Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,
zahlreiche Veränderungen und gesetzliche Neuregelungen begleiten uns auch in 2022:
Neuigkeiten gibt es nicht nur mit Blick auf die ab dem 1. April 2022 geltenden Änderungen zur Feststellung des Erwerbsstatus (Statusfeststellungsverfahren), sondern auch hinsichtlich der Dynamisierung der Minijob- und Midijob-Grenzen im Zusammenhang mit der Erhöhung des Mindestlohns. Ferner sind Gutscheinlösungen und Geldkartensysteme unter die Lupe zu nehmen genauestens nach den neuen Kriterien der Finanzverwaltung auszurichten (Stichwort Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug).
In der heutigen Ausgabe unseres Newsletters haben wir Ihnen diese und andere aktuelle Themen aus den Bereichen Lohn und Gehalt sowie Sozialversicherung zusammengestellt:
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Neues Statusfeststellungsverfahren ab dem 1. April 2022
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Gesetzesentwurf zur Anpassung der Minijob- /Midijob-Grenzen
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Sachbezugsfreigrenze 50,00 € – Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug
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Führen von elektronischen Entgeltunterlagen ab 1. Januar 2022
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Werkstudentenprivileg wieder 20-Stunden-Grenze orientiert
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Hinzuverdienstgrenze bei vorzeitigen Altersrentnern 2022
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Erweiterter Anspruch auf Kinderkrankengeld 2022
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Bleiben Sie gesund.