Mandanteninformation Energiewirtschaft E1/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Um die im Zuge des Ukraine-Konflikts zeitweise dramatisch gestiegenen Energiekosten abzufedern hat der Staat unterschiedliche Maßnahmen ergriffen um private wie auch gewerbliche und industrielle Verbraucher zu entlasten. Neben der Energiepreispauschale aus Herbst 2022 waren die wesentlichen Mechanismen die Sofortmaßnahme im Dezember 2022 mit dem Erlass des Dezemberabschlags für Gas- und Wärmekunden, die Strom- und Gas-/Fernwärmepreisbremsen oder die befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes auf Gas- und Wärmelieferungen. Für stromkostenintensive Unternehmen standen weitere Entlastungsprogramme zur Verfügung, die aber nur unter besonderen Voraussetzungen in Anspruch genommen werden konnten. 

Parallel zu den Erholungen der Marktpreise laufen nun zum einen die flächendeckenden Kompensationsmaßnahmen aus (Wegfall der Preisbremsen, Rückkehr zum regulären Umsatzsteuersatz) zum anderen fordert der Gesetzgeber – in schon fast gewohnter Manier – die in die Abwicklung dieser Mechanismen eingebundenen Marktakteure und ihre Wirtschaftsprüfer dazu auf, über die Ihnen aufgegebenen Aktivitäten Rechnung zu legen und diese prüfen zu lassen. Leider erschweren enge Fristsetzungen und ein noch nicht ausgegorener Regelungsrahmen diese Pflichtaufgaben ohnehin schon unter hoher Arbeitsbelastung stehende Akteure und Branchen. 

Unser heutiger Newsletter widmet sich im ersten Teil einem wesentlichen Block dieser Prüfungen, bevor wir über wesentliche Änderungen informieren wie die anstehende Rückkehr zum 19 %-igen Steuersatz bei Gas- und Wärmelieferungen, die Auswirkungen der Haushaltssperre auf energierechtliche Förderprogramme des BAFA sowie wichtige Änderungen im Strom- und Energiesteuerrecht. Freiflächenphotovoltaikanlagen stellen einen wesentlichen Pfeiler dar, auf dem die nächsten Schritte der Energiewende stehen sollen. Projektgesellschaften sind intensiv auf der Suche nach geeigneten Flächen, finden diese oftmals in den Händen landwirtschaftlicher Betriebe. Welche Fallstricke bei der Verpachtung dieser Flächen bestehen, aber auch welche Auswege es gibt, dazu nimmt der dritte Teil unseres Newsletters ausführlich Stellung.  Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre und freuen uns über Feedback !

 

Mandanteninformation Kommunalberatung K3/2023

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Auch wenn es erwartungsgemäß im Jahr 2023 wieder sehr ruhig in der Thematik § 2b UStG wurde, möchten wir Sie zum Jahresende mit unserem aktuellen Newsletter aus der Kommunalberatung zu – dann eben anderen – wichtigen Entwicklungen aus der Rechtsprechung und Gesetzgebung informieren. Die jüngsten Urteile von Bundesverfassungsgericht, Bundesfinanzhof und dem Europäischen Gerichtshof sorgen in Verbindung mit den aktuellen Krisen unserer Zeit für mehr als ausreichenden Anlass hierzu.

Unter anderem haben wir heute Informationen zu nachfolgenden Themen für Sie:

  • Kurbeiträge nach EuGH-Rechtsprechung nicht mehr steuerpflichtig
  • VKU-Vorstoß – Weiterentwicklung des steuerlichen Querverbunds mit Bädern
  • Umsatzsteuer bei der Vermietung von Betriebsvorrichtungen
  • Neue BFH-Rechtsprechung zur Zusammenfassung von BgA
  • Neue rechtliche Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Betätigung von Gemeinden
  • Verlängerung der Energiepreisbremsen, aber frühzeitige Steuersatzerhöhung auf Gas und Wärme – oder doch nicht?

Bei Fragen stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen eine schöne Vorweihnachtszeit.

Mandanteninformation Baurecht B2/2023

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

mit unserem Newsletter Bau- und Architektenrecht möchten wir Sie über aktuelle Themen aus dem Bauvertragsrecht, Architektenrecht und öffentlichen Baurecht informieren, aber auch Kurzbeiträge zu grundsätzlichen Fragen, die diese Rechtsgebiete betreffen, aufgreifen.

Bau- und Architektenrechtsfälle fordern in aller Regel eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Mandant, sowie eine intensive Auseinandersetzung mit der Materie. Unsere Ansprechpartner und Mitglieder des Spezialteams „Bau- und Architektenrecht“ verfügen über langjährige Erfahrung und hohe Spezialisierung in diesem Bereich. Wir beraten Sie bei der Vertragsgestaltung im Vorfeld eines Bauvorhabens, unterstützen Sie aber auch bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

In diesem Newsletter finden Sie folgende Informationen:

  • Personeller Neuzugang Team Bau- und Architektenrecht: Juliane Höller
  • Handwerkerfalle Verbraucherbauvertrag
  • Verjährung der Mängelansprüche gegen den Architekten bei nicht genehmigungsfähigen Bauvorhaben
  • Neuerungen der Bayerischen Bauordnung, insbesondere Genehmigungsfreistellungsverfahren bei privilegierten Freiflächen-Photovoltaikanlagen

     

    Auch darüber hinaus finden Sie in unserem aktuellen Newsletter wieder viele zusätzliche Hinweise.

    Mandanteninformation Lohn und Gehalt L2/2023

    Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

    in der heutigen Ausgabe unseres Newsletters erfahren Sie nicht nur, was Sie tun müssen, wenn Sie bisher sv.net-Nutzer waren und nun – aufgrund der Abschaltung – das neue SV-Meldeportal nutzen wollen wollen, sondern auch, was an fachlichen Themen im Bereich Lohn und Gehalt nicht unter den Tisch fallen darf:

    • Neues SV-Meldeportal und Abschaltung sv.net
    • Achtung bei Arbeitgeberzusatzleistungen („zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“)
    • SV-Status eines mitarbeitenden GmbH-Gesellschafters
    • SV-Status bei Dozenten und Lehrkräften
    • Künstlersozialabgabe-Verordnung 2024
    • Lohnpfändung: Neue Pfändungsfreigrenzen

    Hier finden Sie unseren aktuellen Newsletter.

    Sie haben Fragen oder möchten mehr erfahren? Bitte sprechen Sie uns gerne an.

    Bleiben Sie gesund!

    MTG Newsletter 10/2023

    Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

    Einen ersten kleinen und überschaubaren Einblick in den 279-seitigen Gesetzentwurf zum Wachstumschancengesetz mit mehr als 50 Einzelmaßnahmen und deren umsatzsteuerlichen Auswirkungen finden sie bereits in dieser Ausgabe unseres Newsletters für Oktober 2023. Ausführlichere Informationen werden noch folgen.

    Weitere Auskünfte finden Sie zu nachfolgenden Themen:

    • steuermindernde Geltendmachung von Pflegekosten
    • Neuregelungen zum homeoffice ab 2023
    • erweiterte Kürzung des Gewerbesteuermeßbetrages bei Grundstücksunternehmen
    • Denkmalschutzabschreibung und Selbstnutzun

     

    Auch darüber hinaus finden Sie in unserem aktuellen Newsletter wieder viele zusätzliche Hinweise.

    „Notfallvorsorge im Unternehmen“ – Vortrag am 16. November 2023 in Neumarkt

    #savethedate 💡

    Am Donnerstagabend, den 16. November 2023 hält unser Rechtsanwalt Alexander Rappl seinen Vortrag „Notfallvorsorge im Unternehmen“ im Landratsamt Neumarkt.

    Die wichtigsten Inhalte des Notfallkoffers:
    – Planung ist unerlässlich – Vorbereitung auf den Ausfall im Unternehmen
    – Ihre Vorsorgemaßnahmen zum Wohl des Unternehmens, der Familie und der Angehörigen
    – Individuelle Regelungen zu Gesellschaftsverträgen, Testament, Verfügungen 
    … und vieles mehr!

    Die Teilnahme ist kostenlos!

    ➡️ Jetzt anmelden: Anmeldung „Notfallvorsorge im Unternehmen“

    MTG Newsletter 9/2023

    Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

    Die Zeiten der Steuerhinterziehung als „Kavaliersdelikt“ sind definitiv vorbei. Die Verwaltungsbehörden verhängen anlässlich einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung weitere Sanktionen, die für die Betroffenen schmerzhafter als eine Geld- oder Bewährungsstrafe sein können. Ausführlichere Informationen dazu finden Sie in unserem aktuellen Newsletter.

    Weitergehende Ausführungen finden Sie zu nachfolgenden Themen:

    • Online-Pokergewinn und Steuerpflicht
    • Klärung zu Zweifelsfragen bei PV-Anlagen
    • Airbnb und die Steuerfahndung
    • Denkmalschutzabschreibung

     

    Auch darüber hinaus finden Sie in unserem aktuellen Newsletter wieder viele zusätzliche Botschaften.

      Mandanteninformation Kommunalberatung K2/2023

      Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

      auch wenn sich aufgrund des Ferienstarts bereits viele in den Urlaub verabschiedet haben, möchten wir Ihnen die für die öffentliche Hand relevanten steuerlichen und rechtlichen Entwicklungen nicht vorenthalten.

      Mit BMF-Schreiben vom 22. Mai 2023 hat sich die Finanzverwaltung nun (endlich) zur dezentralen Besteuerung von Organisationseinheiten der Gebietskörperschaften geäußert. Wir haben Ihnen einige zentrale Punkte zusammengefasst.

      Darüber hinaus möchten wir Sie auf folgende Themen und Entwicklungen hinweisen:

      • EuGH präzisiert Einordnung defizitärer Leistungen – Vorsteuer in Gefahr
      • Neue umsatzsteuerliche Gestaltungsmöglichkeiten für Photovoltaikanlagen der jPöR
      • Umsatzsteuerliche Organschaft bei der öffentlichen Hand
      • Neues zu Photovoltaikanlagen – BMF-Schreiben zu § 3 Nr. 72 EStG veröffentlicht
      • Planungsrechtliche Anforderungen und Steuerungsmöglichkeiten der Kommunen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen

      Viel Spaß beim Lesen und eine schöne Urlaubszeit!

      MTG Newsletter 8/2023

      Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

      Nachdem das Jahressteuergesetz 2022 steuerliche Erleichterungen für Betreiber von PV-Anlagen gebracht hat, hat das BMF kürzlich eine Broschüre zur steuerlichen Behandlung von PV-Anlagen nach neuem Recht veröffentlicht. Und erst am 17. Juli 2023 wurde das lang erwartete BMF-Schreiben zu § 3 Nr. 72 EStG  bekannt gegeben.

      Darüber hinaus ist in dieser Ausgabe auf folgende Aspekte hinzuweisen:

      • steuerliche Erleichterungen bei PV-Anlagen
      • Nebenkosten und Steuerbonus
      • Wegfall Zugangserleichterung zur Kurzarbeit
      • update zu digitalen Entgeltunterlagen
      • vGA – GF-Gehalt und Altersvorsorge nebeneinander möglich
      • neue Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung von bebauten Grundstücken

      Darüber hinaus finden Sie in unserem aktuellen Newsletter viele zusätzliche Infos.

        MTG Newsletter 7/2023

        Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

         

        Letzte Woche wurden vielfach Erinnerungsschreiben zur Abgabe der Grundsteuererklärung unter Androhung einer Schätzung von den Finanzämtern direkt an die Steuerpflichtigen versandt. Nach Auskunft eines Finanzamtes wurden diese Erinnerungen automatisch erzeugt und ungeprüft versendet, auch wenn bereits Erklärungen abgegeben wurden und z.T. sogar Bescheide ergangen sind. Man darf sich gerne wundern und ggfs. auch darüber ärgern, hilft aber alles nichts. Melden Sie sich bei uns und wir werden den Sachverhalt telefonisch mit dem Finanzamt abklären.

        Mit der Einführung eines Gesellschaftsregisters ab dem 1. Januar 2024 für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) soll eine Publizitätslücke geschlossen werden. Weiterhin wird die Einführung einer E-Rechnungspflicht für inländische B2B-Umsätze zum 1. Januar 2025 diskutiert, hier sind aber noch viele Fragen offen.

        In dieser Ausgabe möchten wir Sie auf Folgendes näher hinweisen:

        • Spenden
        • Abzug der Erbfallkostenkostenpauschale
        • Eintragungspflicht GbR
        • Fristverlängerung CORONA S-HIlfe
        • Einführung der E-Rechnungspflicht
        • Werbungskosten und die Zahl der Arbeitstage

        Darüber hinaus finden Sie in unserem aktuellen Newsletter viele zusätzliche Infos.