Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

 

Der BFH hat die Steuerpflicht von Kursgewinnen aus der Veräußerung von KRYPTO-Währungen bestätigt, weshalb wir empfehlen Anschaffungs- und Veräußerungsvorgänge z.B. in einem Transaktionstagebuch genau zu dokumentieren.

Auch auf die Abrechnung der CORONA-Soforthilfen möchten wir Sie nochmals hinweisen, die Rückmeldefrist endet bereits am 30. Juni 2023.

 

Gerne möchten wir Sie mit diesem Newsletter auf folgende Neuigkeiten hinweisen:

 

  • Unterstützungsleistungen an Erdbebenopfer leicht absetzbar
  • Grünes Licht für virtuelle Vereinssitzungen
  • Vollmacht und Notfallkoffer sichert ab
  • nicht ausgezahlte Tantieme und Arbeitslohn
  • geschätzte Treibstoffkosten schließen Fahrtenbuchmethode aus
  • wann eine schnellere Abschreibung von Immobilien möglich ist

 

 

 

Viel Spaß beim Lesen.