Mandanteninformation Kommunalberatung K2/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Im aktuellen kommunalen Newsletter greifen wir nochmal zwei Themen aus unserem letzten Newsletter auf und möchten Sie über den aktuellen Stand bzw. die aktuellen Entwicklungen informieren:

  • Update zu wichtigen steuerlichen Neuerungen durch das Jahressteuergesetz 2024 und das Steuerfortentwicklungsgesetz
  • Geplante Änderung des bayerischen Landesrechts bezüglich der Prüfungspflicht und Nachhaltigkeitsberichterstattung kommunaler Unternehmen.

Daneben haben wir folgende weitere spannende Themen für Sie:

  • Einkommensteuerbefreiung für Bezüge eines kommunalen Aufsichtsrats – Ausweitung der Ehrenamtspauschale
  • Vorsteueraufteilung in der Abfallwirtschaft
  • Fortentwicklung des steuerlichen Querverbundes
  • BFH-Rechtsprechung zu Zuschüssen bei Landeszuweisung

Für Fragen oder individuelle Beratungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 Hier finden Sie unseren aktuellen Newsletter.

Mandanteninformation Kommunalberatung K1/2023

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

nachdem mitten im Jahresendspurt mit der erneuten Verlängerung der verpflichtenden Anwendung des § 2b UStG fast ein Paukenschlag zu vernehmen war, wurde es jetzt – wieder einmal – ruhig bezüglich der übrigen offenen Fragen zur Anwendung des § 2b UStG, zumindest seitens des Bundesministeriums. Erfreulicherweise hat sich zumindest das bayerische Landesamt für Steuern zu einzelnen offenen Fragestellungen geäußert.

Darüber möchten wir Sie heute informieren und haben noch nachfolgende weitere interessante Themen für Sie:

  • Energiepreisbremse – Entlastungen auch für Kommunen?
  • Update zur Besteuerung von Photovoltaikanlagen
  • Möglichkeit der Ist-Besteuerung der öffentlichen Hand
  • Öffentliches Baurecht – Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien.

Bei Fragen können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden.

 

Mandanteninformation Kommunalberatung K1/2022

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

in unserem heutigen Newsletter K1/2022 möchten wir Sie über die neuere Rechtsprechung zur Ausübung von Vorkaufsrechten für Kommunen und die Auswirkungen der Grundsteuerreform 2022/2025 auf die Kommunen als Steuerschuldner informieren.

Weiterhin erhalten Sie Informationen zu aktuellen Entwicklungen in den folgenden Themengebieten:

  • § 2b UStG – Dauerfristverlängerung bei dezentraler Besteuerung
  • Land- und forstwirtschaftliche Umsätze der öffentlichen Hand
  • Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
  • Schwellenwerte im Vergaberecht

Bei Fragen stehen wir wie gewohnt gerne zur Verfügung.

Passen Sie weiterhin gut auf sich auf.

Hier finden Sie unseren aktuellen Newsletter. 

Mandanteninformation Kommunalberatung K3/2021

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

kurz vor Jahresende und damit mitten im Jahresendspurt möchten wir Ihnen mit unserem heutigen Kommunalnewsletter K3/2021 vor dem Jahreswechsel nochmal interessante Informationen zukommen lassen. Neben dem Dauerbrenner „Aktuelles zum § 2 b UStG“ möchten wir Sie noch über folgende Themen informieren:

  • Erstellung von Spendenbescheinigungen – Haftungsgefahren bei unrichtiger Ausstellung
  • Achtung Bauabzugsteuer – Notwendigkeit der Einholung von Freistellungsbescheinigungen
  • Vertretung der Gemeinde durch den Bürgermeister – Schriftformerfordernis und Vertretungsbefugnis

Bei Fragen sind wir wie gewohnt für Sie da.

Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Vorweihnachtszeit.

Bitte achten Sie auf sich und bleiben Sie gesund.

Hier finden Sie unseren aktuellen Newsletter. 

Dipl.-Betriebswirtin (FH)
Carolin Kwasny
Steuerberaterin
Partnerin

Dipl.-Kfm.
Matthias Baier
Wirtschaftsprüfer/Steuer-berater
Partner

Klaus Bloch
angestellter Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht