eRechnungen – der Booster zur Digitalisierung des Rechnungswesens

Um wettbewerbsfähig und gesetzeskonform zu bleiben, insbesondere im Hinblick auf die neuen verpflichtenden Regelungen ab 1. Januar 2025, bietet Ihnen die MTG Wirtschaftskanzlei in Zusammenarbeit mit der IHK Regensburg für Oberpfalz/Kelheim und WOLTERS KLUWER das kostenlose Info-Webinar an. Hier erfahren Sie, wie Sie durch den Einsatz von elektronischen Rechnungen nicht nur Ihre Effizienz steigern, sondern auch gesetzliche Anforderungen problemlos erfüllen.

Elektronische Rechnungen (e-Rechnungen) sind im B2B-Bereich zukünftig verpflichtend. Die entsprechenden umsatzsteuerrechtlichen Regelungen wurden mit dem Wachstumschancengesetz im März 2024 beschlossen. Der Empfang und die Verarbeitung einer e-Rechnung im B2B-Geschäftsverkehr ist ohne vorherige Zustimmung bereits ab 1. Januar 2025 im Unternehmen zu ermöglichen. Die grundsätzliche Verpflichtung zur Ausstellung einer elektronischen Rechnung gilt ebenfalls ab 1. Januar 2025. Angesichts des zu erwartenden hohen Umsetzungsaufwandes für die Unternehmen hat der Gesetzgeber zwar Übergangsregelungen für die Jahre 2025 bis 2027 für Rechnungsaussteller vorgesehen. Dennoch drängt die Zeit für die betroffenen Unternehmen, sich auf die neuen gesetzlichen Pflichten vorzubereiten.

Diese Veränderung hat weitreichende Auswirkungen auf viele Unternehmen und ihre Geschäftsprozesse. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um Ihre Prozesse zu optimieren und die Weichen für die Zukunft zu stellen, damit die Umstellung zum Booster für die Digitalisierung Ihres Rechnungswesens wird. Es bieten sich erhebliche Chancen zur Optimierung und Automatisierung der Finanzbuchhaltung. Die Digitalisierung ermöglicht Zeit- und Kosteneffizienz durch Reduzierung Ihres Verwaltungsaufwands und Beschleunigung Ihrer Abrechnungsprozesse.

Zugleich bringt die Umstellung auf E-Rechnungen auch Herausforderungen mit sich. Dazu gehören technische Anforderungen, die Integration in bestehende Systeme, Datenschutzfragen und die Notwendigkeit, Mitarbeiter auf neue Prozesse umzuschulen.  aus!

 

Mandanteninformation Kommunalberatung K1/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Im aktuellen Newsletter möchten wir Ihnen – neben den gewohnten steuerlichen und (bau)rechtlichen Informationen – heute vor allem zwei weitere wichtige Themengebiete für die öffentliche Hand ans Herz legen:

  • Anstieg von Cyberangriffen auf Gemeinden, Landkreise und Stadtverwaltungen
  • Nachhaltigkeitsberichterstattung für kommunale Unternehmen.

Digitalisierung ist in aller Munde, dabei sollte man jedoch auch immer die damit verbundenen Risiken im Auge behalten.

In der Privatwirtschaft ist die sog. Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting) aktuell im Fokus. Die vorliegenden Gesetzesentwürfe beschäftigen den Berufsstand und v. a. auch große Unternehmen sehr stark. Ist die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen der öffentlichen Hand tatsächlich kein Thema?

Daneben möchten wir Sie im aktuellen Newsletter auch über folgende Punkte informieren:

  • Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024
  • Erneute Kehrtwende bei der Besteuerung der Kurbeiträge?
  • Ausgewählte Änderungen des Wachstumschancengesetzes
  • Geänderte Berechnung des Kommunalrabatts
  • Handhabung von Abstandsflächen nach BayBO bei Wärmepumpen
  • Genehmigungsfreistellung von privilegierten Freiflächenphotovoltaikanlagen

Für Fragen oder individuelle Beratungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 Hier finden Sie unseren aktuellen Newsletter.