Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!
Der BFH hat die Steuerpflicht von Kursgewinnen aus der Veräußerung von KRYPTO-Währungen bestätigt, weshalb wir empfehlen Anschaffungs- und Veräußerungsvorgänge z.B. in einem Transaktionstagebuch genau zu dokumentieren.
Auch auf die Abrechnung der CORONA-Soforthilfen möchten wir Sie nochmals hinweisen, die Rückmeldefrist endet bereits am 30. Juni 2023.
Gerne möchten wir Sie mit diesem Newsletter auf folgende Neuigkeiten hinweisen:
- Unterstützungsleistungen an Erdbebenopfer leicht absetzbar
- Grünes Licht für virtuelle Vereinssitzungen
- Vollmacht und Notfallkoffer sichert ab
- nicht ausgezahlte Tantieme und Arbeitslohn
- geschätzte Treibstoffkosten schließen Fahrtenbuchmethode aus
- wann eine schnellere Abschreibung von Immobilien möglich ist
Viel Spaß beim Lesen.