Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,
nachdem mitten im Jahresendspurt mit der erneuten Verlängerung der verpflichtenden Anwendung des § 2b UStG fast ein Paukenschlag zu vernehmen war, wurde es jetzt – wieder einmal – ruhig bezüglich der übrigen offenen Fragen zur Anwendung des § 2b UStG, zumindest seitens des Bundesministeriums. Erfreulicherweise hat sich zumindest das bayerische Landesamt für Steuern zu einzelnen offenen Fragestellungen geäußert.
Darüber möchten wir Sie heute informieren und haben noch nachfolgende weitere interessante Themen für Sie:
- Energiepreisbremse – Entlastungen auch für Kommunen?
- Update zur Besteuerung von Photovoltaikanlagen
- Möglichkeit der Ist-Besteuerung der öffentlichen Hand
- Öffentliches Baurecht – Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien.
Bei Fragen können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden.