Mandanteninformation Baurecht B2/2023

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

mit unserem Newsletter Bau- und Architektenrecht möchten wir Sie über aktuelle Themen aus dem Bauvertragsrecht, Architektenrecht und öffentlichen Baurecht informieren, aber auch Kurzbeiträge zu grundsätzlichen Fragen, die diese Rechtsgebiete betreffen, aufgreifen.

Bau- und Architektenrechtsfälle fordern in aller Regel eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Mandant, sowie eine intensive Auseinandersetzung mit der Materie. Unsere Ansprechpartner und Mitglieder des Spezialteams „Bau- und Architektenrecht“ verfügen über langjährige Erfahrung und hohe Spezialisierung in diesem Bereich. Wir beraten Sie bei der Vertragsgestaltung im Vorfeld eines Bauvorhabens, unterstützen Sie aber auch bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

In diesem Newsletter finden Sie folgende Informationen:

  • Personeller Neuzugang Team Bau- und Architektenrecht: Juliane Höller
  • Handwerkerfalle Verbraucherbauvertrag
  • Verjährung der Mängelansprüche gegen den Architekten bei nicht genehmigungsfähigen Bauvorhaben
  • Neuerungen der Bayerischen Bauordnung, insbesondere Genehmigungsfreistellungsverfahren bei privilegierten Freiflächen-Photovoltaikanlagen

     

    Auch darüber hinaus finden Sie in unserem aktuellen Newsletter wieder viele zusätzliche Hinweise.

    Mandanteninformation Baurecht B1/2023

    Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

    mit unserem neuen Newsletter Bau- und Architektenrecht möchten wir Sie zukünftig über ganz aktuelle Themen aus dem Bauvertragsrecht, Architektenrecht und öffentlichen Baurecht informieren, aber auch Kurzbeiträge zu grundsätzlichen Fragen, die diese Rechtsgebiete betreffen, aufgreifen.

    Bau- und Architektenrechtsfälle fordern in aller Regel eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Mandant, sowie eine intensive Auseinandersetzung mit der Materie. Unsere Ansprechpartner und Mitglieder des Spezialteams „Bau- und Architektenrecht“ verfügen über langjährige Erfahrung und hohe Spezialisierung in diesem Bereich. Wir beraten Sie bei der Vertragsgestaltung im Vorfeld eines Bauvorhabens, unterstützen Sie aber auch bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

    In diesem Newsletter finden Sie folgende Informationen:

    • VOB/B nicht als Ganzes vereinbart: Kündigungsrecht des Auftraggebers nach § 8 Abs. 3, § 4 Abs. 7 VOB/B unwirksam
    • Rechtliche Einordnung neuer Fragestellungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und dem Ukrainekrieg
    • Honorarvereinbarung nach der HOAI 2021: Textform oder Schriftform
    • Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien im Städtebaurecht

    Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.