl.-Kfm.

Michael Preißl

angestellter Wirtschaftsprüfer/Steuerberater

Finanzierung? Alternativ. Nachhaltig! – 17. Oktober 2024

Kostenlose Veranstaltung am Donnerstag, den 17. Oktober 2024 von 17.00 bis 18.30 Uhr zum Thema Unternehmensfinanzierung in unserer Niederlassung Regensburg (Franz-Mayer-Straße 16a, 93053 Regensburg). Nutzen Sie unsere vier Impulsvorträge, um wertvolle Einblicke in aktuelle Trends und Entwicklungen der Unternehmensfinanzierung zu gewinnen.

  • Begrüßung durch Prof. Dr. Jürgen Schöntag, Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg: Aktuelle Entwicklungen in der Unternehmensfinanzierung – Trends, Chancen und Risiken
  • Vortrag von Bernhard Köbler, MTG Wirtschaftskanzlei: Sustainable Finance – Unternehmensfinanzierung „goes green“
  • Vortrag von Manfred Steinbeißer, Aalto Capital: Private Debt – Neue Chancen für den Mittelstand
  • Vortrag von Dr. Bernd Waffler, MTG Wirtschaftskanzlei: Unternehmensrating und Kapitalkosten – Ansätze zur Optimierung des Ratings

Tauschen Sie sich im Anschluss an die Vorträge im Rahmen eines „Get Together” mit uns und anderen Fachleuten aus!

Wir freuen uns auf Sie 😊

MTG Newsletter 8/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Wir freuen uns, Ihnen die aktuelle Mandanteninformation für August 2024 präsentieren zu dürfen. Diese Ausgabe enthält wichtige Updates und wertvolle Tipps rund um Steuern, Unternehmensführung und Immobilien.

 Wesentliche Punkte:

  • Fehlerhafte Steuerbescheide: Nachträgliche Korrektur durch das Finanzamt möglich.
  • Erbschaftsteuer: Geerbte Parkhäuser steuerlich nicht begünstigt.
  • Zuschüsse: Klärung der umsatzsteuerlichen Behandlung.
  • Bereitschaftsdienst: Steuerfreie Zuschläge basieren auf dem Grundlohn.
  • Grundsteuer: Aussetzung der Vollziehung bei zweifelhaften Grundsteuerwerten.
  • Hochwasserschäden: Steuerliche Absetzbarkeit als außergewöhnliche Belastung.

Wir hoffen, dass diese Informationen für Sie von großem Nutzen sind.
Bei Fragen oder für eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

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