Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

das neue Jahr bringt frischen Wind in viele steuerliche und wirtschaftliche Regelungen. Während sich Chancen eröffnen, lauern auch Fallstricke, die es zu vermeiden gilt. Damit Sie bestens vorbereitet sind, haben wir die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammengefasst.

Hier sind vier relevante Themen aus unserer aktuellen Mandanteninformation:

🔹 Steuerliche Änderungen 2025 – Was Sie wissen müssen
Zum Jahresbeginn wurden viele steuerliche Anpassungen vorgenommen. Beispielsweise steigt das Kindergeld auf 255 € pro Monat, der Grundfreibetrag wurde auf 12.096 € angehoben und die Förderung von Photovoltaikanlagen verbessert: Die Einkommensteuerbefreiung gilt nun für Anlagen bis zu 30 kW (statt bisher 15 kW). Nutzen Sie diese Vorteile optimal!

🔹 E-Rezepte – Kassenbeleg oder Rechnung genügt als Steuer-Nachweis
Der digitale Wandel macht auch vor Steuerregelungen nicht halt. Wer Krankheitskosten steuerlich geltend machen möchte, kann dies ab sofort mit dem Kassenbeleg der Apotheke oder der Rechnung der Onlineapotheke tun – ein Rezept vom Arzt ist nicht mehr zwingend erforderlich.

🔹 Gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Werbung – Risiko für Dienstleister
Werbungskosten können für Unternehmen steuerlich zur Falle werden. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Werbeaufwendungen unter bestimmten Bedingungen als gewerbesteuerlich hinzurechnungspflichtige Mietaufwendungen gelten können. Dienstleistungsunternehmen sollten ihre Verträge prüfen, um steuerliche Mehrbelastungen zu vermeiden.

🔹 Vollzugshemmung bei Grundstücksschenkungen – Wann fällt die Steuer an?
Die Schenkungsteuer auf Immobilien wird nicht immer sofort fällig. Entscheidend ist, wann der Beschenkte tatsächlich über das Grundstück verfügen kann. Wurde eine vertragliche Vollzugshemmung vereinbart, kann die Steuerpflicht erst später eintreten – ein wichtiges Detail für Immobilienübertragungen innerhalb der Familie.

Haben Sie Fragen zu diesen Themen oder benötigen Sie eine individuelle Beratung?
Wir sind gerne für Sie da!

Mit besten Grüßen
Ihr Team der MTG Wirtschaftskanzlei

 

Hier finden Sie unseren aktuellen Newsletter.

Deckblatt des MTG Newsletters vom Februar 2025