Aktuelle Neuigkeiten

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MTG Newsletter 7/2023

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

 

Letzte Woche wurden vielfach Erinnerungsschreiben zur Abgabe der Grundsteuererklärung unter Androhung einer Schätzung von den Finanzämtern direkt an die Steuerpflichtigen versandt. Nach Auskunft eines Finanzamtes wurden diese Erinnerungen automatisch erzeugt und ungeprüft versendet, auch wenn bereits Erklärungen abgegeben wurden und z.T. sogar Bescheide ergangen sind. Man darf sich gerne wundern und ggfs. auch darüber ärgern, hilft aber alles nichts. Melden Sie sich bei uns und wir werden den Sachverhalt telefonisch mit dem Finanzamt abklären.

Mit der Einführung eines Gesellschaftsregisters ab dem 1. Januar 2024 für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) soll eine Publizitätslücke geschlossen werden. Weiterhin wird die Einführung einer E-Rechnungspflicht für inländische B2B-Umsätze zum 1. Januar 2025 diskutiert, hier sind aber noch viele Fragen offen.

In dieser Ausgabe möchten wir Sie auf Folgendes näher hinweisen:

  • Spenden
  • Abzug der Erbfallkostenkostenpauschale
  • Eintragungspflicht GbR
  • Fristverlängerung CORONA S-HIlfe
  • Einführung der E-Rechnungspflicht
  • Werbungskosten und die Zahl der Arbeitstage

Darüber hinaus finden Sie in unserem aktuellen Newsletter viele zusätzliche Infos.

    MTG in Bratislava auf dem AGN-Meeting

    MTG in Bratislava @  AGN International-Meeting 🌏

    Das diesjährige Europa-Treffen der AGN international fand in der slowakischen Hauptstadt Bratislava statt. Rund 90 Personen hatten zwei Tage die Gelegenheit zur grenzüberschreitenden Fortbildung und zur Pflege der persönlichen Kontakte.

    Schwerpunkte waren dieses Jahr die Entwicklung der künstlichen Intelligenz, besonders in der Wirtschaftsprüfung, Verrechnungspreis-Systeme in Europa im Vergleich sowie aktuelle Trends in Personalentwicklungsmodellen.

    Die MTG Wirtschaftskanzlei war vertreten durch Bernd Waffler, Wirtschaftprüfer/Steuerberater und Partner, und Homed David Stingl, IT Consultant.

    Aktuell nutzt die MTG Wirtschaftskanzlei das Netzwerk der AGN für umsatzsteuerliche Registrierungen im Ausland. Mit jeweils persönlich bekannten Ansprechpartnern vor Ort bieten wir unseren Mandanten besten Service mit kurzen Wegen und hoher Qualität. 

    Es war ein toller Austausch in Bratislava! 😊

    MTG Newsletter 6/2023

    Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

     

    Seit dem 1. Januar 2023 sind Betreiber digitaler Plattformen zur Weitergabe von Informationen über die Einkünfte ihrer Nutzer, also der Anbieter auf der Plattform) an die Steuerbehörden verpflichtet. Diese Meldepflicht betrifft alle Betreiber einer Plattform und der erste Meldetermin wird der 31. Januar 2024 sein. Hierzu hat das BMF kürzlich erste Anwendungsfragen geklärt und klargestellt.
    In dieser Ausgabe möchten wir Sie auf Folgendes näher hinweisen:
    • Scheidung und Rentenanrechte
    • Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem
    • 49 EURO Ticket
    • Wegzugsbesteuerung
    • Scheidung und Übertragung von Miteigentum kann Spekulationsgewinn auslösen

     

    Viel Spaß beim Lesen.

    Mandanteninformation Lohn und Gehalt L1/2023

    Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

    Lohnabrechnung ist mehr als bloße Kontrolle: Tiefes Fachwissen ist gefragt! In der heutigen Ausgabe unseres Newsletters lesen Sie das, was die Bereiche Lohn und Gehalt sowie Sozialversicherung derzeit bewegt und beschäftigt:

    • Reform der Pflegeversicherung – Kinderlosenzuschlag
    • Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug – Amazon Gutscheine sind kein Sachbezug und fallen nicht unter 50 € – Freigrenze
    • Arbeitszeiterfassung ist verpflichtend – BMAS legt Referentenentwurf für geändertes Arbeitszeitgesetz vor
    • Wegfall und Anhebung von Hinzuverdienstgrenzen für Rentner ab 1. Januar 2023
    • Anhebung der Pauschalierungsgrenze für kurzfristig Beschäftigte

     

    Hier finden Sie unseren aktuellen Newsletter.

    Sie haben Fragen oder möchten mehr erfahren? Bitte sprechen Sie uns gerne an.

    Bleiben Sie gesund!

    MTG @ Karriere Kontakte 31. Mai 2023

    Wir freuen uns, am Mittwoch, den 31. Mai 2023 von 10 – 15.30 Uhr, wieder auf der Personalmesse Karriere Kontakte an der Uni Regensburg zu sein!

    Was erwartet euch bei uns am Stand?

    • Informationen zu unseren spannenden Einstiegsmöglichkeiten
    • Die Gelegenheit, mit MTG’lern ins Gespräch zu kommen und Fragen zu stellen
    • Einblicke in unsere Unternehmenskultur
    • Tipps und Ratschläge zur Bewerbung und persönlichen Entwicklung
    • Einige Giveaways

    Wir freuen uns darauf, euch kennenzulernen und euch bei eurem nächsten Karriereschritt zu unterstützen! Wir sehen uns auf der Messe! 😊

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    Mandanteninformation Kommunalberatung K1/2023

    Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

    nachdem mitten im Jahresendspurt mit der erneuten Verlängerung der verpflichtenden Anwendung des § 2b UStG fast ein Paukenschlag zu vernehmen war, wurde es jetzt – wieder einmal – ruhig bezüglich der übrigen offenen Fragen zur Anwendung des § 2b UStG, zumindest seitens des Bundesministeriums. Erfreulicherweise hat sich zumindest das bayerische Landesamt für Steuern zu einzelnen offenen Fragestellungen geäußert.

    Darüber möchten wir Sie heute informieren und haben noch nachfolgende weitere interessante Themen für Sie:

    • Energiepreisbremse – Entlastungen auch für Kommunen?
    • Update zur Besteuerung von Photovoltaikanlagen
    • Möglichkeit der Ist-Besteuerung der öffentlichen Hand
    • Öffentliches Baurecht – Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien.

    Bei Fragen können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden.

     

    MTG Newsletter 5/2023

    Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

     

    Wann fließen Bonuszinsen für einen Bausparvertrag zu? Der BFH hat diese Frage geklärt und zwar zu Lasten des Bausparenden.
    Und auch bei den Säumniszuschlägen von 12% pro Jahr sieht es trotz Niedrigzinsphase nicht gut für die Steuerpflichtigen aus. Hier sieht der Bundesfinanzhof keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

    In dieser Ausgabe möchten wir Sie auf folgende Aktualitäten hinweisen:

    • amtliche Richtsätze kommen auf den Prüfstand
    • VBG verzichtet für 2021 vollständig auf Zahlung der Beiträg
    • Unvermögen des Geschäftsführers schützt nicht vor Haftungsinanspruchnahme
    • Inflationsausgleichsprämie bis zu 3.000 €
    • Rechtzeitige Planung sichert steuerschonenden Vermögensübergang

     

     

    Viel Spaß beim Lesen.

    Mandanteninformation Baurecht B1/2023

    Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

    mit unserem neuen Newsletter Bau- und Architektenrecht möchten wir Sie zukünftig über ganz aktuelle Themen aus dem Bauvertragsrecht, Architektenrecht und öffentlichen Baurecht informieren, aber auch Kurzbeiträge zu grundsätzlichen Fragen, die diese Rechtsgebiete betreffen, aufgreifen.

    Bau- und Architektenrechtsfälle fordern in aller Regel eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Mandant, sowie eine intensive Auseinandersetzung mit der Materie. Unsere Ansprechpartner und Mitglieder des Spezialteams „Bau- und Architektenrecht“ verfügen über langjährige Erfahrung und hohe Spezialisierung in diesem Bereich. Wir beraten Sie bei der Vertragsgestaltung im Vorfeld eines Bauvorhabens, unterstützen Sie aber auch bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

    In diesem Newsletter finden Sie folgende Informationen:

    • VOB/B nicht als Ganzes vereinbart: Kündigungsrecht des Auftraggebers nach § 8 Abs. 3, § 4 Abs. 7 VOB/B unwirksam
    • Rechtliche Einordnung neuer Fragestellungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und dem Ukrainekrieg
    • Honorarvereinbarung nach der HOAI 2021: Textform oder Schriftform
    • Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien im Städtebaurecht

    Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

    MTG’ler spenden an gemeinnützige Organisationen – MTG WM-Tippspiel 2022

    Die WM 2022 ist nun schon ein Weilchen her, aber die Spendeneinnahmen i.H.v. knapp 2.200,00 haben wir natürlich nicht vergessen!

    In den vergangenen Wochen wurden unsere Tippgelder der MTG Mitarbeitern aus dem WM-Tippspiel an vier von unseren Mitarbeitern ausgewählten Organisationen übergeben.

    Rengschburger Herzen e.V.

    Der Verein „Rengschburger Herzen e.V.“ ist inzwischen weit über die Regensburger Stadtgrenzen hinaus bekannt. Der Verein um den Vorstand Arno Birkenfelder sowie seine Frau Monika Hölzl unterstützt erst seit 2019 bedürftige Menschen in Regensburg die „nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen“. Dabei gilt die besondere Aufmerksamkeit den Senioren, vernachlässigten älteren Menschen, Obdachlosen und sozial schwachen Personen. Seit 2022 unterstützen wir die „Rengschburger Herzen“ in steuerlichen allen steuerlichen und rechtlichen Fragestellungen.

    Über unsere Spende i.H.v. € 1.000,00 € – welche Monika und Arno natürlich persönlich in Empfang nahmen –  haben sie sich riesig gefreut. Jeder Euro zählt in diesem wichtigen Herzens-Projekt der Vereinsmitglieder und Helfer.

     

    Caritasverband für den Landkreis Kelheim e.V.

    Seit 1976 setzt sich die Caritas Kelheim für alle Menschen in schwierigen Lebenslagen im Landkreis ein. Die Mitarbeiter erkennen Schwächen und Stärken als Teil eines jeden Menschen an und sehen hinter jedem Schicksal die dazugehörige Geschichte. Mit Blick auf gesellschaftliche Veränderungen setzt sich die Caritas Kelheim sozialpolitisch für alle Benachteiligten ein. Die vier Säulen der Caritas Kelheim sind: Beratung, Selbsthilfe, Pflege, Beschäftigung.

    Der Geschäftsführer Hubert König nahm mit großer Freude die Spende i.H.v. € 400,00 in unserer Niederlassung Kelheim entgegen. Unsere Spende wandert in den Fond für die gestiegenen Energiekosten. Wir freuen uns das Caritas Team in Kelheim unterstützen zu können!

    Haus für das Leben

    Der Verein „Haus für das Leben e. V. – Caritas“ in Straubing ist eine leistungsfähige Einrichtung um gewaltbedrohten Frauen und Kindern in breitem Maße Hilfe zu teil werden zu lassen. Neben wohnraumbezogenem Übergangsmanagement bis zur psychologischen Betreuung erhalten betroffene Frauen hier professionelle Unterstützung.

    Umso erfreulicher ist es, dass die MTG diese wichtige Einrichtung mit einer Spende über 400,00 € unterstützen kann, die beim diesjährigen WM-Tippspiel 2022 gesammelt wurde. Die Spendenübergabe erfolgte in unserer Niederlassung in Straubing an Angelika Schebelle (Vorsitzende des Vorstands) und Nicolas Scheidler (Stv. Vorstandsvorsitzender) in unserer Niederlassung in Straubing. 

     

    sapv Region 10 GmbH

    Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) ist ein ganz besonderer Dienst am Menschen: eine hochkompetente ambulante Unterstützung von Schwerstkranken und Sterbenden, damit sie auch in dieser schwierigen Situation zuhause in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können. Sehr häufig können so stationäre Aufenthalte vermieden werden. Für diejenigen Kosten, die durch gesetzliche und private Krankenversicherungen nicht gedeckt werden, ist das Team der sapv Region 10 GmbH auf Spenden angewiesen.

    Wir freuen uns sehr, die Pflegekräfte und Fachärzte beim Aufbau und der Weiterentwicklung der ambulanten Palliativversorgung zu unterstützen. Die Spende i.H.v. 400,00 € übergaben Martina Schramm und Stefanie Schmid an Franz Hartinger (Geschäftsführer der sapv region10 GmbH in Ingolstadt).