Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,
mit der heutigen Ausgabe dürfen wir Ihnen unseren aktuellen steuerlichen Newsletter für den Monat Juni 2022 zustellen.
Der Tankrabatt kommt ab dem 1. Juni für die nächsten drei Monate.
Interessant dürfte für alle Leser sein, welche Steuern und Abgaben an der Zapfsäule anfallen.
Neben diesem brandaktuellen Thema haben wir in der heutigen Ausgabe unseres Newsletters noch folgende Inhalte zusammengestellt:
- Allgemeinverfügung für Einsprüche wegen zumutbarer Eigenbelastung
- Kindergeldanspruch erlischt bei langfristiger Erkrankung
- Umgelegte Grundsteuer gehört zur Miete und damit zum Gewerbeertrag
- Geschäftsführerhaftung und pauschalierte Lohnsteuer
- Zuschusspflicht des Arbeitgebers ab 2022 auch bei Altverträgen zur bAV
Dies und weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Newsletter.