Aktuelle Neuigkeiten

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MTG Newsletter 1/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Der Gesetzgeber sorgte an diesem Jahreswechsel für keine Langeweile und hat noch kurz vor Weihnachten ausgewählte Teile aus dem Wachstumschancengesetz im Kreditzweitmarktförderungsgesetz verpackt und verabschiedet.

Auch das Bundesamt für Justiz räumt als Weihnachtsgeschenke mehr Zeit für die Offenlegung von Jahresabschlüssen bis zum 2. April 2024 ein.

Gemeinnützige Organisationen und insbesondere deren Schatzmeister werden ab 1. Januar 2024 mit einem neuen Zuwendungsempfängerregister beglückt.

 Heute übermitteln wir Ihnen unseren Newsletter für den Monat Januar 2024 mit dem wir Sie auf folgende Punkte aufmerksam machen möchten:

  • Gestaltungsmöglichkeiten und Handlungsmöglichkeiten bei PV-Anlagen
  • Luxusimmobilien
  • Zuwendungsempfängerregister ab 1. Januar 2024
  • Säumniszuschläge von 12% pro Jahr weiterhin rechtens

Zudem finden Sie in unserem aktuellen Newsletter wieder viele zusätzliche Informationen.

MTG Weihnachtsgrüße 2023

Liebe Mandanten, liebe Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

Das vergangene Jahr war für uns alle ein aufregendes und erfolgreiches Abenteuer.

Wir möchten die Gelegenheit nutzen, um Ihnen für Ihre Treue und Zusammenarbeit zu danken.

Im Namen des gesamten MTG-Teams möchten wir Ihnen
von Herzen fröhliche Weihnachten und eine besinnliche Zeit im Kreise Ihrer Liebsten wünschen!

Möge diese festliche Jahreszeit für Sie von Freude, Liebe und wohltuender Entspannung geprägt sein.

Auch wir verabschieden uns in den Weihnachtsurlaub.
Ab Donnerstag, 21. Dezember 2023, 12:00 Uhr bis einschließlich 1. Januar 2024 nutzen wir die Zeit, um Energie zu tanken und im neuen Jahr mit frischem Elan für Sie da zu sein.

Ab dem 2. Januar 2024 stehen wir Ihnen wieder mit vollem Engagement zur Verfügung.

Fröhliche Weihnachten und einen gelungenen Start ins neue Jahr wünscht Ihnen das gesamte Team der MTG Wirtschaftskanzlei!

Mandanteninformation Kommunalberatung K3/2023

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Auch wenn es erwartungsgemäß im Jahr 2023 wieder sehr ruhig in der Thematik § 2b UStG wurde, möchten wir Sie zum Jahresende mit unserem aktuellen Newsletter aus der Kommunalberatung zu – dann eben anderen – wichtigen Entwicklungen aus der Rechtsprechung und Gesetzgebung informieren. Die jüngsten Urteile von Bundesverfassungsgericht, Bundesfinanzhof und dem Europäischen Gerichtshof sorgen in Verbindung mit den aktuellen Krisen unserer Zeit für mehr als ausreichenden Anlass hierzu.

Unter anderem haben wir heute Informationen zu nachfolgenden Themen für Sie:

  • Kurbeiträge nach EuGH-Rechtsprechung nicht mehr steuerpflichtig
  • VKU-Vorstoß – Weiterentwicklung des steuerlichen Querverbunds mit Bädern
  • Umsatzsteuer bei der Vermietung von Betriebsvorrichtungen
  • Neue BFH-Rechtsprechung zur Zusammenfassung von BgA
  • Neue rechtliche Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Betätigung von Gemeinden
  • Verlängerung der Energiepreisbremsen, aber frühzeitige Steuersatzerhöhung auf Gas und Wärme – oder doch nicht?

Bei Fragen stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen eine schöne Vorweihnachtszeit.

MTG Newsletter 12/2023

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Im Bundeshaushalt klafft plötzlich ein 60-Milliarden-Loch und wer weiß schon, wie es mit dem Wachstumschancengesetz weitergeht? Trotz alledem erhalten Sie heute unseren Newsletter für den Monat Dezember 2023 mit dem wir Sie auf folgende Aspekte aufmerksam machen möchten:

  • Vermeidung Steuereinbehalt auf Kapitalerträge durch NV-Bescheinigung
  • Aktualisierung der Liste unkooperativer Länder
  • Erleichterungen für Spendenabzug werden 2024 weitergeführt
  • Vorabhinweise zum e-Invoicing ab 1. Januar 2025
  • kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen

Zudem finden Sie in unserem aktuellen Newsletter wieder viele zusätzliche Informationen.

Sonder-Newsletter zum geplanten Wachstumschancengesetz „Jahressteuergesetz 2023“

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Das Jahresende naht und die Bundesregierung will mit einem Wachstumschancengesetz als Jahressteuergesetz 2023 die Wettbewerbsfähigkeit  des  Wirtschaftsstandortes Deutschland stärken, das Steuerrecht modernisieren und vereinfachen sowie die Steuerfairness verbessern. Der Gesetzesentwurf umfasst insgesamt 287 Seiten und wir haben versucht Ihnen mit diesem Sondernewsletter die wichtigsten Änderungen leicht und verständlich darzulegen.

Hier finden Sie unseren aktuellen Sonder-Newsletter.

    Newsletter Rechtsberatung R2/2023

    Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

    kein Jahresverlauf ohne wesentliche Neuerungen: Verpflichtungen aus dem aktuellen Hinweisgeberschutzgesetz gelten ab dem 17. Dezember 2023! Ob Ihr Unternehmen ein Hinweisgebersystem vorhalten muss und wie wir Sie unterstützen können, lesen Sie hier:

    Sonderinfo zum Hinweisgebergesetz

    Zum 1. Januar 2024 steht außerdem das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) vor der Tür. Mit der Einführung des MoPeG ergeben sich wichtige Änderungen im deutschen Gesellschaftsrecht, insbesondere für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR). Verfolgen Sie die Neuerungen zum MoPeG und Wissenswertes aus den Bereichen Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht und Steuerstrafrecht direkt in unserem aktuellen Newsletter:

    • Gesellschaftsrecht
      – Reicht eine Sammelbezeichnung beim Unternehmenskauf?
      – Haftet ein Geschäftsführer trotz Feststellung des Jahresabschlusses?
      – Hat der Gesellschafter bei einer Sonderprüfung ein Stimmrecht?
    • Arbeitsrecht
      – Haften GmbH – Geschäftsführer für Mindestlohn?
      – Verhandeln lohnt sich? Nicht immer…
      – Wann beginnt das Kündigungsverbot bei Schwangerschaft?
    • Erbrecht
      – Tückisches Erbe – ist ein vererbtes Wohnrecht für den Ehegatten steuerbefreit?
    • Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
    • Das ist Neu – Das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG)

     

    Dies und weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Newsletter.

    Sie haben Fragen oder möchten mehr erfahren?

    Sprechen Sie uns gerne an.

    MTG Newsletter 11/2023

    Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

    Bevor wir Sie in den kommenden Tagen mit einem brandaktuellen Newsletter zum geplanten Jahressteuergesetz 2023 informieren wollen, erhalten Sie heute unseren Newsletter für den Monat November 2023 mit dem wir Sie auf folgende Aspekte aufmerksam machen möchten:

    • Bargeld-Branche und unangekündigte Kassennachschau
    • fast 2/3 der Einsprüche beim Finanzamt haben Erfolg – zumindest laut der Statistik
    • bei Internetverkäufen droht die Umsatz- und Einkommensteuer
    • Sterbegeld und Beerdigungskosten
    • schon ab 2023 verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten bei Vermietung

    Weiterhin finden Sie in unserem aktuellen Newsletter wieder viele zusätzliche Tipps.

    Mandanteninformation Baurecht B2/2023

    Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

    mit unserem Newsletter Bau- und Architektenrecht möchten wir Sie über aktuelle Themen aus dem Bauvertragsrecht, Architektenrecht und öffentlichen Baurecht informieren, aber auch Kurzbeiträge zu grundsätzlichen Fragen, die diese Rechtsgebiete betreffen, aufgreifen.

    Bau- und Architektenrechtsfälle fordern in aller Regel eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Mandant, sowie eine intensive Auseinandersetzung mit der Materie. Unsere Ansprechpartner und Mitglieder des Spezialteams „Bau- und Architektenrecht“ verfügen über langjährige Erfahrung und hohe Spezialisierung in diesem Bereich. Wir beraten Sie bei der Vertragsgestaltung im Vorfeld eines Bauvorhabens, unterstützen Sie aber auch bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

    In diesem Newsletter finden Sie folgende Informationen:

    • Personeller Neuzugang Team Bau- und Architektenrecht: Juliane Höller
    • Handwerkerfalle Verbraucherbauvertrag
    • Verjährung der Mängelansprüche gegen den Architekten bei nicht genehmigungsfähigen Bauvorhaben
    • Neuerungen der Bayerischen Bauordnung, insbesondere Genehmigungsfreistellungsverfahren bei privilegierten Freiflächen-Photovoltaikanlagen

       

      Auch darüber hinaus finden Sie in unserem aktuellen Newsletter wieder viele zusätzliche Hinweise.

      Mandanteninformation Lohn und Gehalt L2/2023

      Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

      in der heutigen Ausgabe unseres Newsletters erfahren Sie nicht nur, was Sie tun müssen, wenn Sie bisher sv.net-Nutzer waren und nun – aufgrund der Abschaltung – das neue SV-Meldeportal nutzen wollen wollen, sondern auch, was an fachlichen Themen im Bereich Lohn und Gehalt nicht unter den Tisch fallen darf:

      • Neues SV-Meldeportal und Abschaltung sv.net
      • Achtung bei Arbeitgeberzusatzleistungen („zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“)
      • SV-Status eines mitarbeitenden GmbH-Gesellschafters
      • SV-Status bei Dozenten und Lehrkräften
      • Künstlersozialabgabe-Verordnung 2024
      • Lohnpfändung: Neue Pfändungsfreigrenzen

      Hier finden Sie unseren aktuellen Newsletter.

      Sie haben Fragen oder möchten mehr erfahren? Bitte sprechen Sie uns gerne an.

      Bleiben Sie gesund!