Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!


Besonders hinweisen möchten wir Sie auf ein BFH-Urteil vom 18. Mai 2021, das erst am 21. Oktober 2021 veröffentlicht wurde. Der BFH hat hier entschieden, dass die Fremdüblichkeit des vereinbarten Zinssatzes für ein Konzerndarlehen zunächst durch Vergleich des vereinbarten Zinses mit einem Vergleichszins zu prüfen ist. Dieses brandaktuelle Urteil dürfte für nahezu jede Darlehensbeziehung zwischen verbundenen Unternehmen von Bedeutung sein.

Weitere spannende Informationen finden Sie zu folgenden Themen:

  • Spenden und Sonderausgabenabzug trotz Zweckbindung
  • Stimmenpatt begründet keine Betriebsaufspaltung
  • Aktive Rechnungsabgrenzung auch für Kleinbeträge
  • Angaben zum Leistungszeitpunkt bzw. -zeitraum in Rechnungen
  • Fußstapfentheorie bei rückwirkender Verschmelzung
  • Sonderabschreibungen auf Mietwohnungen

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17_2021 deckblatt