Sondernewsletter Bau- und Architektenrecht B1/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

dieser Sondernewsletter enthält diesmal nicht nur wichtige Informationen aus dem Bereich des Bau- und Architektenrechts sowie des öffentlichen Baurechts, sondern auch eine Einladung zu unserer neuen Vortragsreihe „Handwerkerfrühstück“ – Die häufigsten Fallen bei Verträgen mit Verbrauchern am Bau.

  • Privates Baurecht: Erfahren Sie, warum der BGH entschieden hat, dass sukzessive erteilte Aufträge nicht automatisch einen Verbraucherbauvertrag begründen und welche Folgen das für Bauunternehmer und Auftraggeber hat.
  • Architekten- und Ingenieurrecht: Tauchen Sie ein in die Haftungsfallen, denen Architekten gegenüberstehen können, wenn sie sich auf eine rechtliche Beratung einlassen.
  • Öffentliches Baurecht: Erfahren Sie, wie die neue Rechtsvorschrift § 215a BauGB für Klarheit und Rechtssicherheit sorgt.

Unser Newsletter bietet wertvolle Einblicke und praktische Ratschläge für Fachleute und Interessierte in der Baubranche. Klicken Sie auf das Bild, um auf dem neuesten Stand zu bleiben und Ihre rechtlichen Kenntnisse zu vertiefen.

Mandanteninformation Baurecht B2/2023

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

mit unserem Newsletter Bau- und Architektenrecht möchten wir Sie über aktuelle Themen aus dem Bauvertragsrecht, Architektenrecht und öffentlichen Baurecht informieren, aber auch Kurzbeiträge zu grundsätzlichen Fragen, die diese Rechtsgebiete betreffen, aufgreifen.

Bau- und Architektenrechtsfälle fordern in aller Regel eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Mandant, sowie eine intensive Auseinandersetzung mit der Materie. Unsere Ansprechpartner und Mitglieder des Spezialteams „Bau- und Architektenrecht“ verfügen über langjährige Erfahrung und hohe Spezialisierung in diesem Bereich. Wir beraten Sie bei der Vertragsgestaltung im Vorfeld eines Bauvorhabens, unterstützen Sie aber auch bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

In diesem Newsletter finden Sie folgende Informationen:

  • Personeller Neuzugang Team Bau- und Architektenrecht: Juliane Höller
  • Handwerkerfalle Verbraucherbauvertrag
  • Verjährung der Mängelansprüche gegen den Architekten bei nicht genehmigungsfähigen Bauvorhaben
  • Neuerungen der Bayerischen Bauordnung, insbesondere Genehmigungsfreistellungsverfahren bei privilegierten Freiflächen-Photovoltaikanlagen

     

    Auch darüber hinaus finden Sie in unserem aktuellen Newsletter wieder viele zusätzliche Hinweise.

    Mandanteninformation Baurecht B1/2023

    Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

    mit unserem neuen Newsletter Bau- und Architektenrecht möchten wir Sie zukünftig über ganz aktuelle Themen aus dem Bauvertragsrecht, Architektenrecht und öffentlichen Baurecht informieren, aber auch Kurzbeiträge zu grundsätzlichen Fragen, die diese Rechtsgebiete betreffen, aufgreifen.

    Bau- und Architektenrechtsfälle fordern in aller Regel eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Mandant, sowie eine intensive Auseinandersetzung mit der Materie. Unsere Ansprechpartner und Mitglieder des Spezialteams „Bau- und Architektenrecht“ verfügen über langjährige Erfahrung und hohe Spezialisierung in diesem Bereich. Wir beraten Sie bei der Vertragsgestaltung im Vorfeld eines Bauvorhabens, unterstützen Sie aber auch bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

    In diesem Newsletter finden Sie folgende Informationen:

    • VOB/B nicht als Ganzes vereinbart: Kündigungsrecht des Auftraggebers nach § 8 Abs. 3, § 4 Abs. 7 VOB/B unwirksam
    • Rechtliche Einordnung neuer Fragestellungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und dem Ukrainekrieg
    • Honorarvereinbarung nach der HOAI 2021: Textform oder Schriftform
    • Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien im Städtebaurecht

    Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.