Sondernewsletter Energiewirtschaft E2/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

In unserem letzten Newsletter Energiewirtschaft Mitte Februar hatten wir über die nun anstehende „Saison“ im Bereich der energiewirtschaftlichen Testierungen berichtet und auch dazu, dass bei den Testierungen und Meldepflichten im Bereich des Strompreisbremsengesetzes erhebliche Unklarheiten bzgl. der Fristen bestanden, die hier von einzelnen Akteuren einzuhalten waren. Dass diese Unklarheiten „berechtigterweise“ bestanden zeigt sich nun vor allem darin, dass sich das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz veranlasst gesehen hat, seine eigene Rechtsauffassung zum eigenen Gesetz zu verkünden und „vereinzelte Unklarheiten und Widersprüche im Wortlaut des Gesetzes“ aufzulösen.

Unabhängig davon, dass sauber formulierte Gesetze diesen Prozess schon im Vornherein vermieden hätten, dürften die getroffenen Auslegungen nun zumindest für etwas zeitliche Entspannung bei den betroffenen Akteuren führen.

Mehr dazu in unserem beigefügten Newsletter!

MTG Newsletter 4/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Mit unserem heutigen Newsletter für den Monat April 2024 dürfen wir Sie wieder auf eine Vielzahl von Neuerungen aufmerksam machen. So hat der Gesetzgeber erst am 22. März 2024 das Wachstumschancengesetz verabschiedet und die E-Rechnung wird für inländische B2B-Umsätze sehr bald kommen.

Auf die nachfolgenden Punkte möchten wir Sie zudem gerne hinweisen:

  • Influencer haben Kosten für Kleidung und Accessoires selbst zu tragen
  • Gewinne aus reinen Gewinnspielen und Schafkopf
  • Finanzämter nehmen Kryptowährungen ins Visier
  • Neues zum Berliner Testament

Zudem finden Sie in unserem aktuellen Newsletter wieder viele zusätzliche Informationen.

MTG Newsletter 3/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Heute erhalten Sie unseren newsletter für den Monat März 2024. Die Papiervordrucke für die Einkommensteuererklärung 2023 sind schon gedruckt und an die Finanzämter ausgeliefert worden, aber hier ist Vorsicht in der Anlage SO gegeben, denn der Vorteil aus der Gaspreisbremse muss nun doch nicht versteuert werden. Da die Versteuerung erheblichen bürokratischen Aufwand verursacht, hat die Bundesregierung hiervon wieder Abstand genommen.

Auf die nachfolgenden Aspekte möchten wir Sie gerne verstärkt aufmerksam machen:

  • FSJ und Kindergeldanspruch können kollidieren
  • Earn-out-Zahlungen erst bei Zufluss zu versteuern
  • Festsetzung von Steuervorauszahlungen für mehrere Jahre
  • Mindestlohn zum 1. Januar 2024 flächendeckend angepasst
  • Wohnungsüberlassung an Elternteil ist keine Selbstnutzung

Zudem finden Sie in unserem aktuellen Newsletter wieder viele zusätzliche Informationen.

MTG Newsletter 10/2023

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Einen ersten kleinen und überschaubaren Einblick in den 279-seitigen Gesetzentwurf zum Wachstumschancengesetz mit mehr als 50 Einzelmaßnahmen und deren umsatzsteuerlichen Auswirkungen finden sie bereits in dieser Ausgabe unseres Newsletters für Oktober 2023. Ausführlichere Informationen werden noch folgen.

Weitere Auskünfte finden Sie zu nachfolgenden Themen:

  • steuermindernde Geltendmachung von Pflegekosten
  • Neuregelungen zum homeoffice ab 2023
  • erweiterte Kürzung des Gewerbesteuermeßbetrages bei Grundstücksunternehmen
  • Denkmalschutzabschreibung und Selbstnutzun

 

Auch darüber hinaus finden Sie in unserem aktuellen Newsletter wieder viele zusätzliche Hinweise.

MTG @ CONTACT 2022 der Technischen Hochschule Ingolstadt

Am 10. Mai 2022 findest du uns von 10 – 15 Uhr auf der Karrieremesse CONTACT 2022 der Technischen Hochschule Ingolstadt.

Komm vorbei und stell uns deine Fragen!

Um 13 Uhr findet die MEET&CONTACT Session statt: MTG Wirtschaftskanzlei: “Wir suchen keine Spießer – wir suchen Unikate”

Über die Talentefinder App kannst du dir bereits jetzt einen Kennenlerntermin mit uns vereinbaren und dich bis zur MTG swipen.

Bis bald – Wir freuen uns auf euch!

MTG ist „Exzellenter Arbeitgeber 2022“!

Jetzt ist es amtlich: Wir sind exzellent! (Lächeln)

Der Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e. V. (LSWB) hat uns das Siegel „Exzellenter Arbeitgeber 2022“ verliehen. Die Auszeichnung richtet sich an Kanzleien, die ihren Mitarbeitern hervorragende Arbeitsbedingungen bieten. Die Fachjury hat unsere fairen Vergütungen, unser kollegiales Arbeitsumfeld und unser Angebot an flexiblen Arbeitszeitmodellen sowie einige weitere Benefits der MTG als außerordentlich positiv bewertet.

Mit dem Qualitätssiegel können wir die Kultur, die wir tatsächlich in der Kanzlei leben, auch nach außen tragen und sichtbar machen!

Wir sind begeistert und sehr stolz auf diese großartige Auszeichnung!

MTG Weihnachtsgrüße

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Für das motivierte und stets respektvolle Miteinander in einem von den Herausforderungen der Covid19-Pandemie geprägten Jahr 2021 bedanken wir uns recht herzlich.

Wir wünschen Ihnen einen erholsamen Jahresabschluss sowie schöne und besinnliche Feiertage im Kreis Ihrer Liebsten!

Die MTG Wirtschaftskanzlei bedankt sich für Ihr Vertrauen, das sie uns entgegenbringen. Sie können sich sicher sein, dass wir Sie auch weiterhin getreu unserem Leitbild umfangreich informieren und nach besten Kräften für Sie als Berater auch im neuen Jahr 2022 zur Seite stehen.

Statt Präsenten und Weihnachtskarten unterstützen wir in diesem Jahr das Haus Hummelsberg, ein neues Projekt der KJF der Katholischen Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.V.

Wir freuen uns auf ein gemeinsames, erfolgreiches und gesundes Jahr 2022!

Bitte bleiben Sie gesund!

Ihre MTG Wirtschaftskanzlei

 

#MTGemeinsam #Solidarität #staystrong