Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

In unserem letzten Newsletter Energiewirtschaft Mitte Februar hatten wir über die nun anstehende „Saison“ im Bereich der energiewirtschaftlichen Testierungen berichtet und auch dazu, dass bei den Testierungen und Meldepflichten im Bereich des Strompreisbremsengesetzes erhebliche Unklarheiten bzgl. der Fristen bestanden, die hier von einzelnen Akteuren einzuhalten waren. Dass diese Unklarheiten „berechtigterweise“ bestanden zeigt sich nun vor allem darin, dass sich das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz veranlasst gesehen hat, seine eigene Rechtsauffassung zum eigenen Gesetz zu verkünden und „vereinzelte Unklarheiten und Widersprüche im Wortlaut des Gesetzes“ aufzulösen.

Unabhängig davon, dass sauber formulierte Gesetze diesen Prozess schon im Vornherein vermieden hätten, dürften die getroffenen Auslegungen nun zumindest für etwas zeitliche Entspannung bei den betroffenen Akteuren führen.

Mehr dazu in unserem beigefügten Newsletter!