Sondernewsletter Lohn und Gehalt L2/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Mit unserer Sonderinfo, die besonders für Arbeitgeber interessant ist, möchten wir Sie heute auf zwei besonders aktuelle Themen aufmerksam machen:

  • Auslaufen der Regelungen zur Inflationsausgleichsprämie – schon alles ausgeschöpft?
  • Angesammelte Überstunden richtig abrechnen – Auszahlung bis spätestens März des Folgejahres

Haben Sie hierzu schon eine Strategie zur Umsetzung für Ihre Mitarbeiter parat?

Wir stehen Ihnen bei Fragen jederzeit zur Verfügung und freuen uns auf Ihre Rückmeldung.

 

Mandanteninformation Lohn und Gehalt L1/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

„Wichtige Neuigkeiten im Meldewesen und gewohnte Themen mit frischer Brisanz“ beschreibt die Inhalte unseres heutigen Newsletters Lohn und Gehalt kurz und knapp. Aber lesen Sie selbst, was Sie im Bereich Payroll wissen müssen:

  • Ohne Unternehmensnummer (UNR.S) keine Betriebsnummer – Vorlaufzeiten bei Implementierung der Entgeltabrechnung einplanen!
  • Neuerungen im DEÜV-Meldeverfahren bei Elternzeit ab 1. Januar 2024: Elternzeitmeldungen
  • Nicht neu, aber bewährt: Die Erholungsbeihilfe
  • Brisant: BSG zur Beitragspflicht von einer verspäteten Pauschalversteuerung einer Betriebsveranstaltung

Sie haben Fragen oder möchten mehr erfahren? Bitte sprechen Sie uns gerne an.

 Hier finden Sie unseren aktuellen Newsletter.

Mandanteninformation Lohn und Gehalt L3/2022

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

in der heutigen Ausgabe unseres Newsletters haben wir Ihnen die folgenden aktuellen Themen aus den Bereichen Lohn und Gehalt sowie Sozialversicherung zusammengestellt:

  • Steuer- und beitragsfreie Inflationsausgleichsprämie bis zu 3.000 €
  • Mitgliedsunternehmen von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erhalten zum 1. Januar 2023 eine bundesweit einheitliche Unternehmensnummer (UNR.S)
  • Nochmaliger Hinweis: Elektronische Entgeltunterlagen ab 2022 verpflichtend
  • Lohnsteuerliche Behandlung von unbezahltem Urlaub
  • Erweiterter Anspruch auf Kinderkrankengeld auch im Jahr 2023
  • Überlassung eines Firmenwagens an den Ehepartner
  • Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ab 1. Januar 2023 verpflichtend

 

Hier finden Sie unsere aktuelle Mandanteninfo.

Sie haben Fragen oder möchten mehr erfahren? Bitte sprechen Sie uns gerne an.

Bleiben Sie gesund.

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