Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

es gibt viel zu tun – die jüngste Ausweitung der EU-Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und die damit einhergehende Umsetzung in nationales Recht bergen neue Herausforderungen für viele Unternehmen.

Bereits für den Berichtszeitraum 2025 haben bestimmte Unternehmen im Jahr 2026 einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Es besteht also Handlungsbedarf:

Die Vorbereitungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung müssen bereits zum 1. Januar 2025 abgeschlossen sein.

Welche Unternehmen sind zunächst betroffen?
Die Verpflichtung zur Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts gilt für Unternehmen, die zwei der folgenden drei Kriterien in 2024 erfüllen:

  • Mind. 250 Mitarbeiter
  • Bilanzsumme von mind. 25 Mio. Euro
  • Umsatzerlöse von mind. 50 Mio. Euro.

Eine Ausweitung auf weitere Unternehmensgrößen ist vorgesehen.

Was ist zu tun?
Ab 2026 muss der Lagebericht um einen Nachhaltigkeitsbericht ergänzt werden, in dem das Unternehmen darlegt, wie nachhaltig es wirtschaftet aber auch, wie bestimmte Nachhaltigkeitsaspekte sein Geschäft beeinflussen. Dazu gehören Aspekte des Umweltschutzes, aber auch soziale und Governance-Aspekte (ESG).

Die MTG Wirtschaftskanzlei hält Sie über die künftigen Entwicklung auf dem Laufenden und wird Sie über entsprechende Veranstaltungen auf Ihrem Weg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung verlässlich begleiten. Weitere Informationen folgen in Kürze.

Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.