MTG Newsletter 5/2023

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

 

Wann fließen Bonuszinsen für einen Bausparvertrag zu? Der BFH hat diese Frage geklärt und zwar zu Lasten des Bausparenden.
Und auch bei den Säumniszuschlägen von 12% pro Jahr sieht es trotz Niedrigzinsphase nicht gut für die Steuerpflichtigen aus. Hier sieht der Bundesfinanzhof keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

In dieser Ausgabe möchten wir Sie auf folgende Aktualitäten hinweisen:

  • amtliche Richtsätze kommen auf den Prüfstand
  • VBG verzichtet für 2021 vollständig auf Zahlung der Beiträg
  • Unvermögen des Geschäftsführers schützt nicht vor Haftungsinanspruchnahme
  • Inflationsausgleichsprämie bis zu 3.000 €
  • Rechtzeitige Planung sichert steuerschonenden Vermögensübergang

 

 

Viel Spaß beim Lesen.

MTG Newsletter 4/2023

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

 

Der BFH hat die Steuerpflicht von Kursgewinnen aus der Veräußerung von KRYPTO-Währungen bestätigt, weshalb wir empfehlen Anschaffungs- und Veräußerungsvorgänge z.B. in einem Transaktionstagebuch genau zu dokumentieren.

Auch auf die Abrechnung der CORONA-Soforthilfen möchten wir Sie nochmals hinweisen, die Rückmeldefrist endet bereits am 30. Juni 2023.

 

Gerne möchten wir Sie mit diesem Newsletter auf folgende Neuigkeiten hinweisen:

 

  • Unterstützungsleistungen an Erdbebenopfer leicht absetzbar
  • Grünes Licht für virtuelle Vereinssitzungen
  • Vollmacht und Notfallkoffer sichert ab
  • nicht ausgezahlte Tantieme und Arbeitslohn
  • geschätzte Treibstoffkosten schließen Fahrtenbuchmethode aus
  • wann eine schnellere Abschreibung von Immobilien möglich ist

 

 

 

Viel Spaß beim Lesen.

MTG Newsletter 3/2023

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

 

OnlinePlattformen wie eBay oder Airbnb sind ab 2023 verpflichtet die Geschäftsaktivitäten ihrer Nutzer an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln, die dann an die Finanzbehörden weitergeleitet und ausgewertet werden.

Darüber hinaus ist diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
 

  • Solidaritätszuschlag als verfassungsgemäß eingestuft
  • Vereine müssen künftig keine Gema-Gebühren zahlen
  • neue Pauschbeträge für Sachentnahmen ab 2023
  • Luxusfahrzeuge und möglicherweise kein Vorsteuerabzug
Viel Spaß beim Lesen.

MTG Newsletter 2/2023

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

 

Das Jahressteuergesetz 2022 hat am 16. Dezember 2022 auch den Bundesrat passiert und ist pünktlich zum Weihnachtsfest veröffentlicht worden. Damit sind zum Jahreswechsel zahlreiche steuerliche Änderungen insbesondere mit der weitgehenden Steuerfreistellung von Photovoltaikanlagen in Kraft getreten.

Und auch die Grundsteuerreform nimmt kein Ende. Kurz vor Ablauf der Frist zum 31. Januar 2023 wurde in Bayern eine Fristverlängerung um drei Monate verkündet.

Die Inflation führt zu stark gestiegenen Indizes und zu immensen Steigerungen bei indexbasierten Verträgen, hier ist Achtsamkeit geboten.

Gerne möchten wir Sie mit diesem Newsletter auf folgende Neuigkeiten hinweisen:

  • Überprüfung von indexbasierten Verträgen notwendig
  • Weitgehende Steuerfreistellung von PV-Anlagen
  • Einspruch einlegen gegen neue Grundsteuerbescheide
  • Neues Wahlrecht bei Betriebsaufgabe
  • Herrschendes Unternehmen beim mehrstufigen Konzern
  • Erhöhung der Homeoffice-Pauschale
  • Neue Pauschbeträge bei Auslandsdienstreisen

Dies und weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Newsletter.

MTG Newsletter 1/2023

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

das neue Jahr hat gerade erst begonnen und schon erhalten Sie den ersten Newsletter der MTG Wirtschaftskanzlei.

 

Der Gesetzgeber hat mit dem Inflationsausgleichsgesetz für 2023/2024 an etlichen Stellschrauben gedreht. So wird der Grundfreibetrag sowohl in 2023 als auch in 2024 erhöht, der Einkommensteuertarif wird „geglättet“ und sowohl das Kindergeld wie auch der Kinderfreibetrag werden erhöht.
Seit dem 28. November 2022 werden CORONA-Soforthilfe-Empfänger sowohl per email als auch schriftlich aufgefordert, ihre Berechtigung zum Empfang der Soforthilfe zu überprüfen.
Zudem möchten wir Sie in diesem Monat auf folgende Aspekte hinweisen:
  • Die Regelungen zum erleichterten Spendenabzug gelten auch 2023.
  • Bei gemischten Umsätzen sind Vorsteuerbeträge aufzuteilen.
  • Verpflichtendes Rückmeldeverfahren für alle CORONA-Soforthilfe Empfänger
  • Für die Gastronomie wurde die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bis 31. Dezember 2023 verlängert.
  • Ein Taxi ist kein öffentliches Verkehrsmittel.
  • Entgelt für Werbung auf dem Arbeitnehmer-PKW führt zu Arbeitslohn.
  • Bei Verkauf eines Tiny House gilt die 10-jährige Spekulationsfrist.

 

MTG Newsletter 13/2022

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

mittlerweile hat auch der Topf mit der Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Gas- und Wärmelieferungen in Form des Gesetzes seinen Deckel gefunden. Und die nächsten Deckel sind schon angekündigt und kurz vor Umsetzung.

Seit dem 26. Oktober 2022 (bis spätestens 31. Dezember 2024) ist die Zahlung einer steuer- und sozialversicherungsfreien Inflationsausgleichsprämie von bis zu EUR 3.000 möglich.

Darüber hinaus möchten wir Sie in diesem Monat auf folgende Punkte hinweisen:

  • hohe Erfolgsquote bei Einsprüchen
  • befristete Senkung der Umsatzsteuer auf Gas- und Wärmelieferungen
  • Verluste aus PV-Anlage führen zu gewerblicher Abfärbung
  • Neues zur Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden
  • IAP ist seit 26. Oktober 2022 steuerfrei zahlbar
  • Entnahme einer Wohnung ist keine Anschaffung

MTG Newsletter 12/2022

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

aufgrund der steigenden Gaspreise hat die Ampelkoalition am 22. September 2022 den Entwurf eines Schreibens zur befristeten Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz veröffentlicht. Dem entsprechenden Gesetz hat der Bundesrat Anfang Oktober 2022 zugestimmt. Zudem ist Ende Oktober 2022 die Möglichkeit der Zahlung einer steuer- und sozialversicherungsfreien Inflationsausgleichsprämie von bis zu EUR 3.000 verabschiedet worden.

Darüber hinaus möchten wir Sie in diesem Monat auf folgende Aspekte hinweisen:

  • unangekündigter Besuch vom Finanzamt
  • Anhebung der Minijob-Grenze auf EUR 520
  • Dienstwagen und Familienheimfahrten
  • Augen auf beim Immobilienverkauf

MTG Newsletter 11/2022

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

zur Erhöhung der Schlagkraft gegen die Finanzkriminalität wird ein neues Bundesfinanzkriminalamt und eine Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht geschaffen. Diese sollen gezielt komplexe Fälle der Finanzkriminalität und Geldwäsche aufklären und die erforderliche Expertise bündeln.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Wann der Kindergeldanspruch in Deutschland verloren gehen kann
  • Firmenwagen und Leasingsonderzahlungen
  • Kein Handwerkerbonus bei Belastung auf Verrechnungskonto
  • Erbschaftsteuerfreiheit trotz gesundheitlicher Beeinträchtigungen

und vieles mehr finden Sie in unserem aktuellen Newsletter.

    MTG Newsletter 9/2022

    Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

    die tagtäglichen Diskussionen in allen Medien zu den russischen Gaslieferungen bringen jedes Mal neue beunruhigende Nachrichten und der Gesetzgeber will alle Steuerzahler mit der Energiepreispauschale von EUR 300 bei Laune halten. Zudem schiebt er ganz einfach alle mit der Auszahlung anfallenden Verwaltungskosten auf die Arbeitgeber, wie auch deren Dienstleister ab.

    Interessante Ausführungen finden Sie in diesem Monat zu folgenden Themen:

    • Wann und für wen gibt es die EUR 300 Energiepreispauschale
    • Schwarzer Anzug und Krawatte bleiben Privatvergnügen
    • Antworten auf Zweifelsfragen zum IAB
    • Zuschüsse des Arbeitgebers für Tickets des ÖPNV
    • neue Arbeitshilfe für Kaufpreisaufteilung bebauter Grundstücke

    und vieles mehr finden Sie in unserem aktuellen Newsletter.  

      MTG Newsletter 8/2022

      Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

      der Bundesrat hat dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz am 10. Juni 2022 zugestimmt. Damit können zahlreiche steuerliche Neuerungen und Verlängerungen von bereits befristet eingeführten Maßnahmen (z. B. degressive Abschreibungen und Homeoffice-Pauschale) in Kraft treten.

      Interessante Ausführungen finden Sie in diesem Monat zu folgenden Themen:

      • Fristverlängerungen für Abgabe der Einkommensteuererklärungen
      • Entlastungspakete zur Abmilderung der rasant gestiegenen Energiepreise
      • Energiepreispauschale auf der Zielgeraden
      • Einnahmenüberschussrechnung und 10-Tages-Regel
      • Einheitswertminderung wegen Abgasen?

      und vieles mehr finden Sie in unserem aktuellen Newsletter.