Mandanteninformation Kommunalberatung K1/2025

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

in unserem aktuellen Kommunal-Newsletter nehmen wir ein Thema nochmals unter die Lupe, über das wir Sie aufgrund der Relevanz und Dringlichkeit bereits im Dezember 2024 im Rahmen einer Kurzinfo informiert hatten: Die nun mögliche Inanspruchnahme größenabhängiger Erleichterungen beim Jahresabschluss kommunaler Unternehmen.  

Wie gewohnt war seit unserem letzten Newsletter jedoch nicht nur der Gesetzgeber aktiv. Auch die Rechtsprechung hat mit diversen Urteilen zur Fortentwicklung der äußerst komplexen gesetzlichen Vorgaben zur Besteuerung der öffentlichen Hand beigetragen.  

Neben weiteren Ausführungen zur Änderung landesrechtlicher Vorgaben zum Jahresabschluss kommunaler Unternehmen erwarten Sie daher in der aktuellen Ausgabe folgende Beiträge aus unserer kommunalen Beratungspraxis: 

  •  Wegweisende BFH-Rechtsprechung zum Querverbund und der Spartenrechnung 
  • Umsatzsteuerliche Gestaltungsmöglichkeiten infolge der BFH-Rechtsprechung zur Organschaft 
  • Rahmen der kommunalen Wärmeplanung in Bayern – Herausforderungen und Fördermöglichkeiten 
  • Änderungen der Bayerischen Bauordnung zum 1. Januar 2025

Für Fragen oder individuelle Beratungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 

 

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MTG Wirtschaftskanzlei erneut als „Digitale Steuerkanzlei 2025“ ausgezeichnet

Die MTG Wirtschaftskanzlei freut sich, erneut von Wolters Kluwer als „Digitale Steuerkanzlei 2025“ ausgezeichnet worden zu sein. Diese Auszeichnung bestätigt unseren unermüdlichen Einsatz für digitale Transformation und innovative Lösungen im Bereich der Steuerberatung.

Vorteile unserer digitalen Steuerberatung:

  • Papierlose Prozesse: Unsere Kanzlei setzt auf effiziente und nachhaltige Steuerberatung ohne Aktenberge. Durch digitale Lösungen reduzieren wir den Papierverbrauch und erhöhen die Effizienz.

  • MTG OneClick: Mit unserer digitalen Plattform haben Mandanten jederzeit und überall sicheren Zugriff auf steuerliche Unterlagen. Das ermöglicht eine reibungslose Zusammenarbeit und schnelle Reaktionen auf Anfragen.

  • Maximale Effizienz: Automatisierte Abläufe sorgen für schnellere und transparentere Prozesse, wodurch Mandanten Zeit und Ressourcen sparen.

  • Zertifizierte Addison Consultants: Unser Team besteht aus zertifizierten Addison Consultants, die Expertise im Umgang mit modernen digitalen Lösungen bieten und Mandanten optimal unterstützen.

Diese Auszeichnung ist ein weiteres Zeichen für unser Engagement, innovative und digitale Steuerberatung anzubieten, die den Anforderungen der heutigen Zeit gerecht wird. Ein herzliches Dankeschön an unser engagiertes Team und unsere Mandanten für das Vertrauen und die gemeinsame Weiterentwicklung.

Erfahren Sie mehr über unsere digitale Steuerberatung: Digitale Steuerberatung bei der MTG Wirtschaftskanzlei!

Auszeichnung zur Digitalen Steuerkanzlei 2025 für die MTG Wirtschaftskanzlei verliehen von Wolters Kluwer

MTG Newsletter 12/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Wir freuen uns, Ihnen die Mandanteninformation 12/2024 zu präsentieren.

Ein besonderes Highlight: Die Kurzvorstellung unserer Softwarelösung ADDISON SMART Connect, die Ihnen den Einstieg in den verpflichtenden elektronischen Rechnungsempfang ab 1. Januar 2025 erleichtert.

Zusammenfassung:

  • ADDISON SMART Connect: Software für die Verwaltung von E-Rechnungen (Empfang, Validierung, Verarbeitung).
  • Finale Verwaltungsanweisung für E-Rechnungen veröffentlicht.
  • Mobilitätsbudget gestrichen: Jahressteuergesetz 2024 bringt zahlreiche Anpassungen.
  • Neue Vorteile für E-Firmenwagen: Attraktive Sonderabschreibungen und Steuererleichterungen.
  • Datenschutz: Vermieter müssen Mietverträge beim Finanzamt vorlegen können.

Wir stehen Ihnen bei der Umsetzung mit unserer Erfahrung und innovativen Lösungen gerne zur Seite. Bei Fragen oder Interesse an ADDISON SMART Connect kontaktieren Sie uns bitte.

Mit herzlichen Grüßen
Ihr Team der MTG Wirtschaftskanzlei

 

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MTG Newsletter 11/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Unsere aktuelle Mandanteninfo für November 2024 ist da! Sie enthält wertvolle Hinweise und Tipps zu steuerlichen und rechtlichen Themen. Hier ein kurzer Überblick:

  • Kauf eines Porsche als Ausstellungsstück für ein noch nicht eröffnetes Autohaus kann steuerlich problematisch sein
  • Finanzämter warnen vor gefälschten Steuerbescheiden
  • Mitteilungspflicht für TSE-Kassen ab 2025 – effiziente Lösung für unsere ADDISON CS+ Anwender
  • Wie Gartenarbeiten Ihre Steuerlast senken können

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und stehen Ihnen bei Fragen wie immer gerne zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der MTG Wirtschaftskanzlei

 

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MTG Newsletter 9/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Mit unserer aktuellen Mandanteninformation möchten wir Sie über wichtige steuerliche Neuerungen informieren, die Sie betreffen könnten. Lesen Sie, wie Sie in Zukunft Steuern sparen und Ihre Finanzen optimieren können!

Wesentliche Punkte:

  • Steuerbescheide: Weiterhin keine Bekanntgabe an Samstagen, aber eine neue Viertagesfiktion
  • Ab 2025 soll es spürbar mehr Netto vom Brutto geben
  • Mitteilungspflicht für TSE-Kassen ab dem 1. Januar 2025
  • Wirtschafts-Identifikationsnummer ab November 2024
  • Neue Freigrenze für Geschenke von 50 €

Wir stehen Ihnen bei Fragen jederzeit zur Verfügung und freuen uns auf Ihre Rückmeldung!

Herzliche Grüße
Ihre MTG Wirtschaftskanzlei

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eRechnungen – der Booster zur Digitalisierung des Rechnungswesens

Um wettbewerbsfähig und gesetzeskonform zu bleiben, insbesondere im Hinblick auf die neuen verpflichtenden Regelungen ab 1. Januar 2025, bietet Ihnen die MTG Wirtschaftskanzlei in Zusammenarbeit mit der IHK Regensburg für Oberpfalz/Kelheim und WOLTERS KLUWER das kostenlose Info-Webinar an. Hier erfahren Sie, wie Sie durch den Einsatz von elektronischen Rechnungen nicht nur Ihre Effizienz steigern, sondern auch gesetzliche Anforderungen problemlos erfüllen.

Elektronische Rechnungen (e-Rechnungen) sind im B2B-Bereich zukünftig verpflichtend. Die entsprechenden umsatzsteuerrechtlichen Regelungen wurden mit dem Wachstumschancengesetz im März 2024 beschlossen. Der Empfang und die Verarbeitung einer e-Rechnung im B2B-Geschäftsverkehr ist ohne vorherige Zustimmung bereits ab 1. Januar 2025 im Unternehmen zu ermöglichen. Die grundsätzliche Verpflichtung zur Ausstellung einer elektronischen Rechnung gilt ebenfalls ab 1. Januar 2025. Angesichts des zu erwartenden hohen Umsetzungsaufwandes für die Unternehmen hat der Gesetzgeber zwar Übergangsregelungen für die Jahre 2025 bis 2027 für Rechnungsaussteller vorgesehen. Dennoch drängt die Zeit für die betroffenen Unternehmen, sich auf die neuen gesetzlichen Pflichten vorzubereiten.

Diese Veränderung hat weitreichende Auswirkungen auf viele Unternehmen und ihre Geschäftsprozesse. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um Ihre Prozesse zu optimieren und die Weichen für die Zukunft zu stellen, damit die Umstellung zum Booster für die Digitalisierung Ihres Rechnungswesens wird. Es bieten sich erhebliche Chancen zur Optimierung und Automatisierung der Finanzbuchhaltung. Die Digitalisierung ermöglicht Zeit- und Kosteneffizienz durch Reduzierung Ihres Verwaltungsaufwands und Beschleunigung Ihrer Abrechnungsprozesse.

Zugleich bringt die Umstellung auf E-Rechnungen auch Herausforderungen mit sich. Dazu gehören technische Anforderungen, die Integration in bestehende Systeme, Datenschutzfragen und die Notwendigkeit, Mitarbeiter auf neue Prozesse umzuschulen.  aus!

 

MTG Newsletter 8/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Wir freuen uns, Ihnen die aktuelle Mandanteninformation für August 2024 präsentieren zu dürfen. Diese Ausgabe enthält wichtige Updates und wertvolle Tipps rund um Steuern, Unternehmensführung und Immobilien.

 Wesentliche Punkte:

  • Fehlerhafte Steuerbescheide: Nachträgliche Korrektur durch das Finanzamt möglich.
  • Erbschaftsteuer: Geerbte Parkhäuser steuerlich nicht begünstigt.
  • Zuschüsse: Klärung der umsatzsteuerlichen Behandlung.
  • Bereitschaftsdienst: Steuerfreie Zuschläge basieren auf dem Grundlohn.
  • Grundsteuer: Aussetzung der Vollziehung bei zweifelhaften Grundsteuerwerten.
  • Hochwasserschäden: Steuerliche Absetzbarkeit als außergewöhnliche Belastung.

Wir hoffen, dass diese Informationen für Sie von großem Nutzen sind.
Bei Fragen oder für eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

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MTG Newsletter 7/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Wir freuen uns, Ihnen unsere neueste Mandanteninformation für Juli 2024 präsentieren zu können. Diese Ausgabe enthält wertvolle Tipps und aktuelle Informationen zu steuerlichen und rechtlichen Themen.

Wesentliche Punkte:

  • Familienstiftung: Steuerklasse und Freibetrag nach den entferntesten Berechtigten.
  • Jahressteuergesetz 2024: Umsatzsteuerliche Highlights und Kleinunternehmerregelungen.
  • Zuordnung von Gegenständen und Leistungen: Wahlrecht und Dokumentationsanforderungen.
  • Sozialversicherung: Beitragspflicht bei verspäteter Pauschalversteuerung von Betriebsveranstaltungen.
  • Nettolohnvereinbarung: Abtretung des Kindergeldes an den Arbeitgeber.
  • Betriebsveranstaltungen: Lohnsteuerpauschalierung auch für Vorstandsweihnachtsfeiern möglich.
  • Wohngemeinnützigkeit: Vergünstigte Vermietung an hilfsbedürftige Personen.


Wir stehen Ihnen für individuelle Beratung und weitere Fragen gerne zur Verfügung.

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Mandanteninformation Internationaler Service 1/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Wir haben für Sie eine Auswahl verschiedener Themen mit internationalem Bezug zusammengestellt. Der Schwerpunkt des Newsletters liegt diesmal mit zwei Beiträgen im Bereich Lohn und Gehalt. Darüber hinaus stellen wir Informationen zu einem umsatzsteuerlichen Sachverhalt sowie zu statistischen Meldepflichten bereit.

Im Einzelnen werden folgende Inhalte behandelt:

  • Abgrenzung zwischen Werk- und Montagelieferung (Umsatzsteuer)
  • DBA-rechtliche Lohnsteuererstattung bei zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer
  • Grenzüberschreitende Telearbeit
  • Meldepflichten nach der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) 


Sie haben Fragen oder möchten mehr erfahren? Bitte sprechen Sie uns gerne an.

 

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Mandanteninformation Lohn und Gehalt L1/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

„Wichtige Neuigkeiten im Meldewesen und gewohnte Themen mit frischer Brisanz“ beschreibt die Inhalte unseres heutigen Newsletters Lohn und Gehalt kurz und knapp. Aber lesen Sie selbst, was Sie im Bereich Payroll wissen müssen:

  • Ohne Unternehmensnummer (UNR.S) keine Betriebsnummer – Vorlaufzeiten bei Implementierung der Entgeltabrechnung einplanen!
  • Neuerungen im DEÜV-Meldeverfahren bei Elternzeit ab 1. Januar 2024: Elternzeitmeldungen
  • Nicht neu, aber bewährt: Die Erholungsbeihilfe
  • Brisant: BSG zur Beitragspflicht von einer verspäteten Pauschalversteuerung einer Betriebsveranstaltung

Sie haben Fragen oder möchten mehr erfahren? Bitte sprechen Sie uns gerne an.

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