Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

 

Seit dem 1. Januar 2023 sind Betreiber digitaler Plattformen zur Weitergabe von Informationen über die Einkünfte ihrer Nutzer, also der Anbieter auf der Plattform) an die Steuerbehörden verpflichtet. Diese Meldepflicht betrifft alle Betreiber einer Plattform und der erste Meldetermin wird der 31. Januar 2024 sein. Hierzu hat das BMF kürzlich erste Anwendungsfragen geklärt und klargestellt.
In dieser Ausgabe möchten wir Sie auf Folgendes näher hinweisen:
  • Scheidung und Rentenanrechte
  • Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem
  • 49 EURO Ticket
  • Wegzugsbesteuerung
  • Scheidung und Übertragung von Miteigentum kann Spekulationsgewinn auslösen

 

Viel Spaß beim Lesen.