Newsletter Datenschutz D2/2024

22.08.2024 | Newsletter Datenschutz

Neue Anforderungen für Webseitenbetreiber: Aktualisierungen im Impressum und der Datenschutzerklärung erforderlich

Der Datenschutz-Newsletter D2/2024 informiert über wichtige Änderungen durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), das das Telemediengesetz (TMG) ersetzt. Webseitenbetreiber müssen ihr Impressum und ihre Datenschutzerklärung anpassen, insbesondere bezüglich der Cookie-Regelungen im TDDDG.

Achten Sie außerdem auf diese fünf typischen Datenschutzfehler:

  • Zu viele Infos in der Datenschutzerklärung.
  • Einwilligung in die Datenschutzerklärung einholen.
  • Bestätigung der Kenntnisnahme via Checkbox.
  • Einwilligung bei Kontaktformularen.
  • Fehlende Datenschutzerklärung auf Social Media.

Wir, die MTG Wirtschaftskanzlei, bieten Ihnen Unterstützung, um rechtliche Risiken zu minimieren und Ihre Webseite rechtskonform zu gestalten.

Bitte sprechen Sie uns an oder buchen Sie sich ein kostenloses Erstgespräch mit unserem Rechtsanwalt Daniel Lösch, LL.M. ➡️ Jetzt Termin vereinbaren!

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