Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!
Auch wenn es erwartungsgemäß im Jahr 2023 wieder sehr ruhig in der Thematik § 2b UStG wurde, möchten wir Sie zum Jahresende mit unserem aktuellen Newsletter aus der Kommunalberatung zu – dann eben anderen – wichtigen Entwicklungen aus der Rechtsprechung und Gesetzgebung informieren. Die jüngsten Urteile von Bundesverfassungsgericht, Bundesfinanzhof und dem Europäischen Gerichtshof sorgen in Verbindung mit den aktuellen Krisen unserer Zeit für mehr als ausreichenden Anlass hierzu.
Unter anderem haben wir heute Informationen zu nachfolgenden Themen für Sie:
- Kurbeiträge nach EuGH-Rechtsprechung nicht mehr steuerpflichtig
- VKU-Vorstoß – Weiterentwicklung des steuerlichen Querverbunds mit Bädern
- Umsatzsteuer bei der Vermietung von Betriebsvorrichtungen
- Neue BFH-Rechtsprechung zur Zusammenfassung von BgA
- Neue rechtliche Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Betätigung von Gemeinden
- Verlängerung der Energiepreisbremsen, aber frühzeitige Steuersatzerhöhung auf Gas und Wärme – oder doch nicht?
Bei Fragen stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen eine schöne Vorweihnachtszeit.