Mandanteninformation Energiewirtschaft E1/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Um die im Zuge des Ukraine-Konflikts zeitweise dramatisch gestiegenen Energiekosten abzufedern hat der Staat unterschiedliche Maßnahmen ergriffen um private wie auch gewerbliche und industrielle Verbraucher zu entlasten. Neben der Energiepreispauschale aus Herbst 2022 waren die wesentlichen Mechanismen die Sofortmaßnahme im Dezember 2022 mit dem Erlass des Dezemberabschlags für Gas- und Wärmekunden, die Strom- und Gas-/Fernwärmepreisbremsen oder die befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes auf Gas- und Wärmelieferungen. Für stromkostenintensive Unternehmen standen weitere Entlastungsprogramme zur Verfügung, die aber nur unter besonderen Voraussetzungen in Anspruch genommen werden konnten. 

Parallel zu den Erholungen der Marktpreise laufen nun zum einen die flächendeckenden Kompensationsmaßnahmen aus (Wegfall der Preisbremsen, Rückkehr zum regulären Umsatzsteuersatz) zum anderen fordert der Gesetzgeber – in schon fast gewohnter Manier – die in die Abwicklung dieser Mechanismen eingebundenen Marktakteure und ihre Wirtschaftsprüfer dazu auf, über die Ihnen aufgegebenen Aktivitäten Rechnung zu legen und diese prüfen zu lassen. Leider erschweren enge Fristsetzungen und ein noch nicht ausgegorener Regelungsrahmen diese Pflichtaufgaben ohnehin schon unter hoher Arbeitsbelastung stehende Akteure und Branchen. 

Unser heutiger Newsletter widmet sich im ersten Teil einem wesentlichen Block dieser Prüfungen, bevor wir über wesentliche Änderungen informieren wie die anstehende Rückkehr zum 19 %-igen Steuersatz bei Gas- und Wärmelieferungen, die Auswirkungen der Haushaltssperre auf energierechtliche Förderprogramme des BAFA sowie wichtige Änderungen im Strom- und Energiesteuerrecht. Freiflächenphotovoltaikanlagen stellen einen wesentlichen Pfeiler dar, auf dem die nächsten Schritte der Energiewende stehen sollen. Projektgesellschaften sind intensiv auf der Suche nach geeigneten Flächen, finden diese oftmals in den Händen landwirtschaftlicher Betriebe. Welche Fallstricke bei der Verpachtung dieser Flächen bestehen, aber auch welche Auswege es gibt, dazu nimmt der dritte Teil unseres Newsletters ausführlich Stellung.  Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre und freuen uns über Feedback !

 

Mandanteninformation Energiewirtschaft E4/2022

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

nach wie vor beherrschen neben den globalen Krisen die Themen Energiesicherheit und Energieversorgung an vorderster Stelle die Tagesordnung der Weltpolitik. Massiv steigende Energiepreise drohen die Energieversorgung insbesondere auch vor dem Hintergrund der laufenden Energiewende zu einem finanziellen Stresstest für Unternehmen und Letztverbraucher zu machen.

Als Reaktion auf diese Entwicklungen hat die Bundesregierung angekündigt, schnellstmöglich eine spürbare Entlastung der Strom und Gas beziehenden Unternehmen sowie aller Letztverbraucher über sogenannte Strom- und Gaspreisbremsen zu ermöglichen. Auch die bayerische Staatsregierung will mit einem sogenannten Härtefallfonds auf die steigenden Energiekosten reagieren und ergänzende Entlastungen gewähren. Zusätzlich zu den neuen Förderprogrammen ist der Gesetzgeber auch im Steuerrecht aktiv und schafft neue Entlastungen durch die befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes auf Lieferungen von Gas und Fernwärme, dem geplanten Nullsteuersatz auf die Lieferung von PV-Anlagen und Batteriespeichern sowie die geplante Änderung im EStG zur Einkommensteuerbefreiung für PV-Anlagen bis 30 kWp.

Gerade vor dem Hintergrund der Energiekrise gewinnt der Ausbau und die Förderung der erneuerbaren Energien durch eine erneute Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes bis Anfang 2023 sowie die Förderung von Eigenversorgung und dezentralen Energiekonzepten durch das novellierte Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 2023 an Bedeutung. 

Im Hinblick auf Klimaneutralität startete im September die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW). Diese fördert den Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen erneuerbarer Energien wie auch die Dekarbonisierung von bestehenden Netzen. 

Mit unserem anliegenden Newsletter möchten wir Sie näher zu den aktuellen Themen neue Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), aktueller Stand zur Gas- und Strompreisbremse des Bundes, Härtefallfonds der bayerischen Staatsregierung zur Abfederung der gestiegenen Energiekosten, Förderung Elektromobilität – wichtige Änderungen beim Umweltbonus ab 2023, die anstehenden Gesetzesnovellierungen des EEG 2023 und KWKG 2023, sowie interessante steuerliche Entlastungen im Energiebereich informieren.

Benötigen Sie zu einem dieser oder auch zu einem anderen energierechtlichen/ energiewirtschaftlichen Thema unsere Unterstützung für Ihr konkretes Projekt, dann sprechen Sie uns gerne an.

Mandanteninformation Energiewirtschaft E3/2022

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

selten war das Thema Energiekosten und Entlastungsmöglichkeiten so präsent in den Medien, wie es aktuell der Fall ist. Infolge des Ukraine-Kriegs und des enormen Anstiegs der Energiekosten, hat sich in der Energiewirtschaft vieles verändert und der Faktor Energiekosten hat an Gewichtung deutlich gewonnen. Infolgedessen wurden zahlreiche Entlastungspakete in unterschiedlichen Stufen seitens der Regierung auf den Weg gebracht, von denen erste (wie z.B. der sog. „Tankrabatt“ oder das 9-Euro-Ticket) bereits schon wieder ausgelaufen sind. Am vergangenen Wochenende hat sich die Koalition auf weitere Entlastungsmaßnahmen verständigt und bestehende Maßnahmen verlängert.

Neben den Entlastungen für die privaten Haushalte wurden auch Entlastungen für Unternehmen auf den Weg gebracht, von denen wir Ihnen mit heutigem Newsletter mit dem Energiekostendämpfungsprogramm ein zentrales Programm für energieintensive Unternehmen vorstellen möchten, für das aktuell noch bis Ende September eine Antragstellung möglich ist. Nach den neuesten Ergebnissen des vergangenen Wochenendes soll dieses Programm bis Dezember 2022 verlängert werden und der Kreis antragsberechtigter Branchen erweitert werden.

Neben Entlastungsmöglichkeiten wurde mit der neuen Gasumlage jedoch auch eine zusätzliche Belastung für Verbraucher von Gas geschaffen, die ab Oktober zum Tragen kommen wird. Auch hierzu, sowie mit der damit in Verbindung stehenden Umsatzsteuersatzsenkung von 19% auf 7% bringen wir Sie mit dem heutigen Newsletter auf den aktuellen Stand der Dinge.

Nicht zuletzt sollten in der aktuellen Zeit die angebotenen Förderprogramme für Umrüstungen und Investitionen in Zusammenhang mit der Energiewende nicht außer Acht gelassen werden, weshalb wir Sie zudem in unserem Newsletter über den zweiten Förderaufruf zur Förderung öffentlicher E-Ladesäulen in Bayern informieren möchten.

Gerade energieintensive Unternehmen sind dazu aufgerufen, die aktuellen Fördermöglichkeiten zu prüfen und zu nutzen, sowie die rasanten Entwicklungen im Auge zu behalten. Neben den neuen und befristeten Entlastungspaketen sollten hierbei auch die bereits schon länger bestehenden Entlastungsmöglichkeiten bei Umlagen und Steuern im Energiebereich (z.B. Befreiung von der Konzessionsabgabe, Umlagenreduzierungen und Strom- und Energiesteuererstattungen) nicht vernachlässigt werden und vollständig ausgeschöpft werden. Auch hierzu wurde am vergangenen Wochenende im Koalitionsausschuss z.B. eine Verlängerung des Spitzenausgleichs in der Energie- und Stromsteuer um ein weiteres Jahr beschlossen.

Benötigen Sie zu einem dieser oder auch zu einem anderen energierechtlichen/energiewirtschaftlichen Thema unsere Unterstützung für Ihr konkretes Projekt, dann sprechen Sie uns gerne an.

Mandanteninformation Energiewirtschaft E1/2022

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

die aktuellen globalen Krisen bringen das Thema Energiesicherheit und Energieversorgung auf die Tagesordnung der Weltpolitik. Massiv steigende Energiepreise drohen die Energieversorgung insbesondere auch vor dem Hintergrund der laufenden Energiewende zu einem finanziellen Stresstest für Unternehmen und Letztverbraucher zu machen.
 
Als Reaktion auf diese Entwicklungen hat die neue rot-grüne Bundesregierung angekündigt bis Anfang 2023 die EEG-Umlage abschaffen zu wollen. Um eine schnellstmögliche spürbare Entlastung der Strom beziehenden Unternehmen sowie aller Letztverbraucher zu erreichen, soll nun die Abschaffung der EEG-Umlage sogar vorgezogen bereits ab dem 1. Juli 2022 erfolgen. Die Abschaffung der EEG-Umlage bringt vor allem für stromkostenintensive Unternehmen im Hinblick auf eine Antragstellung für die Besondere Ausgleichsregelung erhebliche Änderungen mit sich. Aber auch für Eigenversorgungs- oder Drittbelieferungsfälle ergibt sich in Folge weitgreifender Anpassungsbedarf.
 
Die Bundesregierung plant den Ausbau und die Förderung der Erneuerbaren Energien durch eine erneute Novellierung des Erneuerbare- Energien- Gesetzes bis Anfang 2023 weiter zu stärken und zu beschleunigen, um unabhängig von fossilen Energieträgern zu werden. Ein Schlüsselrolle soll dabei insbesondere grüner Wasserstoff als Speichermedium erhalten, um eine größere Flexibilität und Verfügbarkeit von erneuerbar erzeugter Energie zu erreichen. Wesentlich für den Erfolg der Energiewende hin zur Klimaneutralität bis 2045 ist nicht zuletzt auch die Akzeptanz der Erneuerbaren Energien Anlagen vor Ort. Zur Akzeptanzsteigerung soll beispielsweise die kommunale Beteiligungsmöglichkeit an Windkraft- und Photovoltaikprojekten fortgesetzt und ausgeweitet werden.  
 
Der Ausbau der Erneuerbaren Energien erfordert ebenso wie die Förderung von elektrifizierten Antriebs- und Mobilitätslösungen im Verkehrssektor einen zukunftssicheren Ausbau der Stromnetze. Gerade im Hinblick auf den zwischenzeitlich hohen Anteil von erneuerbaren Energien ist es für die Transportnetze eine Herausforderung, den aus volatilen Erzeugungsanlagen erzeugten Strom zu verteilen und trotz Wetterabhängigkeit Schwankungen oder Engpässe in der Versorgung zu vermeiden. Zu diesem Zweck hat der Gesetzgeber bereits 2021 ein neues Regelungskonstrukt das sog. „Redispatch 2.0“ auf den Weg gebracht, das sowohl Anlagenbetreiber als auch Netzbetreiber bei Regelungs- und Steuerungsprozessen enger in die Pflicht nimmt.
 
Mit unserem anliegenden Newsletter möchten wir Sie näher zu den aktuellen Themen Abschaffung der EEG-Umlage, Entwicklungen für stromkostenintensive Unternehmen und Antragstellung für die Besondere Ausgleichsregelung im Jahr 2022, die Möglichkeit der kommunalen Beteiligung an Photovoltaikprojekten, geplante Änderungen im EGG, Aktuelles zum Thema Wasserstoff sowie umzusetzende Maßnahmen im Rahmen des „Redispatch 2.0“ informieren.

Benötigen Sie zu einem dieser oder auch zu einem anderen energierechtlichen/energiewirtschaftlichen Thema unsere Unterstützung für Ihr konkretes Projekt, dann sprechen Sie uns gerne an.

Bleiben Sie gesund!

MTG @ Die WIrtschaftszeitung

Serviceteam Energiewirtschaft

der wegfall der eeg-umlage eröffnet neue Spielräume

Das eigentlich für Anfang 2023 geplante Ende der Sonderumlage soll nun vorgezogen werden. Rechtsanwältin Susanne Bausch, Teamleiterin des Serviceteams Energiewirtschaft der MTG Wirtschaftskanzlei wirft einen energierechtlichen Blick in die Zukunft.

Den kompletten Beitrag finden Sie auf der Homepage der Wirtschaftszeitung unter: Der Wegfall der EEG-Umlage eröffnet neue Spielräume – Die Wirtschaftszeitung (die-wirtschaftszeitung.de)

MTG @ Die Wirtschaftszeitung

Serviceteam Bau- und Architektenrecht & Serviceteam Energierecht

Sicherheit bei Bauträgerverträgen

Wenn Bauträger Probleme bekommen, führt das schnell zu schwierigen Situationen für den künftigen Besitzer. Klaus Bloch, Rechtsanwalt und Teamleiter des Serviceteams Bau- und Architektenrecht bei der MTG Wirtschaftskanzlei, erklärt, worauf man als Käufer achten sollte.

INTERVIEW – Geballtes Wissen für den energetischen Umbau

Rechtsanwältin Susanne Bausch, Teamleiterin des Serviceteams Energierecht, spricht im Interview über das Thema Energieeffizienz bei Gebäuden.

Den kompletten Beitrag finden Sie auf der Homepage der Wirtschaftszeitung unter: Sicherheit bei Bauträgerverträgen – Die Wirtschaftszeitung (die-wirtschaftszeitung.de)

Mandanteninformation Energiewirtschaft E2/2021

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

angestoßen von den ambitionierten internationalen und europäischen Klimaschutzzielen, konkretisiert durch das 2021 beschlossene Klimaschutzgesetz ist die Energiewende in vollem Gange und bringt sehr viele rechtliche Veränderungen mit sich. Noch nie gab es so viel Potential die eigene Energieversorgung und damit den Markt mitzugestalten. Andererseits war es aber auch noch nie so schwierig einen klaren und aktuellen Überblick über die relevanten Neuerungen zu behalten.

 Mit Spannung geht derzeit der Blick nach Berlin zu den laufenden Koalitionsverhandlungen, deren Ausgang die weiteren politischen Schritte hin zur Klimaneutralität bestimmen wird. Auf die neue Bundesregierung und uns alle kommen große Herausforderungen auf dem Weg zur Dekarbonisierung der Energieversorgung, zur smarten Kopplung der verschiedenen Energiesektoren und hin zu einer ausschließlich auf Erneuerbaren Energien basierenden Strom- und Wärmeversorgung zu. Das Klimaschutzgesetz wurde im August 2021 noch einmal nachgeschärft und schreibt nun eine vollständige Klimaneutralität bereits bis zum Jahr 2045 vor. Um dieses Ziel erreichen zu können muss der Ausbau der Erneuerbaren Energien – anders als bislang, massiv voranschreiten.

Es gilt daher mit den stetigen Änderungen Schritt zu halten, um auch weiterhin wettbewerbsfähig am Markt bestehen zu können. Daher möchten wir Sie regelmäßig mit dem anliegenden Newsletter über relevante Neuigkeiten im Bereich Energiewirtschaft, aktuell zum Thema Drittmengenabgrenzung und EEG-Umlage, Fördermöglichkeiten für Solaranlagen auf Parkflächen und neue rechtliche Vorgaben bei der Lieferung von Wärme sowie bei der Errichtung von Ladesäulen informieren.

Bitte sprechen Sie uns an!

Bleiben Sie gesund.