MTG Kugelschreiber Notizen Kompetenz Wirtschaftskanzlei Bayern

Nachhaltigkeitsberichterstattung

Chancen für neue Wege

Der Nachhaltigkeitsaspekt hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen und steht nun auch im Fokus des deutschen Mittelstands. Viele Unternehmen ergreifen bereits heute aktiv Maßnahmen und Initiativen im Bereich Nachhaltigkeit. Im Frühjahr 2023 hat die Europäische Union mit der Einführung der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) einen weiteren Schritt in Richtung Green Deal unternommen. Diese Richtlinie bringt Änderungen in Bezug auf die Berichtspflicht und die Nachhaltigkeitsstrategien einiger Unternehmen mit sich.

Mit unserer Unterstützung können Sie sich bereits heute optimal auf diese Veränderungen für das Geschäftsjahr 2025 vorbereiten. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Nachhaltigkeitsziele zu definieren, relevante Daten zu sammeln und Ihren Nachhaltigkeitsbericht gemäß den neuesten Vorschriften und Best Practices zu erstellen. Zusammen stellen wir sicher, dass Ihr Unternehmen weiterhin einen positiven Beitrag zur Nachhaltigkeit leistet und sich erfolgreich den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen stellt. 

Nachhaltigkeitsberichtspflicht ab dem Geschäftsjahr 2025

Anzahl Mitarbeiter

Bei mehr als 250 Mitarbeitern.

Anzahl Mitarbeiter

Bei mehr als 250 Mitarbeitern.

Umsatzerlöse

Bei mehr als 50 Millionen Euro.

Umsatzerlöse

Bei mehr als 50 Millionen Euro.

Höhe der Bilanzsumme

Bei mehr als 25 Millionen Euro.

Höhe der Bilanzsumme

Bei mehr als 25 Millionen Euro.

Berichtspflicht besteht bei Überschreitung von mindestens zwei dieser Kriterien. Nachhaltigkeitsberichte können auch bei kleineren Unternehmen gefordert werden, z.B. im Rahmen von Ausschreibungen, Kooperationen, Kreditvergaben, Lieferanten- oder Kundenverhältnissen.

Aufbau CSRD-Richtlinie

Herausforderungen für Unternehmen bei der Berichterstattung

  • Ermittlung der individuellen Messpunkte, im Rahmen der doppelten Wesentlichkeit
  • Festlegen der notwendigen Kennzahlen (KPI´s)
  • Implementierung System zur Datenaufbereitung
  • Erstellung eines rechtskonformen Nachhaltigkeitsberichts
  • Festlegen von geeigneten strategischen Maßnahmen

Vorteile von Nachhaltigkeitsberichten

  • Unterstützt bei der Mitarbeiterbindung und -gewinnung
  • Erweitert Ihr Reporting, dies kann zur Bestimmung, Kontrolle und Überarbeitung unternehmerischer Strategien und Entscheidungen verwendet werden
  • Schafft Zugang zu neuen Technologien, Arbeitsweisen und Strukturen
  • Erfüllung der gesetzlichen Nachhaltigkeitsvorschriften für Ausschreibungen, Kooperationen und Partnerschaften
  • Unterstützt bei der Kommunikation und Verhandlungen mit Kreditinstituten und Investoren
  • Verbessert die Reputation des Unternehmens in der Gesellschaft

Der Projektablauf mit unseren Experten

Machen Sie den ersten Schritt in Richtung Nachhaltigkeitsbericht. Treten Sie mit einem unserer Ansprechpartner in Kontakt.

1. Anfrage

Kontaktieren Sie uns!

1. Anfrage

Kontaktieren Sie uns mit Ihrem Anliegen gerne schriftlich oder per Anruf. Unsere Ansprechpartner stehen Ihnen gerne und jederzeit zur Verfügung.

Jetzt anfragen!

2. Kennenlernen

Wir wollen Sie persönlich kennenlernen!

2. Kennenlernen

Eine gute Mandantenbeziehung liegt uns am Herzen. Deshalb wollen wir Sie persönlich kennenlernen, um bestens auf Ihre Individuellen Wünsche und Bedürfnisse eingehen zu können.

3. Planung

Wir erstellen einen Fahrplan für Sie!

3. Planung

Ihr Anliegen wird hier genau definiert und konkretisiert, um anschließend einen gemeinsamen Fahrplan für die Umsetzung zu erarbeiten.

4. Projektstart

Wir legen los!

4. Projektstart

Die ersten drei Schritte waren für Sie Kostenlos, jetzt können Sie entscheiden, ob die Umsetzung mit unserem Team erfolgt.

Fünf Teilabschnitte bis hin zu Ihrem ersten Nachhaltigkeitsbericht

#holder
hold
1. Analyse IST-Zustand

Bei der MTG Wirtschaftskanzlei legen wir großen Wert auf eine umfassende Analyse des IST-Zustands Ihres Unternehmens, bevor wir mit der Datenerhebung und Systemintegration beginnen. Durch die Aufnahme und Auswertung Ihrer Unternehmensstrukturen und -prozesse können wir auf Ihre speziellen Bedürfnisse und Eigenschaften eingehen.

Damit legen wir den Grundstein für eine erfolgreiche Zusammenarbeit und die Erstellung Ihres individuellen Nachhaltigkeitsberichts.

2. IT-Umfeld

Die Integration der Datenerhebungssoftware ist ein wesentlicher Bestandteil in der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Über Schnittstellen wird diese in die bestehende Systemstruktur verknüpft, um einen reibungslosen Datenaustausch sowie ein Höchstmaß an Sicherheit zu erreichen. Unser Team unterstützt Sie dabei, Ihre Daten nahtlos in den Nachhaltigkeitsbericht einzubinden und Ihre Unternehmensziele effektiv zu verfolgen.

3. Datenerhebung

Um die Daten mit der neuen Software automatisch erheben zu können, müssen zuvor die für Sie geltenden Kriterien aus den 1.144 Datenpunkten ermittelt und festgelegt werden. Im Anschluss daran, wird das System so konfiguriert, dass nur die für Sie benötigten Daten generiert und erhoben werden.

4. Datenanalyse

Als Nächstes erfolgt eine Auswertung der individuell erhobenen Datenpunkte anhand unternehmensspezifischer Merkmale, um die aktuelle Entwicklung der Daten des Geschäftsjahres mit der strategischen Ausrichtung des Unternehmens und den damit verbundenen strategischen Zielen überprüfen zu können.

5. Nachhaltigkeitsbericht

Die erstellte Datenauswertung ist der Kern des zu erstellenden Nachhaltigkeitsberichts.

Mit diesen gewonnenen Erkenntnissen wird der IST-Zustand im Bericht wiedergegeben und eine zukünftige Entwicklung vorhergesagt, welchen den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

6. Nachhaltigkeitsstrategie

Daten als Grundlagen für Entscheidungen. Durch die neu gewonnenen Daten lassen sich bestehende unternehmerische Strategien/Entscheidungen leichter überprüfen. So können bei festgestellten Abweichungen Gegenmaßnahmen ergriffen werden. So wird ein anderer Blickwinkel für Ihre zukünftige Entscheidungen eröffnet.

Sie brauchen Unterstützung bei einem Teilbereich? Das ist kein Problem.

Wir bieten auch alle Schritte auch als Einzelleistungen an.

Unsere Partner

Unsere Partner sind Spezialisten mit langjähriger Erfahrung auf dem Gebiet der Nachhaltigkeit. Deshalb übernehmen diese für uns die technische Umsetzung und Beurteilung bei den Nachhaltigkeitsprojekten. Wir arbeiten mit namhaften Partnern zusammen.

FAQ

#holder
hold
Was wird unter Nachhaltigkeit verstanden?

Unter Nachhaltigkeit versteht die Europäische Union gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung, dass ein Unternehmen nicht nur dazu beitragen muss, mindestens ein Umweltziel zu erreichen, sondern auch sicherstellen muss, dass es keines der anderen Umweltziele vernachlässigt.

Die Umweltziele gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung umfassen: 

  1. Klimaschutz
  2. Anpassung an den Klimawandel
  3. Nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen
  4. Übergang zur Kreislaufwirtschaft
  5. Verminderung und Vermeidung von Umweltverschmutzung
  6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme
Was ist ein Nachhaltigkeitsbericht?

Ein Nachhaltigkeitsbericht ist ein nichtfinanzieller Bericht, der die Aktivitäten eines Unternehmens im Hinblick auf nachhaltige Bemühungen, Risiken und zukünftige Entwicklungen darstellt. In diesem Bericht werden die Maßnahmen und Initiativen des Unternehmens hervorgehoben, die darauf abzielen, positive Auswirkungen auf die Umwelt, die Gesellschaft und die Wirtschaft zu erzielen.

Wie unterscheiden sich CSRD und ESRS voneinander?

Die CSRD ist eine Verordnung, die die Offenlegungsanforderungen für Unternehmen, die in der Europäischen Union tätig sind, beschreibt. Sie legt fest, welche Informationen Unternehmen in Bezug auf ihre Nachhaltigkeitspraktiken offenlegen müssen, um Transparenz und Vergleichbarkeit zu gewährleisten.

Die ESRS-Richtlinie hingegen bildet das Rahmenwerk, das Unternehmen gemäß den Vorschriften der CSRD berücksichtigen müssen, wenn sie Nachhaltigkeitsinformationen veröffentlichen. Sie stellt sicher, dass Unternehmen die festgelegten Standards und Anforderungen einhalten und somit verlässliche und aussagekräftige Nachhaltigkeitsberichte erstellen.

Was wird unter der "Doppelten Wesentlichkeit" verstanden?

Die Doppelte Wesentlichkeit umfasst zwei Perspektiven, die bei der Betrachtung von Nachhaltigkeitsthemen von Bedeutung sind.

  • Inside-Out: Unter der Inside-Out-Perspektive werden die tatsächlichen und potenziellen positiven und negativen Auswirkungen eines Unternehmens auf verschiedene Nachhaltigkeitsthemen analysiert. Hierbei wird das Handeln des Unternehmens in Bezug auf Nachhaltigkeit kritisch betrachtet.
  • Outside-In: Die Outside-In-Perspektive betrachtet Chancen und Risiken von Nachhaltigkeitsthemen in Bezug auf die finanzielle Lage und Zukunftsfähigkeit eines Unternehmens. Es werden externe Faktoren berücksichtigt, die das Unternehmen beeinflussen könnten.

Wenn in einer der beiden Perspektiven eine wesentliche Auswirkung festgestellt wird, unterliegt diese Thematik der doppelten Wesentlichkeit und muss vom Unternehmen gemäß den Anforderungen des Nachhaltigkeitsberichts nach CSRD betrachtet und berichtet werden.

Ist es notwendig einen Nachhaltigkeitsbericht prüfen zu lassen?

Ja, gemäß den Anforderungen der CSRD muss Ihr Nachhaltigkeitsbericht vor der Veröffentlichung von einem Wirtschaftsprüfer geprüft werden. Diese Prüfung stellt sicher, dass Ihr Bericht den gesetzlichen Vorschriften entspricht.

Wo ist der Nachhaltigkeitsbericht zu veröffentlichen?

Die Veröffentlichung des Nachhaltigkeitsberichtes hat nach CSRD im Lagebericht des Geschäftsjahres zu erfolgen.

Sie haben Fragen oder sind interessiert an dem Thema Nachhaltigkeitsbericht?

Unsere Ansprechpartnere helfen Ihnen gerne weiter!

Dipl.-Kfm.

Dr. Bernd Waffler

Wirtschaftsprüfer/Steuerberater

info@mtg-group.de

Dipl.-Kfm.

Michael Preißl

angestellter Wirtschaftsprüfer/Steuerberater

info@mtg-group.de

Unsere Spezialbereiche

Unternehmensnachfolge

Insolvenzdienstleistungen

Internationaler Service

Cyber Security und IT Consulting

Kommunalberatung

Energiewirtschaft