Veranstaltung: Nachhaltigkeit – Was die ESG-Richtlinie für KMU bedeutet und worauf Sie achten sollten

Erfahren Sie was die ESG-Richtlinie für KMU bedeutet!

Am Donnerstag, den 14. November 2024, findet die Veranstaltung in unseren Räumen in der Franz-Mayer-Straße 16a, 93053 Regensburg statt. Und am Donnerstag, den 20. Februar 2025, findet die Veranstaltung bei der Volksbank Raiffeisenbank Regensburg-Schwandorf eG, Am Brunnfeld 5 in 92421 Schwandorf statt.

 

Warum Sie teilnehmen sollten:
  • Verstehen Sie die ESG-Richtlinie für KMU: Erfahren Sie, wie sich die neuen Vorgaben auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) auswirken.
  • Praktische Tipps zur Implementierung: Lernen Sie, wie Sie nachhaltige Strategien effektiv in Ihrem Unternehmen umsetzen können.
  • Networking und Austausch: Nutzen Sie das anschließende „Get Together“, um sich mit Experten und anderen Unternehmern zu vernetzen.

Jetzt anmelden!

 

Was Sie erwartet – Programm:

1. ESG-Richtlinie für KMU – Was ändert sich für Ihr Unternehmen?

🗣 Referent: Dr. Bernd Waffler, MTG Wirtschaftskanzlei

Nachhaltigkeit gewinnt im deutschen Mittelstand zunehmend an Bedeutung. Viele Unternehmen ergreifen bereits Maßnahmen. Mit der CSRD der EU, eingeführt im Frühjahr 2023, ändern sich Berichtspflichten und Strategien. Diese Richtlinie bringt Änderungen in Bezug auf die Berichtspflicht und die Nachhaltigkeitsstrategien einiger Unternehmen mit sich. Wir unterstützen Sie dabei, sich optimal auf die Anforderungen für 2025 vorzubereiten. Weitere Informationen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung finden sie hier.

 

2. Sustainable Finance – Die Rolle der Banken in der Nachhaltigkeit

🗣 Referent: Frank Kotter, Volksbank Raiffeisenbank Regensburg-Schwandorf

Banken tragen zur Klimawende bei, indem sie nachhaltige Unternehmen und Investments fördern und so eine Schlüsselrolle in der Transformation übernehmen. Als Kapitalgeber beeinflussen sie bereits heute, welche Projekte und Unternehmen finanziert werden. Auch die
Volksbank Raiffeisenbank Regensburg-Schwandorf eG unterstützt regionale Unternehmen bei ESG-Themen. Was macht ein Unternehmen nachhaltig?

 

3. Fördermöglichkeiten und Energieoptimierungen für KMU

🗣 Referent: Sebastian Schlegl, Ingenieurbüro Schlegl GmbH

Nachhaltigkeit bedeutet auch, Energieverbräuche und -einsätze zu optimieren. Gerade bei KMUs findet man hier häufig ein großes Einsparpotenzial. So kann durch gezielte Optimierungen Geld gespart und gleichzeitig die Umwelt geschont werden. Und das Ganze
wird auch noch gefördert mit attraktiven Zuschüssen vom Staat! Energieberater helfen bei der Förderberatung sowohl für Prozessverbesserungen (z.B. neue Anlagen), als auch für energetische Sanierungen am Gebäude.

 

Weitere Informationen finden Sie auf unserem Flyer.

Bei Problemen mit dem Anmelde-Button bitte hier klicken.

Mandanteninformation Kommunalberatung K1/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Im aktuellen Newsletter möchten wir Ihnen – neben den gewohnten steuerlichen und (bau)rechtlichen Informationen – heute vor allem zwei weitere wichtige Themengebiete für die öffentliche Hand ans Herz legen:

  • Anstieg von Cyberangriffen auf Gemeinden, Landkreise und Stadtverwaltungen
  • Nachhaltigkeitsberichterstattung für kommunale Unternehmen.

Digitalisierung ist in aller Munde, dabei sollte man jedoch auch immer die damit verbundenen Risiken im Auge behalten.

In der Privatwirtschaft ist die sog. Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting) aktuell im Fokus. Die vorliegenden Gesetzesentwürfe beschäftigen den Berufsstand und v. a. auch große Unternehmen sehr stark. Ist die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen der öffentlichen Hand tatsächlich kein Thema?

Daneben möchten wir Sie im aktuellen Newsletter auch über folgende Punkte informieren:

  • Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024
  • Erneute Kehrtwende bei der Besteuerung der Kurbeiträge?
  • Ausgewählte Änderungen des Wachstumschancengesetzes
  • Geänderte Berechnung des Kommunalrabatts
  • Handhabung von Abstandsflächen nach BayBO bei Wärmepumpen
  • Genehmigungsfreistellung von privilegierten Freiflächenphotovoltaikanlagen

Für Fragen oder individuelle Beratungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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