MTG Newsletter 9/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Mit unserer aktuellen Mandanteninformation möchten wir Sie über wichtige steuerliche Neuerungen informieren, die Sie betreffen könnten. Lesen Sie, wie Sie in Zukunft Steuern sparen und Ihre Finanzen optimieren können!

Wesentliche Punkte:

  • Steuerbescheide: Weiterhin keine Bekanntgabe an Samstagen, aber eine neue Viertagesfiktion
  • Ab 2025 soll es spürbar mehr Netto vom Brutto geben
  • Mitteilungspflicht für TSE-Kassen ab dem 1. Januar 2025
  • Wirtschafts-Identifikationsnummer ab November 2024
  • Neue Freigrenze für Geschenke von 50 €

Wir stehen Ihnen bei Fragen jederzeit zur Verfügung und freuen uns auf Ihre Rückmeldung!

Herzliche Grüße
Ihre MTG Wirtschaftskanzlei

Hier finden Sie unseren aktuellen Newsletter.

eRechnungen – der Booster zur Digitalisierung des Rechnungswesens

Um wettbewerbsfähig und gesetzeskonform zu bleiben, insbesondere im Hinblick auf die neuen verpflichtenden Regelungen ab 1. Januar 2025, bietet Ihnen die MTG Wirtschaftskanzlei in Zusammenarbeit mit der IHK Regensburg für Oberpfalz/Kelheim und WOLTERS KLUWER das kostenlose Info-Webinar an. Hier erfahren Sie, wie Sie durch den Einsatz von elektronischen Rechnungen nicht nur Ihre Effizienz steigern, sondern auch gesetzliche Anforderungen problemlos erfüllen.

Elektronische Rechnungen (e-Rechnungen) sind im B2B-Bereich zukünftig verpflichtend. Die entsprechenden umsatzsteuerrechtlichen Regelungen wurden mit dem Wachstumschancengesetz im März 2024 beschlossen. Der Empfang und die Verarbeitung einer e-Rechnung im B2B-Geschäftsverkehr ist ohne vorherige Zustimmung bereits ab 1. Januar 2025 im Unternehmen zu ermöglichen. Die grundsätzliche Verpflichtung zur Ausstellung einer elektronischen Rechnung gilt ebenfalls ab 1. Januar 2025. Angesichts des zu erwartenden hohen Umsetzungsaufwandes für die Unternehmen hat der Gesetzgeber zwar Übergangsregelungen für die Jahre 2025 bis 2027 für Rechnungsaussteller vorgesehen. Dennoch drängt die Zeit für die betroffenen Unternehmen, sich auf die neuen gesetzlichen Pflichten vorzubereiten.

Diese Veränderung hat weitreichende Auswirkungen auf viele Unternehmen und ihre Geschäftsprozesse. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um Ihre Prozesse zu optimieren und die Weichen für die Zukunft zu stellen, damit die Umstellung zum Booster für die Digitalisierung Ihres Rechnungswesens wird. Es bieten sich erhebliche Chancen zur Optimierung und Automatisierung der Finanzbuchhaltung. Die Digitalisierung ermöglicht Zeit- und Kosteneffizienz durch Reduzierung Ihres Verwaltungsaufwands und Beschleunigung Ihrer Abrechnungsprozesse.

Zugleich bringt die Umstellung auf E-Rechnungen auch Herausforderungen mit sich. Dazu gehören technische Anforderungen, die Integration in bestehende Systeme, Datenschutzfragen und die Notwendigkeit, Mitarbeiter auf neue Prozesse umzuschulen.  aus!

 

MTG Newsletter 8/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Wir freuen uns, Ihnen die aktuelle Mandanteninformation für August 2024 präsentieren zu dürfen. Diese Ausgabe enthält wichtige Updates und wertvolle Tipps rund um Steuern, Unternehmensführung und Immobilien.

 Wesentliche Punkte:

  • Fehlerhafte Steuerbescheide: Nachträgliche Korrektur durch das Finanzamt möglich.
  • Erbschaftsteuer: Geerbte Parkhäuser steuerlich nicht begünstigt.
  • Zuschüsse: Klärung der umsatzsteuerlichen Behandlung.
  • Bereitschaftsdienst: Steuerfreie Zuschläge basieren auf dem Grundlohn.
  • Grundsteuer: Aussetzung der Vollziehung bei zweifelhaften Grundsteuerwerten.
  • Hochwasserschäden: Steuerliche Absetzbarkeit als außergewöhnliche Belastung.

Wir hoffen, dass diese Informationen für Sie von großem Nutzen sind.
Bei Fragen oder für eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Hier finden Sie unseren aktuellen Newsletter.

MTG Newsletter 7/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Wir freuen uns, Ihnen unsere neueste Mandanteninformation für Juli 2024 präsentieren zu können. Diese Ausgabe enthält wertvolle Tipps und aktuelle Informationen zu steuerlichen und rechtlichen Themen.

Wesentliche Punkte:

  • Familienstiftung: Steuerklasse und Freibetrag nach den entferntesten Berechtigten.
  • Jahressteuergesetz 2024: Umsatzsteuerliche Highlights und Kleinunternehmerregelungen.
  • Zuordnung von Gegenständen und Leistungen: Wahlrecht und Dokumentationsanforderungen.
  • Sozialversicherung: Beitragspflicht bei verspäteter Pauschalversteuerung von Betriebsveranstaltungen.
  • Nettolohnvereinbarung: Abtretung des Kindergeldes an den Arbeitgeber.
  • Betriebsveranstaltungen: Lohnsteuerpauschalierung auch für Vorstandsweihnachtsfeiern möglich.
  • Wohngemeinnützigkeit: Vergünstigte Vermietung an hilfsbedürftige Personen.


Wir stehen Ihnen für individuelle Beratung und weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Hier finden Sie unseren aktuellen Newsletter.

Mandanteninformation Internationaler Service 1/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Wir haben für Sie eine Auswahl verschiedener Themen mit internationalem Bezug zusammengestellt. Der Schwerpunkt des Newsletters liegt diesmal mit zwei Beiträgen im Bereich Lohn und Gehalt. Darüber hinaus stellen wir Informationen zu einem umsatzsteuerlichen Sachverhalt sowie zu statistischen Meldepflichten bereit.

Im Einzelnen werden folgende Inhalte behandelt:

  • Abgrenzung zwischen Werk- und Montagelieferung (Umsatzsteuer)
  • DBA-rechtliche Lohnsteuererstattung bei zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer
  • Grenzüberschreitende Telearbeit
  • Meldepflichten nach der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) 


Sie haben Fragen oder möchten mehr erfahren? Bitte sprechen Sie uns gerne an.

 

 Hier finden Sie unseren aktuellen Newsletter.

Mandanteninformation Lohn und Gehalt L1/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

„Wichtige Neuigkeiten im Meldewesen und gewohnte Themen mit frischer Brisanz“ beschreibt die Inhalte unseres heutigen Newsletters Lohn und Gehalt kurz und knapp. Aber lesen Sie selbst, was Sie im Bereich Payroll wissen müssen:

  • Ohne Unternehmensnummer (UNR.S) keine Betriebsnummer – Vorlaufzeiten bei Implementierung der Entgeltabrechnung einplanen!
  • Neuerungen im DEÜV-Meldeverfahren bei Elternzeit ab 1. Januar 2024: Elternzeitmeldungen
  • Nicht neu, aber bewährt: Die Erholungsbeihilfe
  • Brisant: BSG zur Beitragspflicht von einer verspäteten Pauschalversteuerung einer Betriebsveranstaltung

Sie haben Fragen oder möchten mehr erfahren? Bitte sprechen Sie uns gerne an.

 Hier finden Sie unseren aktuellen Newsletter.

OTH-Stiftung Frühjahrssitzung bei Infineon Technologies AG in Regensburg

Die diesjährige Frühjahrssitzung der OTH-Stiftung fand bei der Infineon Technologies AG in Regensburg statt. Die MTG Wirtschaftskanzlei wurde dabei durch Dr. Bernd Waffler im Stiftungsvorstand vertreten.

Zu Beginn der Veranstaltung führte Standortleiter Joerg Recklies durch den Standort, an dem rund 3.300 Personen beschäftigt sind. Der Rundgang bot faszinierende Einblicke in die High-Tech-Produktion von Mikrochips. Diese werden in einem ca. 60-tägigen Prozess mit über 600 einzelnen Fertigungsschritten in einer Reinraumumgebung hergestellt und finden Einsatz in verschiedensten Produkten.

Bei der anschließenden Kuratoriumssitzung, an der auch Prof. Dr. Ralph Schneider, Präsident der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg, teilnahm, wurden zahlreiche Stipendien und Fördermaßnahmen besprochen und verabschiedet. Unter anderem wurden im Bereich der Sozialen Arbeit 7 Stipendien vergeben und zahlreiche Förderungen für technische Studiengänge beschlossen. Ein neues Programm zur gezielten Förderung von Studentinnen aus der Ukraine wurde ebenfalls ins Leben gerufen. Zusätzlich wurde die Unterstützung des neuen Graduiertenkollegs der OTH beschlossen. Die Fördermittel stammen aus den Kapitalerträgen des Stiftungsvermögens, das durch langjährige Partnerschaften mit regionalen Unternehmen aufgebaut wurde.

🏆 Die OTH-Stiftung feiert 2025 ihr 25-jähriges Jubiläum! Als erfolgreiche Einrichtung zur Förderung von Wissenschaft und Forschung in Ostbayern leistet die MTG Wirtschaftskanzlei durch ihre Zusammenarbeit mit der Stiftung einen wertvollen Beitrag zur Förderung der regionalen Wirtschaft.

Mandanteninformation Kommunalberatung K1/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Im aktuellen Newsletter möchten wir Ihnen – neben den gewohnten steuerlichen und (bau)rechtlichen Informationen – heute vor allem zwei weitere wichtige Themengebiete für die öffentliche Hand ans Herz legen:

  • Anstieg von Cyberangriffen auf Gemeinden, Landkreise und Stadtverwaltungen
  • Nachhaltigkeitsberichterstattung für kommunale Unternehmen.

Digitalisierung ist in aller Munde, dabei sollte man jedoch auch immer die damit verbundenen Risiken im Auge behalten.

In der Privatwirtschaft ist die sog. Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting) aktuell im Fokus. Die vorliegenden Gesetzesentwürfe beschäftigen den Berufsstand und v. a. auch große Unternehmen sehr stark. Ist die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen der öffentlichen Hand tatsächlich kein Thema?

Daneben möchten wir Sie im aktuellen Newsletter auch über folgende Punkte informieren:

  • Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024
  • Erneute Kehrtwende bei der Besteuerung der Kurbeiträge?
  • Ausgewählte Änderungen des Wachstumschancengesetzes
  • Geänderte Berechnung des Kommunalrabatts
  • Handhabung von Abstandsflächen nach BayBO bei Wärmepumpen
  • Genehmigungsfreistellung von privilegierten Freiflächenphotovoltaikanlagen

Für Fragen oder individuelle Beratungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 Hier finden Sie unseren aktuellen Newsletter.

MTG Newsletter 6/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Wir haben spannende Neuigkeiten für Sie! Unsere aktuelle Mandanteninfo hält wertvolle Tipps und wichtige Updates bereit:

  • Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen: Entdecken Sie die neuen Regelungen zur steuerlichen Behandlung von PV-Anlagen und wie Sie davon profitieren können.
  • Fortbildungskosten senken Ihre Steuerlast: Erfahren Sie, wie Sie Ausgaben für Ihre berufliche Weiterentwicklung optimal absetzen.
  • Altkassen und Finanzamt: Lesen Sie, warum alte Kassensysteme nicht immer zu hohen Steuernachzahlungen führen müssen.
  • Steuerfreie Inflationsausgleichsprämie: Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihren Mitarbeitern bis Ende 2024 eine Prämie von bis zu 3.000 € steuerfrei auszuzahlen.
  • Schnellere Abschreibung beim Wohnungsneubau: Erfahren Sie, wie Sie durch die neue degressive Abschreibung Ihre Investitionen schneller refinanzieren können.

Nutzen Sie diese Informationen, um Ihre steuerlichen Vorteile voll auszuschöpfen und bleiben Sie immer auf dem neuesten Stand.

Herzliche Grüße
Ihre MTG Wirtschaftskanzlei

Sondernewsletter Energiewirtschaft E2/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

In unserem letzten Newsletter Energiewirtschaft Mitte Februar hatten wir über die nun anstehende „Saison“ im Bereich der energiewirtschaftlichen Testierungen berichtet und auch dazu, dass bei den Testierungen und Meldepflichten im Bereich des Strompreisbremsengesetzes erhebliche Unklarheiten bzgl. der Fristen bestanden, die hier von einzelnen Akteuren einzuhalten waren. Dass diese Unklarheiten „berechtigterweise“ bestanden zeigt sich nun vor allem darin, dass sich das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz veranlasst gesehen hat, seine eigene Rechtsauffassung zum eigenen Gesetz zu verkünden und „vereinzelte Unklarheiten und Widersprüche im Wortlaut des Gesetzes“ aufzulösen.

Unabhängig davon, dass sauber formulierte Gesetze diesen Prozess schon im Vornherein vermieden hätten, dürften die getroffenen Auslegungen nun zumindest für etwas zeitliche Entspannung bei den betroffenen Akteuren führen.

Mehr dazu in unserem beigefügten Newsletter!