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MTG Wirtschaftskanzlei: Rechtsanwälte für Erbrecht

„Wir helfen Ihnen, wirtschaftliche oder gar familiäre Schwierigkeiten zu vermeiden.“

(Matthias Käsbauer, Rechtsanwalt)

Nie zuvor wurde in Deutschland so viel Vermögen übertragen bzw. vererbt. Ein Grund mehr, die eigene Vermögensübertragung, sei es zu Lebzeiten oder durch letztwillige Verfügung, genau und frühzeitig zu planen und sich hierbei kompetent beraten zu lassen; denn in keinem anderen Rechtsgebiet werden Gestaltungsfehler derart unverzeihlich bestraft.

Unsere Rechtsanwälte für Erbrecht beraten und vertreten Sie bei:

  • Gestaltung von letztwilligen Verfügungen wie Testamenten
  • Übertragung von Unternehmen innerhalb der Familie
  • Konsequente Ausnutzung von Steuervorteilen
  • Gezielte Inanspruchnahme von Steuerfreibeträgen
  • Durchsetzung und Abwehr von erbrechtlichen Ansprüchen
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften

Misslungene Vermögensübertragungen oder Erbschaften schaffen Fakten,
sei es in zivilrechtlicher oder steuerlicher Hinsicht, und lassen sich in der Regel nicht mehr beseitigen.

Nehmen Sie Ihr Vermögen selbst in die Hand und überlassen Sie es gemeinsam mit den Experten der MTG Wirtschaftskanzlei nicht dem Zufall,
getreu dem Motto „Vermögenssteuerung durch professionelle Kontrolle“.

Sie haben Fragen zum Thema Erbrecht?

Ihre Ansprechpartner freuen sich über Ihre Kontaktaufnahme!

Matthias Käsbauer

Matthias Käsbauer

angestellter Rechtsanwalt

info@mtg-group.de

Rainer Müller

Rainer Müller

Steuerberater

Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV E.V.)

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