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U.S. STEUER, FATCA, SFOP und FBAR

„IRS and hurricanes: when they hit… lots of screaming and somebody loses his house.“

(Edmund Heaslip, Chartered Accountant ACA)

U.S.-Steuererklärungspflicht in Deutschland lebender U.S.-Personen

Im Gegensatz zu Deutschland, dessen Steuersystem am Wohnsitz bzw. Quellort der Einkünfte anknüpft, unterliegen U.S.-Bürger, Greencard-Inhaber und Personen, die den „Substantial Presence Test“ erfüllen (U.S.-Personen), hiervon unabhängig der U.S.-Steuerpflicht. Jede U.S.-Person mit einem Welt-Einkommen über $ 10.000 hat jährlich eine U.S.-Steuererklärung einzureichen und bestimmte, außerhalb der USA gehaltene Finanzbeziehungen zu melden.

 

Besteuerung nach Staatsbürgerschaft – Ein amerikanischer Ansatz

Die USA sind eines der wenigen Länder, die die weltweite Gültigkeit ihrer Steuergesetze von der Staatsbürgerschaft abhängig machen. Sämtliche Aspekte amerikanischen Steuerrechts gelten daher auch für in Deutschland lebende U.S.-Bürger.
Hinzu kommt der Erwerb der U.S.-Staatsbürgerschaft anhand des ius soli – dem Geburtsortsprinzip. Jede Person, welche in den USA geboren wird, erwirbt automatisch die U.S.-Staatsbürgerschaft – unabhängig von der Staatsbürgerschaft der Eltern.
Viele Doppelstaatler und im Ausland lebende Amerikaner sind sich daher über ihre Steuerpflichten in den USA nicht im Klaren.

 

FATCA – Ein amerikanischer Durchsetzungsmechanismus

2010 hat der U.S.-Kongress mit dem „FATCA“-Gesetz einen Mechanismus geschaffen, wonach U.S.-Personen jährlich ihre Finanzkonten außerhalb der USA zu melden haben. Gleichzeitig werden Finanzinstitute außerhalb der USA verpflichtet, U.S.-Personen zu erfassen.
Seit Juli 2014 kommen auch deutsche Finanz- und Kreditinstitute dieser Anforderung nach und haben damit begonnen U.S.-Personen als Kontoinhaber zu identifizieren.

 

SFOP – Einreichung überfälliger U.S.-Steuererklärungen und FBAR’s

Das SFOP-Verfahren ermöglicht U.S.-Bürgern, die mangels Kenntnis ihren steuerlichen Einreichungs- und Erklärungspflichten in den USA nicht nachgekommen sind, diese rückwirkend nachzuholen. Einzige Anforderung ist die Einreichung von Steuererklärungen für die letzten drei, sowie von FBAR’s für die letzten sechs Steuerjahre. Steuerstrafen fallen nicht an, nachzuzahlende Einkommensteuern werden jedoch verzinst. Das SFOP-Verfahren bietet eine komfortable Möglichkeit steuerliche Versäumnisse zügig und strafbefreit aufzuarbeiten.

 

FBAR – Ausländische Bankkontenberichte

Zusätzlich zur Einreichung der amerikanischen Steuererklärung haben U.S.-Personen auch jährlich ein FBAR einzureichen, wenn die Summe der Höchststände aller nicht in den USA belegenen Finanzkonten während eines Steuerjahres den Gegenwert von $ 10.000 übersteigt.
Das vorsätzliche Unterlassen kann strafrechtliche Sanktionen sowie Strafzahlungen nach sich ziehen.

 

Deutsch-Amerikanische Steuererklärungen – die richtige Koordination

Da U.S.-Personen wohnortunabhängig den U.S.-Steuerpflichten unterliegen, ist für in Deutschland wohnhafte U.S.-Personen sicherzustellen, dass deutsche Sachverhalte zutreffend in amerikanischen Steuererklärungen umgesetzt werden.
Daher sollten in Deutschland lebende U.S.-Personen die Steuererklärungen beider Länder aufeinander abstimmen. Bei der MTG Wirtschaftskanzlei stehen Ihnen Spezialisten zur Verfügung, welche langjährige Erfahrung in der Koordination grenzüberschreitender Sachverhalte mit leistungsstarken Partnern aus dem internationalen AGN-Verbund haben. Wir würden uns freuen, Ihnen bei der internationalen Koordination Ihrer steuerlichen Angelegenheiten helfen zu können. 

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Edmund Heaslip

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