Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,
die Sommerpause neigt sich langsam dem Ende zu und wir hoffen, Sie hatten bereits die Möglichkeit, ein wenig zu entspannen und neue Kräfte zu sammeln, denn es stehen gerade im kommunalen Bereich entscheidende Monate bevor:
Für viele von Ihnen bleiben nun noch die letzten rund vier Monate des sechsjährigen Übergangszeitraums, um vielleicht noch die letzten erforderlichen organisatorischen Anpassungen zu treffen, damit die Herausforderungen des § 2b UStG dann ab 1. Januar 2023 technisch und fachlich gemeistert werden können.
Mitten im Endspurt des Übergangszeitraums zu § 2b UStG sind Sie außerdem noch dazu aufgerufen, bis 31. Oktober 2022 Ihren Grundstücksbestand zu sortieren und für die erforderlichen Grundstücke Grundsteuererklärungen an die Finanzämter zu übermitteln. Daneben gilt es natürlich, das Tagesgeschäft nicht zu vernachlässigen. Bis ebenfalls 31. Oktober 2022 müssen die Steuererklärungen 2021 an die Finanzämter übermittelt werden, wenn die Steuerpflichtigen diese ohne steuerlichen Berater erstellen.
Turbulente Zeiten stehen auch in rechtlicher Hinsicht bevor: die aktuell deutlich spürbaren Auswirkungen des Ukraine-Kriegs und damit verbundene Preisschwankungen erschweren kommunale Bauvorhaben enorm und führen dazu, dass bei Vergabeverfahren Besonderheiten zu beachten sind.
Damit Sie für diese entscheidenden Monate bestmöglich vorbereitet sind, möchten wir Ihnen mit diesem Newsletter über folgende aktuelle Entwicklungen und Themengebiete informieren:
- Aktuelle Entwicklungen zum § 2b UStG:
- Konzessionsabgabe und Kommunalrabatt
- Besteuerung der Landratsämter
- Vorsteuerabzug in der kommunalen Abfallwirtschaft und möglichen weiteren Bereichen
- BMF-Schreiben zu § 4 Nr. 29 UStG
- Neue umsatzsteuerliche Erfassungsbögen für juristische Personen öffentlichen Rechts und Organisationseinheiten
- Grundsteuerreform 2022 / 2025: Relevante Grundsteuerbefreiungen für die öffentliche Hand
- Ukraine-Krieg und Bauvergaben
Bei Fragen stehen wir wie gewohnt gerne zur Verfügung.
Passen Sie weiterhin gut auf sich auf.