Beratung im Datenschutz
So geht Datenschutz für Unternehmen
„Mit der Entscheidung für einen externen Datenschutzbeauftragten machen Sie sich das Know-how und die Erfahrung von externen Spezialisten zunutze.“
(Marc Utry, Datenschutzbeauftragter DSB-TÜV)
EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Was Unternehmen wissen müssen
Seit dem 25. Mai 2018 gilt die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die den Schutz personenbezogener Daten erheblich verbessert. Diese Verordnung harmonisiert das Datenschutzrecht in Europa und gewährleistet ein hohes und einheitliches Schutzniveau bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Unternehmen, die die neuen Vorgaben nicht einhalten, riskieren hohe Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes.
Datenschutz ist ein wesentliches Qualitätsmerkmal für moderne Unternehmen. In unserer digitalen Welt, in der Technologien wie künstliche Intelligenz eine immer größere Rolle spielen, stärkt ein konsequenter Datenschutz das Vertrauen von Mitarbeitern und Kunden. Diese sind zunehmend sensibilisiert und bevorzugen Unternehmen, die ihre Daten verantwortungsvoll behandeln. Ein transparenter Umgang mit Daten zeigt nicht nur rechtliche Compliance, sondern auch eine ethische Haltung, die von modernen Verbrauchern geschätzt wird.
Auch interne Prozesse profitieren erheblich von einer sorgfältigen Umsetzung des Datenschutzes. Effektive Datenschutzmaßnahmen fördern die Datensicherheit, minimieren das Risiko von Datenschutzvorfällen und stärken die allgemeine IT-Sicherheit. Dadurch wird nicht nur der Schutz personenbezogener Daten verbessert, sondern auch die allgemeine Resilienz des Unternehmens gegenüber Cyberangriffen erhöht.
Unsere Leistungen
Benennung als externer Datenschutzbeauftragter
Sie können uns als externen Datenschutzbeauftragten benennen.
Benennung als externer Datenschutzbeauftragter
Als Datenschutzbeauftagter sind wir Ihr Ansprechpartner in allen Belangen des Datenschutzes. Unsere Leistungen umfassen sowohl die Beratung zu technischen und rechtlichen Aspekten als auch die Kommunikation mit Aufsichtsbehörden und die Schulung Ihrer Mitarbeiter.
Zusammenarbeit mit unseren Datenschutz-Rechtsanwälten
Wir unterstützen Sie gerne!
Zusammenarbeit mit unseren Datenschutz-Rechtsanwälten
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, mit unseren spezialisierten Rechtsanwälten im Datenschutzrecht zusammenzuarbeiten. Unser Angebot reicht von der Unterstützung bei einzelnen Fragestellungen bis hin zu komplexen datenschutzrechtlichen Projekten.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Kompetente Beratung: Technische und rechtliche Expertise für umfassenden Datenschutz.
- Verlässliche Kommunikation: Professioneller Umgang mit Aufsichtsbehörden.
- Mitarbeiterschulungen: Sensibilisierung und Schulung Ihrer Mitarbeiter im Datenschutz.
- Flexibilität: Unterstützung bei spezifischen Fragen oder großen Projekten.
Mit unserer Unterstützung stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen den hohen Anforderungen der DSGVO gerecht wird und gleichzeitig von den Vorteilen eines konsequenten Datenschutzes profitiert.
Datenschutzbeauftragter
#holder
hold
Wann muss ich einen Datenschutzbeauftragten benennen?
Sie sind in den folgenden Fällen verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen:
- 20 oder mehr Mitarbeiter: Wenn Ihr Unternehmen 20 oder mehr Mitarbeiter beschäftigt, die personenbezogene Daten verarbeiten (inklusive Voll- und Teilzeitkräfte, Praktikanten und Auszubildende).
- Behörde oder öffentliche Stelle: Wenn Sie eine Behörde oder eine öffentliche Stelle sind.
- Risikoreiche Datenverarbeitungen: Wenn Sie besonders risikoreiche Datenverarbeitungen durchführen, zum Beispiel beim Einsatz neuer Technologien wie künstlicher Intelligenz.
- Überwachung von Personen: Wenn Ihre Kerntätigkeit die umfangreiche Überwachung von Personen erfordert, etwa durch umfangreiche Videoüberwachung.
- Verarbeitung sensibler Daten: Wenn Ihre Kerntätigkeit die Verarbeitung besonders sensibler Daten wie Gesundheitsdaten umfasst, beispielsweise als Krankenhaus.
Freiwillige Benennung: Darüber hinaus können Sie jederzeit freiwillig einen Datenschutzbeauftragten benennen, um die Einhaltung der DSGVO sicherzustellen und das Vertrauen Ihrer Kunden und Mitarbeiter zu stärken.
Welche Vorteile hat die Benennung eines Datenschutzbeauftragten?
Als externer Datenschutzbeauftragter bieten wir Ihnen zahlreiche Vorteile, insbesondere in den folgenden Bereichen:
- Umfassende Unterstützung: Wir unterstützen Sie in allen Belangen des Datenschutzes, von technischen Fragestellungen der Datensicherheit bis hin zu rechtlichen Themen.
- Kontinuierliche Überprüfung: Wir überprüfen laufend, ob die Vorgaben des Datenschutzes eingehalten werden und informieren Sie über wichtige Neuerungen.
- Mitarbeiterschulungen: Wir schulen Ihre Mitarbeiter im Datenschutz, um sicherzustellen, dass alle im Unternehmen die Anforderungen und Best Practices kennen.
- Ansprechpartner für Behörden: Wir sind der Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden und betroffene Personen, sodass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Die Benennung eines externen Datenschutzbeauftragten gewährleistet nicht nur die Einhaltung der DSGVO, sondern stärkt auch das Vertrauen von Kunden und Mitarbeitern in den verantwortungsvollen Umgang mit personenbezogenen Daten.
Wie läuft die Zusammenarbeit ab, wenn Sie uns als externen Datenschutzbeauftragten benennen?
Wenn Sie uns als externen Datenschutzbeauftragten benennen, erfolgt die Zusammenarbeit in folgenden Schritten:
- Erstaufnahme: Gemeinsam führen wir eine Erstaufnahme durch, um den aktuellen Stand des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen zu erfassen.
- Analyse und Priorisierung: Basierend auf den Ergebnissen der Erstaufnahme bearbeiten wir alle relevanten Themen. Dabei orientieren wir uns an der Priorität der einzelnen Themen und Ihren konkreten Zielen.
- Umsetzung: Wir ergreifen die erforderlichen Maßnahmen, um den Datenschutz in Ihrem Unternehmen zu verbessern und die Anforderungen der DSGVO zu erfüllen.
- Kontinuierliche Betreuung: Wir stehen Ihnen laufend zur Verfügung, um den Datenschutz kontinuierlich zu überwachen, Ihre Mitarbeiter zu schulen und als Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden und betroffene Personen zu fungieren.
Durch diesen strukturierten Ansatz stellen wir sicher, dass Ihr Unternehmen optimal aufgestellt ist und alle Datenschutzanforderungen erfüllt werden.
Datenschutzrechtliche Beratung
#holder
hold
Wann ist eine anwaltliche Beratung im Datenschutzrecht sinnvoll?
Das Thema Datenschutz ist in nahezu allen Bereichen relevant – sei es beim Betrieb einer Webseite, der Versendung von Newslettern oder innerhalb der Personalabteilung. Hier kann es zu komplexen rechtlichen Fragestellungen kommen, die eine hohe Expertise und Spezialisierung erfordern. Eine anwaltliche Beratung im Datenschutzrecht ist insbesondere in folgenden Situationen sinnvoll:
- Erstellung datenschutzrechtlicher Verträge: Unsere erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unterstützen Sie bei der Erstellung und Prüfung von Verträgen, um sicherzustellen, dass alle datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
- Betrieb einer Webseite: Erstellung einer DSGVO-konformen Datenschutzerklärung und rechtssichere Gestaltung von Cookie-Bannern.
- Versendung von Newslettern: Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei der Erhebung und Verarbeitung von E-Mail-Adressen.
- Personalabteilung: Umgang mit Mitarbeiterdaten, insbesondere bei sensiblen Informationen.
Durch unsere spezialisierte Beratung gewährleisten wir, dass Ihr Unternehmen stets rechtskonform agiert und potenzielle Risiken minimiert werden.
Hat das Datenschutzrecht Schnittpunkte mit anderen Rechtsgebieten?
Ja, das Datenschutzrecht weist einige Schnittpunkte mit anderen Rechtsgebieten auf, wie zum Beispiel dem Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht oder dem Handels- und Gesellschaftsrecht. In diesen Bereichen können spezifische Fragen auftreten, die fundierte Kenntnisse in mehreren Rechtsgebieten erfordern. Als Wirtschaftskanzlei bieten wir Ihnen einen ganzheitlichen Beratungsansatz und können Sie auch in den Bereichen unterstützen, die über das reine Datenschutzrecht hinausgehen.
Wie läuft die Zusammenarbeit im Rahmen einer datenschutzrechtlichen Beratung ab?
Vor Beginn unserer Zusammenarbeit besprechen wir in einem unverbindlichen Erstgespräch Ihren individuellen Bedarf und die konkreten Ziele. Anschließend kümmern wir uns um die rechtliche Prüfung und Bearbeitung Ihrer spezifischen Anfrage. Dabei halten wir Sie kontinuierlich über den aktuellen Bearbeitungsstand auf dem Laufenden, sodass Sie immer informiert sind.
Sie haben Fragen zum Thema Datenschutz?
Ihre Ansprechpartner freuen sich über Ihre Kontaktaufnahme!
datenschutz@mtg-group.de
Homed David Stingl
Senior IT Consultant
Datenschutzbeauftragter DSB-TÜV
Associate Partner
Marc Utry
Datenschutzbeauftragter DSB-TÜV
staatl. gepr. Betriebswirt (IHK)
Lydia Danzer
angestellte Rechtsanwältin
Datenschutzbeauftragte nach DSC-Standard
Daniel Lösch, LL.M.
angestellter Rechtsanwalt